...der Käufer bemängelt nun, das die gelieferte Ware nicht der Beschreibung entspricht. Es handelt sich um ein Flugzeugmodell und da ich dem Käufer glaubte, habe ich ihm angeboten den Kaufpreis(33 Euro) zu erstatten. Auf eine Rücksendung des Artikels habe ich verzichtet.
Der Käufer wurde nun aber ausfallend, warf mir vor ihn absichtlich betrogen zu haben...etc. Da er so ausfallend wurde, bat ich ihn , zunächst doch das Modell zurück zu schicken, damit ich den Mangel prüfen kann und das ich ihm ggf das ganze natürlich erstatte, Rücksendeetikett ,habe ich ihm zur Verfügung gestellt
Mittlerweile schreibt er allerdings, es gehe ihm gar nicht um die Erstatung sondern, das er sich betrogen fühle und er deshalb zur Polizei geht und mich anzeigt, wegen Warenbetrug!
Hat jemand Erfahrung damit, was nun folgt?
Ih persönlich kann mir eigentlich nicht denken, das da von irgendwelchen Behörden viel kommt, dennoch würde ich mich über Erfahrungsberichte sehr freuen.
Danke Gruß Carsten
Hier mal zum staunen, seine letzte Mail, für mich scheint dar Herr eher jemand zu sein, der auf Krawall aus ist:
es mag sein, dass Sie die Angelegenheit für spaßig halten. Das sei Ihnen gestattet. Ihr Humor richtet sich an die falsche Adresse.
"....Ich fasse nochmals zusammen:
Sie haben einen Artikel bei Ebay angeboten. den Sie nicht zur Verfügung hatten. Sie haben völlig falsche Angaben in Bezug auf Modell und Maßstab gemacht und somit eine hohe Beteiligung bei den Geboten provoziert, da Sie ein seltenes und im Handel nicht mehr verfügbares Modell angeboten haben. Zwischen dem, was Sie mir verkauft haben und dem, was Sie mir geschickt haben, liegen Welten. Auch beim Geldwert.
Nun glauben Sie wirklich, Sie kommen so einfach raus aus der Geschichte?
Ich behandle seit Jahren einige Polizeibeamte in meiner Praxis und mit einigen von ihnen verbindet mich inzwischen eine gute Freundschaft. Man kennt mich als ausgesprochen korrekt, gründlich und ehrlich. Und man weiß, dass ausgesprochen sauer reagiere, wenn man sich mir gegenüber unfair verhält. In solchen Fällen gehe ich bis zum Äußersten. Ich habe einem dieser Beamten bei einem gemütlichen Bierchen den Sachverhalt dargelegt ... und glauben Sie mir: Er war bzgl. der Angelegenheit nicht besonders angetan und hat mir ... unabhängig von meinen eigenen Plänen ... geraten, Anzeige gegen Sie zu erstatten. Und wer sagt, außer Ihnen (und das zählt nicht) dass dies ohne Erfolg sein wird?
Wie der Zufall so will, stieß ich auf ein, noch nicht so altes, beendetes Angebot von Ihnen. Sie verkauften ein Flugzeugmodell von Herpa aus der Sonderserie ´Christmas´ und deklarierten dieses Modell in der Warenbeschreibung als Maßstab 1:500, obwohl es sich um Maßstab 1:1000 handelte (Screenshot vorhanden). Ihr Käufer hat dies auch in seiner Bewertung angemerkt. Ist also nicht Ihr erster ´Ausrutscher´.
Wie ich schon schrieb ist es mir reichlich egal, welche Gründe Sie dafür angeben, weshalb Sie Ware anbieten, die Sie nicht besitzen. Stellen wir anheim, dass Sie des Lesens nicht mächtig und absoluter Laie in Bezug auf Sammlermodelle und Maßstäbe sind, so gilt immer noch der Grundsatz, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt.
Da Sie sich auf die Ebay Grundsätze berufen:
In denen steht, dass Sie Ware nur anbieten dürfen, wenn Sie auch in der Lage sind, diese dem Käufer in dem angegebenen Zustand zu liefern. Sie sind als Verkäufer für das Angebot verantwortlich. Der Gesetzgeber vertritt da dummerweise eine ähnliche Meinung. Das werden Sie aber sicher noch feststellen.
Aus diesem Grund werde ich im Laufe des Tages bei der örtlichen Polizeidienststelle vorstellig unter Vorlage des mir zugeschickten Modells, einiger ausgedruckter Sreenshots Ihres falschen Angebots und die dazugehörige Korrespondenz. In meiner Begleitung wird sich einer meiner Mitarbeiter befinden, welcher anwesend war, als ich Ihre Sendung geöffnet habe.
Zum Abschluss lassen Sie sich versichern, dass es mir nicht um das Geld geht. Ich nage weiß Gott nicht am Hungertuch. Es geht mir ausschließlich um die Tatsache, dass Sie mich betrogen haben und dass dies Folgen haben wird. Dass Sie mir eine Rücksendung einräumen ändert nichts an dem Warenbetrug. Das eine ist Zivilrecht. Das andere Strafrecht. Das sollte man schon unterscheiden können..."