01-07-2019 01:13
Hallöchen so hab noch ne frage und zwar stimmt das das man ab heute nichts mehr in versandtüten versenden darf stimmt das????? Viele Grüße aus Aachen
fres_62 schrieb:Hallöchen so hab noch ne frage und zwar stimmt das das man ab heute nichts mehr in versandtüten versenden darf stimmt das????? Viele Grüße aus Aachen
was meinst Du mit Versandtüte? die Plastikdinger? die dürfen nur von gewerblichen Großhändlern genutzt werden (ist aber schon ewig so) und wenn ich von einem privaten Verkäufer Klamotten in einer lodderigen Plastiktüte erhalte, gibt's Abzüge wegen schlechter Verpackung, sowas hasse ich wie die Pest
in normalen Luftpolsterumschlägen darf selbstverständlich verschickt werden
@fres_62 schrieb:Hallöchen so hab noch ne frage und zwar stimmt das das man ab heute nichts mehr in versandtüten versenden darf stimmt das????? Viele Grüße aus Aachen
getzt fangen die Priverbli`s schon dat Foren-Zittern an:
die Abmahnung wird Dir nicht über eine "Versandtüte" zugestellt - sicherpin!
https://community.ebay.de/t5/eBay-Mitteilungen/bg-p/eBay-Mitteilungen
EDIT:
Du solltest Dir mal die Paypal-AGB, die Du virtuell unterschrieben/akzeptiert hast durchlesen/verstehen.........
Die Frage solltest Du besser bei der Post/DHL stellen, wenn Du es genau wissen willst.
Soweit ich weiß, darf man als Privat-Mensch schon länger keine Sendungen mehr in Platiktüten verschicken. Das dürfen nur große Versender wie Otto, Amazon usw.
Kannst ja hier mal reinschauen.
Ansonsten solltest Du wirklich auf Dein Einstellevolumen achten. Es ist nicht wirklich ratsam, die 300 gebührenfreien Artikel, die ebay erlaubt auch wirklich nur ansatzweise pro Monat einzustellen. Ebay entscheidet nämlich nicht, was privat ist oder was nicht. Darauf weisen Dich dann andere hin - und die verschicken teure Briefe, die am Ende einen Gang zum Gericht und eine Zahlung ans Finanzamt zur Folge haben könnten. Man kann nämlich auch mit gebrauchter Ware gerweblich handeln.
Solange das nachweislich aus einer privaten Auflösung des eigenen überschüssigen Hausstandes ("abgelegte" Kleidung von Dir, des Gatten o.ä. und der Kinder) stammt,
und Du nicht nachhaltig, sondern einmalig alle Artikel bis zum Abverkauf immer automatisch wiedereinstellen lässt,
könnte das FA durchaus in Deinem Interesse urteilen.
So Dich denn jemand anschwärzte.
Eine Abmahnung erfolgt ja nur, wenn ein gewerblicher Konkurrent in Sachen gebrauchter Kleidung bei Dir einen gewerbsmäßigen Handel unterstellte und damit sämtliche Nebenpflichten eines gewerblichen Händlers auch von Dir einforderte.
Oder bei bestimmte Bekleidungsmarken ein unkorrekter Umgang mit deren Label in Hinsicht auf Gebrauchtwarenverkauf vermutet wird.
Da sollte man dann einen Anwalt zu Hilfe ziehen, jedoch der Abmahnung bis zur anwaltlichen Klärung soweit erstmal Folge leisten, dass man diese Angebote (u.U. nur vorrübergehend bis zur Klärung) beendet.
Wenn Du jedoch immer wieder neue Angebote nachschießt, und Du dieses regelmäßig über einen längeren Zeitraum* durchführst,
dann könnte schon eine gewisse Gewerblichkeit unterstellt werden.
Denn dann wäre zu vermuten, dass Du aus anderen Quellen Bekleidung besorgst, um diese hier zu verkaufen.
* Damit ist nicht das automatische Wiedereinstellen gemeint, da dies ja an der Gesamtzahl der offerierten Angebote nichts verändert.
Alle zwei Jahre hingegen einmal "Groß-Reinemachen" und Gebrauchtes auf eBay eingestellt, was nachweislich zu Deinem Besitzstand gehört,
das wird eher selten als gewerbliches Handeln abgeurteilt.
Wenngleich es auch schon vorgekommen sein soll.