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Ware nicht wie beschrieben....Ich habe etwas verkauft....

...der Käufer bemängelt nun, das die gelieferte Ware nicht der Beschreibung entspricht. Es handelt sich um ein Flugzeugmodell und da ich dem Käufer glaubte, habe ich ihm angeboten den Kaufpreis(33 Euro) zu erstatten. Auf eine Rücksendung des Artikels habe ich verzichtet.
Der Käufer wurde nun aber ausfallend, warf mir vor ihn absichtlich betrogen zu haben...etc. Da er so ausfallend wurde, bat ich ihn , zunächst doch das Modell zurück zu schicken, damit ich den Mangel prüfen kann und das ich ihm ggf das ganze natürlich erstatte, Rücksendeetikett ,habe ich ihm zur Verfügung gestellt

Mittlerweile schreibt er allerdings, es gehe ihm gar nicht um die Erstatung sondern, das er sich betrogen fühle und er deshalb zur Polizei geht und mich anzeigt, wegen Warenbetrug!
Hat jemand Erfahrung damit, was nun folgt?

 

Ih persönlich kann mir eigentlich nicht denken, das da von irgendwelchen Behörden viel kommt, dennoch würde ich mich über Erfahrungsberichte sehr freuen.

 

Danke Gruß Carsten

 

Hier mal zum staunen, seine letzte Mail, für mich scheint dar Herr eher jemand zu sein, der auf Krawall aus ist:

es mag sein, dass Sie die Angelegenheit für spaßig halten. Das sei Ihnen gestattet. Ihr Humor richtet sich an die falsche Adresse.
 
"....Ich fasse nochmals zusammen:
 
Sie haben einen Artikel bei Ebay angeboten. den Sie nicht zur Verfügung hatten. Sie haben völlig falsche Angaben in Bezug auf Modell und Maßstab gemacht und somit eine hohe Beteiligung bei den Geboten provoziert, da Sie ein seltenes und im Handel nicht mehr verfügbares Modell angeboten haben. Zwischen dem, was Sie mir verkauft haben und dem, was Sie mir geschickt haben, liegen Welten. Auch beim Geldwert.
 
Nun glauben Sie wirklich, Sie kommen so einfach raus aus der Geschichte?
 
Ich behandle seit Jahren einige Polizeibeamte in meiner Praxis und mit einigen von ihnen verbindet mich inzwischen eine gute Freundschaft. Man kennt mich als ausgesprochen korrekt, gründlich und ehrlich. Und man weiß, dass ausgesprochen sauer reagiere, wenn man sich mir gegenüber unfair verhält. In solchen Fällen gehe ich bis zum Äußersten. Ich habe einem dieser Beamten bei einem gemütlichen Bierchen den Sachverhalt dargelegt ... und glauben Sie mir: Er war bzgl. der Angelegenheit nicht besonders angetan und hat mir ... unabhängig von meinen eigenen Plänen ... geraten, Anzeige gegen Sie zu erstatten. Und wer sagt, außer Ihnen (und das zählt nicht) dass dies ohne Erfolg sein wird?
 
Wie der Zufall so will, stieß ich auf ein, noch nicht so altes, beendetes Angebot von Ihnen. Sie verkauften ein Flugzeugmodell von Herpa aus der Sonderserie ´Christmas´ und deklarierten dieses Modell in der Warenbeschreibung als Maßstab 1:500, obwohl es sich um Maßstab 1:1000 handelte (Screenshot vorhanden). Ihr Käufer hat dies auch in seiner Bewertung angemerkt. Ist also nicht Ihr erster ´Ausrutscher´. 
 
Wie ich schon schrieb ist es mir reichlich egal, welche Gründe Sie dafür angeben, weshalb Sie Ware anbieten, die Sie nicht besitzen. Stellen wir anheim, dass Sie des Lesens nicht mächtig und absoluter Laie in Bezug auf Sammlermodelle und Maßstäbe sind, so gilt immer noch der Grundsatz, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt.
 
Da Sie sich auf die Ebay Grundsätze berufen:
 
In denen steht, dass Sie Ware nur anbieten dürfen, wenn Sie auch in der Lage sind, diese dem Käufer in dem angegebenen Zustand zu liefern. Sie sind als Verkäufer für das Angebot verantwortlich. Der Gesetzgeber vertritt da dummerweise eine ähnliche Meinung. Das werden Sie aber sicher noch feststellen.
 
Aus diesem Grund werde ich im Laufe des Tages bei der örtlichen Polizeidienststelle vorstellig unter Vorlage des mir zugeschickten Modells, einiger ausgedruckter Sreenshots Ihres falschen Angebots und die dazugehörige Korrespondenz. In meiner Begleitung wird sich einer meiner Mitarbeiter befinden, welcher anwesend war, als ich Ihre Sendung geöffnet habe.
 
Zum Abschluss lassen Sie sich versichern, dass es mir nicht um das Geld geht. Ich nage weiß Gott nicht am Hungertuch. Es geht mir ausschließlich um die Tatsache, dass Sie mich betrogen haben und dass dies Folgen haben wird. Dass Sie mir eine Rücksendung einräumen ändert nichts an dem Warenbetrug. Das eine ist Zivilrecht. Das andere Strafrecht. Das sollte man schon unterscheiden können..."

 

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Antworten (6)

Antworten (6)

Eine negative Bewertung hast Du erhalten....
Den Käufer setze auf deine Sperrliste..

und warte auf die Anzeige die nicht kommen wird...
Erstatte nichts zurück...
Das kannst Du ja immer noch..
wenn die 33,- Euro vor Gericht verhandelt werden...
Das ist doch eine Lachplatte...
Du hast den Flieger vom Bild verschickt....
Was will denn der Käufer noch?..
Dich für blöde erklären oder was?
Steig bloß nicht auf solche Forderungen ein....

 

So ... und nun meldet sich der Käufer des Flugzeugmodells zu Wort. Der bin nämlich ich!

Tatsache ist, dass Herr C. W. (kasihasi200) ein seltenes Flugzeugmodell des Herstellers Herpa auf EBay angeboten hat. Um es genauer zu sagen: Eine Boeing 747SP der PanAm in seltener Lackierung zum 50-jährigen Jubiläum im Maßstab 1:400 aus Metall. Im Angebot wurde mit Foto des Modells, genauen Angaben zur Lackierung und sogar mit Original Herpa Artikelnummer geworben. Besagtes Modell ist seit geraumer Zeit ausverkauft und rar! Daher wurden vermutlich 27 Gebote für das Modell abgegeben, da dieses Stück wirklich begehrt ist. Ich bekam den Zuschlag und freute mich, das seltene Stück bald in meiner Sammlung zu haben.

Dann erfolgte die Überweisung und zunächst ein freundlicher Emailkontakt
zum VK. Und darauf folgte die Zusendung der "Ware". Bereits bei Ankunft der Lieferung stutzte ich: Alleine die Originalverpackung des gekauften Modells hätte ein Maß von 20 x 20 x 5 (cm) und ordentlich Gewicht haben müssen. Mir flatterte ein fast leerer DinA4 Briefumschlag entgegen. In diesem befand sich ein winziges Kartönchen und in diesem Karton das ebenfalls winzige Spielzeugmodell einer Boeing 747SP. Zwar auch von PanAm, aber im Maßstab 1:600, nicht von Herpa, sondern von einem No-Name-Hersteller und schon gar nicht handelte es sich um das seltene und rare Modell, was unser "Schauspieler" bei EBay angeboten hat.

(Herr W. weiß, warum ich ihn Schauspieler nenne!)

Herr W. bietet nicht nur Ware an, die er tatsächlich nicht hat, sondern scheint es mit der Wahrheit allgemein nicht sehr genau zu nehmen. Denn wie es zu meiner hier zitierten Mail kam, verschweigt er geflissentlich, denn ER ist es, der eine Bestätigung braucht, dass er ja überhaupt nichts falsch gemacht hat und das klappt nunmal nicht, wenn man die ganze Wahrheit sagt.

Nachdem ich also entsetzt war, angesichts der Tatsache, hier schamlos über den Tisch gezogen worden zu sein, schrieb ich den Verkäufer an und stellte ihn zur Rede. Seine Rückantwort ging in die Richtung "War ja keine Absicht / muss da was verwechselt haben / Modell können sie behalten / Rückzahlung per PayPal." Nun kann mir niemand erzählen, dass es keine Absicht ist, wenn man ein Spielzeugflugzeug mit 6 cm Länge und einem Gewicht von 20g in der Hand hält und dieses als Sondermodell im edlem Maßstab 1:400 mit 50-Jahre-Jubiläums-Livery anbietet und sogar noch eine Artikelnummer angibt! So dämlich kann niemand sein. Der Verkäufer stellt sich hier aber dumm und sagt: "Du hast 'ne 747 und von PanAm isse auch und mit Maßstab kenn' ich mich eben nich' aus. Also was willst Du?"

Konfrontiert mit dem Vorwurf der Absicht und des Warenbetrugs änderte sich der Tonfall des Verkäufers: Es gibt kein Geld, ich soll das Modell erst zurückschicken, damit er überprüfen kann, ob meine Vorwürfe überhaupt zutreffen (ich habe ihm ein Foto des erhaltenen Modells schon vorher mit meiner Anfrage zukommen lassen).

Alleine schon diese Aussage zeigte mir, mit was für einem Zeitgenossen ich es hier zu tun habe. Er hat mich mit dem Angebot belogen und ohne Rückzahlung von Kaufpreis und Versandkosten war ich nicht bereit, das Modell zurückzuschicken. Wie aus meiner, hier durch Herrn W. zitierten Email hervorgeht: Ja, es ist richtig, ich kenne eine Menge Polizeibeamte durch meine Arbeit und mit zwei Beamten bin ich privat befreundet. Ich erklärte einem der beiden den Sachverhalt, zeigte ihm das Angebot auf EBay und das erhaltene Modell. Seine Ansage war klar und unmissverständlich: Warenbetrug! Er riet mir, mich auf keinen Deal mit dem VK einzulassen, da er diesen anhand seines Verhaltens und des bisherigen Schriftwechsels so einschätzt, dass er, sobald ich ihm das Modell zugeschickt habe, behauptet, das wäre nicht das Modell, welches er verschickt hat und mein Geld könne ich abschreiben. Er riet mir, Anzeige zu erstatten.

Nun ist unser Herr W. ein ganz gewiefter Zeitgenosse. Hier jammert er herum und fühlt sich ungerecht behandelt. Im Gegenzug erhalte ich von ihm alle paar Tage Nachrichten mit der Bitte, ihm das Modell zurückzuschicken, weil er mir ja sonst das Geld nicht zurückzahlen kann. Seine Emails triefen vor Hohn und Spott, man kann es kaum glauben. U. A. schrieb er sinngemäß: "Sollten Sie sich weiterhin weigern, mir das Modell zurückzuschicken, muss ich davon ausgehen, dass Sie nur jemand sind, der Streit sucht und Sie doch das von mir angebotene Modell erhalten haben. Sollte das so sein, wünsche ich viel Spaß damit!" (Dieses Zitat ist nicht wortwörtlich, aber trifft des VK's Aussage zu 99%).

Ich erstattete Anzeige gegen den Herrn und mir wurde seitens des Beamten geraten, zunächst nichts zu tun und abzuwarten. Auch solle ich das Modell keinesfalls zurückschicken, bevor ich von Polizei oder Staatsanwaltschaft etwas anderes höre.

Da unser Kasihasi200 nicht nur ein begnadeter Schauspieler, sondern auch ein ganz Schlauer ist, hat er vermutlich, ähnlich wie hier im Forum, bei EBay herumgejammert und hat es geschafft, dass meine negative Bewertung gelöscht wurde. Damit ist es für Herrn C. aber noch nicht genug des Spotts! Nein! Er fühlt sich dazu genötigt, mir nachts um 0:29 Ubr zu schreiben, wie sehr er sich freut, dass ICH die negative Bewertung habe löschen lassen! So einer ist Herr kasihasi nämlich. Er sitzt hinter seinem PC und grinst wie der Vogel, der die Katze gefressen hat, weil er einen Fremden ohne Konsequenz besch . . . n kann! Kein Wunder, dass Herr W. auf EBay 100% positive Bewertungen hat. Die nächsten Käufer werden wieder darauf hereinfallen. Nicht genug damit: Er hat sich noch gebrüstet, dass er nur gute Bewertungen hat. Menschen wie er kommen mit allem durch. Durch Penetranz! Frechheit siegt!

Mit kasihasi200 haben wir es mit einem ganz besonderen Exemplar zu tun. Er ist raffiniert, das muss ihm der Neid lassen, Penetrant ist er auch ... wenn ich da an seine ständigen Emails denke. Ich habe ihm deutlich geschrieben, dass die Angelegenheit bei der Polizei liegt, das Modell erst einmal bei mir bleibt und ich von ihm keinerlei Nachrichten mehr wüsche. Nicht, dass das Herrn W. interessieren würde. Seither bekomme ich täglich Nachrichten von ihm. Herrn W. kratzt gar nichts!

Oder geht ihm jetzt doch die Sause??

Leute ... ganz ehrlich: Ich will eigentlich nur meine Ruhe und mir ab und zu eine kleine Freude bei EBay gönnen. Dank Menschen wie kasihasi200, Herr W. oder einfach nur "Schauspieler" wird daraus ein Albtraum mit stundenlangem Sitzen auf dem Polizeirevier . . . und verhöhnen muss man sich auch noch lassen! Herr W. MUSS offenbar immer das letzte Wort haben. Das gibt ihm vermutlich das Gefühl, trotz aller Widersprüche DOCH im Recht zu sein.

Ich überlege, ob ich EBay noch länger nutze. Wo sich solche Menschen herumtreiben, habe ich nichts mehr zu suchen.

Sorry Leute für den Erguss!

Ich bin stinksauer und enttäuscht!

Gruß

Markus

PS: Man muss eben doch zwei Seiten hören!

"Das Modell, welches ich beschrieben und zum Kauf angeboten habe, ist nicht das , das er erhalten hat, ich glaube das es ein Billigmodell war, was ich beschrieben habe, war wohl eher rar."

 

Und dann läufst Du hier auf?

Ich denke da erübrigt sich doch jeglicher Kommentar,oder......

@kasihasi200

Dir steht noch viel grösserer Ärger in's Haus, der teuer wird und deinen Ausschluss bei ebay zur Folge haben kann.

Dagegen ist dein Konflikt mit dem Käufer harmlos.

 

Wenn du exakt das geliefert hast, was du beschrieben und abgebildet hast, hat dein Käufer schlechte Karten.

Wenn nicht, besorge ein "Herpa Wings 562225" (die Seite kennst du ja offensichtlich) und schicke ihm das.

 


@kasihasi200 schrieb:

...der Käufer bemängelt nun, das die gelieferte Ware nicht der Beschreibung entspricht. Es handelt sich um ein Flugzeugmodell und da ich dem Käufer glaubte, habe ich ihm angeboten den Kaufpreis(33 Euro) zu erstatten. Auf eine Rücksendung des Artikels habe ich verzichtet.
Der Käufer wurde nun aber ausfallend, warf mir vor ihn absichtlich betrogen zu haben...etc. Da er so ausfallend wurde, bat ich ihn , zunächst doch das Modell zurück zu schicken, damit ich den Mangel prüfen kann und das ich ihm ggf das ganze natürlich erstatte, Rücksendeetikett ,habe ich ihm zur Verfügung gestellt

Mittlerweile schreibt er allerdings, es gehe ihm gar nicht um die Erstatung sondern, das er sich betrogen fühle und er deshalb zur Polizei geht und mich anzeigt, wegen Warenbetrug!
Hat jemand Erfahrung damit, was nun folgt?

 

Ih persönlich kann mir eigentlich nicht denken, das da von irgendwelchen Behörden viel kommt, dennoch würde ich mich über Erfahrungsberichte sehr freuen.

 

Danke Gruß Carsten


@kasihasi200

 

Hat der Käufer denn das Flugzeug von dem Foto erhalten - also eins das genau so aussieht? Das Foto ist ja offensichtlich nicht von Deinem Modell, sondern irgendwo "ausgeliehen".

 

Was kommen könnte, wäre ein Anhörungsbogen der Polizei - oder ein Kurzbesuch der blauen Jungs und Mädels. Was dann passiert wirst Du sehen müssen. Das entscheidet dann der Staatsanwalt.

Anonymous
Nicht anwendbar

Hallo kasihasi200

 

Was genau bemängelt den dein Käufer?

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