18-04-2017 20:22 - bearbeitet 18-04-2017 21:52
...der Käufer bemängelt nun, das die gelieferte Ware nicht der Beschreibung entspricht. Es handelt sich um ein Flugzeugmodell und da ich dem Käufer glaubte, habe ich ihm angeboten den Kaufpreis(33 Euro) zu erstatten. Auf eine Rücksendung des Artikels habe ich verzichtet.
Der Käufer wurde nun aber ausfallend, warf mir vor ihn absichtlich betrogen zu haben...etc. Da er so ausfallend wurde, bat ich ihn , zunächst doch das Modell zurück zu schicken, damit ich den Mangel prüfen kann und das ich ihm ggf das ganze natürlich erstatte, Rücksendeetikett ,habe ich ihm zur Verfügung gestellt
Mittlerweile schreibt er allerdings, es gehe ihm gar nicht um die Erstatung sondern, das er sich betrogen fühle und er deshalb zur Polizei geht und mich anzeigt, wegen Warenbetrug!
Hat jemand Erfahrung damit, was nun folgt?
Ih persönlich kann mir eigentlich nicht denken, das da von irgendwelchen Behörden viel kommt, dennoch würde ich mich über Erfahrungsberichte sehr freuen.
Danke Gruß Carsten
Hier mal zum staunen, seine letzte Mail, für mich scheint dar Herr eher jemand zu sein, der auf Krawall aus ist:
Eine negative Bewertung hast Du erhalten....
Den Käufer setze auf deine Sperrliste..
und warte auf die Anzeige die nicht kommen wird...
Erstatte nichts zurück...
Das kannst Du ja immer noch..
wenn die 33,- Euro vor Gericht verhandelt werden...
Das ist doch eine Lachplatte...
Du hast den Flieger vom Bild verschickt....
Was will denn der Käufer noch?..
Dich für blöde erklären oder was?
Steig bloß nicht auf solche Forderungen ein....
"Das Modell, welches ich beschrieben und zum Kauf angeboten habe, ist nicht das , das er erhalten hat, ich glaube das es ein Billigmodell war, was ich beschrieben habe, war wohl eher rar."
Und dann läufst Du hier auf?
Ich denke da erübrigt sich doch jeglicher Kommentar,oder......
Dir steht noch viel grösserer Ärger in's Haus, der teuer wird und deinen Ausschluss bei ebay zur Folge haben kann.
Dagegen ist dein Konflikt mit dem Käufer harmlos.
Wenn du exakt das geliefert hast, was du beschrieben und abgebildet hast, hat dein Käufer schlechte Karten.
Wenn nicht, besorge ein "Herpa Wings 562225" (die Seite kennst du ja offensichtlich) und schicke ihm das.
@kasihasi200 schrieb:...der Käufer bemängelt nun, das die gelieferte Ware nicht der Beschreibung entspricht. Es handelt sich um ein Flugzeugmodell und da ich dem Käufer glaubte, habe ich ihm angeboten den Kaufpreis(33 Euro) zu erstatten. Auf eine Rücksendung des Artikels habe ich verzichtet.
Der Käufer wurde nun aber ausfallend, warf mir vor ihn absichtlich betrogen zu haben...etc. Da er so ausfallend wurde, bat ich ihn , zunächst doch das Modell zurück zu schicken, damit ich den Mangel prüfen kann und das ich ihm ggf das ganze natürlich erstatte, Rücksendeetikett ,habe ich ihm zur Verfügung gestelltMittlerweile schreibt er allerdings, es gehe ihm gar nicht um die Erstatung sondern, das er sich betrogen fühle und er deshalb zur Polizei geht und mich anzeigt, wegen Warenbetrug!
Hat jemand Erfahrung damit, was nun folgt?
Ih persönlich kann mir eigentlich nicht denken, das da von irgendwelchen Behörden viel kommt, dennoch würde ich mich über Erfahrungsberichte sehr freuen.
Danke Gruß Carsten
Hat der Käufer denn das Flugzeug von dem Foto erhalten - also eins das genau so aussieht? Das Foto ist ja offensichtlich nicht von Deinem Modell, sondern irgendwo "ausgeliehen".
Was kommen könnte, wäre ein Anhörungsbogen der Polizei - oder ein Kurzbesuch der blauen Jungs und Mädels. Was dann passiert wirst Du sehen müssen. Das entscheidet dann der Staatsanwalt.