01-07-2019 01:13
Hallöchen so hab noch ne frage und zwar stimmt das das man ab heute nichts mehr in versandtüten versenden darf stimmt das????? Viele Grüße aus Aachen
Solange das nachweislich aus einer privaten Auflösung des eigenen überschüssigen Hausstandes ("abgelegte" Kleidung von Dir, des Gatten o.ä. und der Kinder) stammt,
und Du nicht nachhaltig, sondern einmalig alle Artikel bis zum Abverkauf immer automatisch wiedereinstellen lässt,
könnte das FA durchaus in Deinem Interesse urteilen.
So Dich denn jemand anschwärzte.
Eine Abmahnung erfolgt ja nur, wenn ein gewerblicher Konkurrent in Sachen gebrauchter Kleidung bei Dir einen gewerbsmäßigen Handel unterstellte und damit sämtliche Nebenpflichten eines gewerblichen Händlers auch von Dir einforderte.
Oder bei bestimmte Bekleidungsmarken ein unkorrekter Umgang mit deren Label in Hinsicht auf Gebrauchtwarenverkauf vermutet wird.
Da sollte man dann einen Anwalt zu Hilfe ziehen, jedoch der Abmahnung bis zur anwaltlichen Klärung soweit erstmal Folge leisten, dass man diese Angebote (u.U. nur vorrübergehend bis zur Klärung) beendet.
Wenn Du jedoch immer wieder neue Angebote nachschießt, und Du dieses regelmäßig über einen längeren Zeitraum* durchführst,
dann könnte schon eine gewisse Gewerblichkeit unterstellt werden.
Denn dann wäre zu vermuten, dass Du aus anderen Quellen Bekleidung besorgst, um diese hier zu verkaufen.
* Damit ist nicht das automatische Wiedereinstellen gemeint, da dies ja an der Gesamtzahl der offerierten Angebote nichts verändert.
Alle zwei Jahre hingegen einmal "Groß-Reinemachen" und Gebrauchtes auf eBay eingestellt, was nachweislich zu Deinem Besitzstand gehört,
das wird eher selten als gewerbliches Handeln abgeurteilt.
Wenngleich es auch schon vorgekommen sein soll.