02-02-2018 10:37
Trifft es eigentlich zu, dass nach der Eröffnung des Verfahrens für einen nicht bezahlten Artikel dieser Vorgang trotz Vertragsrücktritt dr.rch den K vom gewerblichen VK nicht mehr zurückgenommen werden kann ? - und dann zwangsläufig einen Vermerk nach sich zieht gegen den dann separat Einspruch eingelegt werden muss (wieso geht dies nicht mehr per Mail?).
Vielen dank für konstruktive hilfreiche Infos - man lernt ja nie aus.
schrieb:Trifft es eigentlich zu, dass nach der Eröffnung des Verfahrens für einen nicht bezahlten Artikel dieser Vorgang trotz Vertragsrücktritt dr.rch den K vom gewerblichen VK nicht mehr zurückgenommen werden kann ? - und dann zwangsläufig einen Vermerk nach sich zieht gegen den dann separat Einspruch eingelegt werden muss (wieso geht dies nicht mehr per Mail?).
Vielen dank für konstruktive hilfreiche Infos - man lernt ja nie aus.
Servus @ebuyer-2007
Der Falleröffner hat doch nicht nur eine Möglichkeit.
Er kann den Fall mit Vermerk schließen...indem er Ebay sozusagen bestätigt,
dass trotz Nichtzahlerfall kein Geldeingang zu verbuchen ist.
Er kann aber auch einfach gar nichts machen;
dann wird - soweit ich weiß - der Fall ohne Auswirkung geschlossen.
Er könnte auch schließen und die Zahlung angeben.
Das käme hier ja nicht in Frage,
weil er ja schließlich die Provision zurückbekommen möchte.
Ob es für Gewerbliche einen Punkt "schließen wg. Widerruf" gibt,
weiß ich nicht,
sollten Dir aber Poster mit Gewerbe sagen können.