Was gilt, Preisvorschlag oder per Mail abgemachter höherer Preis?
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07-04-2017 13:28 - bearbeitet 07-04-2017 14:00
Hallo zusammen,
Ich habe vor kurzem einen Preisvorschlag von 2800€ gesendet, daraufhin hat mir der Verkäufer per Mail einen Preis von 2990€ unterbreitet den ich auch zugestimmt habe, jedoch hat er dem Preisvorschlag von 2800€ akzeptiert. Ein User hier meinte der in der Mail abgemachte Preis ist gültig da auch wenn er den niedrigen Preisvorschlag akzeptiert hat, begründung: er musste das ja annehmen bevor jemand anderes auf Sofort kauf drückt. Aber dann hätte mir der VK ja auch einen Gegenvorschlag senden können mit der vereinbarten Summe! Wie sieht das denn nun aus, was gilt?
Vg
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Hallo @prometheus150586
also nur meine persönliche Meinung:
Du hast einen Preisvorschlag abgegeben von 2800 Euro
Dein Verkäufer macht Dir per Mail einen Gegenvorschlag von 2990 Euro.
Du stimmst zu - Kaufvertrag abgeschlossen.
Dein Verkäufer nimmt den Preisvorschlag von 2800 Euro von Dir an, um die Auktion zu beenden.
Warum hat er dies gemacht? Bei offenen Preisvorschlägen müssen diese vom Verkäufer entweder abgelehnt oder angenommen werden, damit das Angebot vom Verkäufer beendet werden kann.
Um Dich nicht zu verwirren und Zeit zu sparen, hat der Verkäufer Deinen Vorschlag zum Schein angenommen, um das Angebot schnell zu beenden, damit nicht noch jemand Dir den Artikel im Sofortkauf wegschnappen kann.
Hätte er Dir noch einen Gegenvorschlag gemacht, hätte es ja noch einmal länger dauern können und die Gefahr, dass in der Zwischenzeit jemand sofort kauft, wäre noch vorhanden gewesen.
Meiner Meinung nach ist der Kaufvertrag über 2990 Euro getätigt worden. Ich bin aber kein Jurist. Entscheidend ist hier aber der Zeitpunkt, zu dem ihr zu einer übereinkommenden Vereinbarung geschritten seid.
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@prometheus150586
Nach dem Ablauf hatte ich dich hier auch schon gefragt. Wenn es sich so abgespielt hat, wie katzenjogi es hier als Ablauf beschrieb, dann gilt der Preis von 2.990 EUR. Dein Angebot für 2.800 EUR hätte in diesem Falle dann über Gegenvorschlag und Annahme desselbigen zu einem rechtswirksamen Vertragsabschluss geführt. Die spätere Annahme des Preisvorschlages von 2.800 durch den Verkäufer hätte keine Basis mehr gehabt und kann auch nicht als neuer Antrag nach § 150 BGB betrachtet werden, da ein Vertrag bereits geschlossen wurde.
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Der Verkäufer war jetzt in der Zwickmühle, weil er das Ebay Angebot nicht vor Ablauf der des Preisvorschlages (48 Stunden) beenden kann - schon rein technisch nicht. In dieser Zeit hätte der Artikel also auch von jemandem per Sofortkauf gekauft werden können und der Verkäufer stände bei dir im Wort und hätte gleichzeitig bei Ebay einen Kaufvertrag abgeschlossen.
Jetzt hat er das Angebot somit beendet, damit es keiner mehr kaufen kann, und zahlt dafür auch an Ebay die Verkaufsprovision.
Ich fände es gut, wenn du jetzt genau so fair wärest und zu deinem Wort ständest, den per Email vereinbarten Betrag zu zahlen.
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Ausschlaggebend ist der Zeitpunkt, an dem ihr euch beide einig ward. Du hast einen Preisvorschlag gemacht, Dein Verkäufer hat einen Gegenvorschlag per Mail gemacht, Du hast den Gegenvorschlag angenommen. Zeitpunkt der Übereinstimmung. Durch den Gegenvorschlag hat Dein Verkäufer signalisiert, dass er zu Deinem Vorschlag nicht verkaufen möchte. Die Annahme nach der Übereinkunft war rein technischer Natur, damit niemand den Artikel mehr per Sofortkauf erstehen konnte. So sehe ich das. Ist aber nur meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung dar.
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@prometheus150586 schrieb:Hallo zusammen,
Ich habe vor kurzem einen Preisvorschlag von 2800€ gesendet, daraufhin hat mir der Verkäufer per Mail einen Preis von 2990€ unterbreitet den ich auch zugestimmt habe, jedoch hat er dem Preisvorschlag von 2800€ akzeptiert. Ein User hier meinte der in der Mail abgemachte Preis ist gültig da auch wenn er den niedrigen Preisvorschlag akzeptiert hat, begründung: er musste das ja annehmen bevor jemand anderes auf Sofort kauf drückt. Aber dann hätte mir der VK ja auch einen Gegenvorschlag senden können mit der vereinbarten Summe! Wie sieht das nun rechtlich aus, was gilt?
Vg
Ich persönlich hätte auf den mail Vorschlag nicht reagiert, sondern einfach nur auf den Gegenvorschlag des Verkäufers gewartet, um ihn dann anzunehmen...oder auch nicht.
Lass dich von einem Anwalt in diesem Fall beraten (Punkt!).....oder einige dich vernünftig mit dem Verkäufer.
Denn der ist ja schließlich dein erster Ansprechpartner.
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@prometheus150586 schrieb:Hallo zusammen,
Ich habe vor kurzem einen Preisvorschlag von 2800€ gesendet, daraufhin hat mir der Verkäufer per Mail einen Preis von 2990€ unterbreitet den ich auch zugestimmt habe, jedoch hat er dem Preisvorschlag von 2800€ akzeptiert. Ein User hier meinte der in der Mail abgemachte Preis ist gültig da auch wenn er den niedrigen Preisvorschlag akzeptiert hat, begründung: er musste das ja annehmen bevor jemand anderes auf Sofort kauf drückt. Aber dann hätte mir der VK ja auch einen Gegenvorschlag senden können mit der vereinbarten Summe! Wie sieht das nun rechtlich aus, was gilt?
Vg
Per Mail hat er dir überhaupt nichts zu unterbreiten!
Dann geht die ganze Sache an Ebay vorbei und widerspricht den Grundsätzen!
Regel die Sache über Ebay und zahl bei Erfolg über Paypal!
Alles andere ist *muffig*
Rechtlich darf dich hier niemand beraten, auch das steht in den Forengrundsätzen!
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Und da vom Verkäufer der Preisvorschlag angenommen wurde, ist hier auch nicht außerhalb eBays verkauft worden. Und da die Höchstsumme von Provisionen eh gedeckelt sind....(bei normalen Auktionen max. 199 Euro) ist es im Prinzip egal und höchstens für das Verkaufslimit interessant..
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In der Regel sind Absprachen per mail wohl bindend.
Da das Angebot aber wohl an ebay vorbeigelaufen ist verstößt es gegen ebays Grundsätze,
Wie das allerdings zivilrechtlich gehändelt wird ?????
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Hinsichtlich einer rechtlichen Wirksamkeit von Angebot und Annahme kommt es zunächst mal auf den Zeitpunkt des Verlaufes deiner geschilderten Vorschläge an und im weiteren auf die Details eurer Kommunikation. Schildere hier doch mal der Reihenfolge nach, wann konkret was stattfand und beschreibe - in eigenen Worten, nicht hier reinkopierend - zusammenfassend euren Dialog und die Abfolge davon.
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@prometheus150586 schrieb:Hallo zusammen,
Ich habe vor kurzem einen Preisvorschlag von 2800€ gesendet, daraufhin hat mir der Verkäufer per Mail einen Preis von 2990€ unterbreitet den ich auch zugestimmt habe, jedoch hat er dem Preisvorschlag von 2800€ akzeptiert. Ein User hier meinte der in der Mail abgemachte Preis ist gültig da auch wenn er den niedrigen Preisvorschlag akzeptiert hat, begründung: er musste das ja annehmen bevor jemand anderes auf Sofort kauf drückt. Aber dann hätte mir der VK ja auch einen Gegenvorschlag senden können mit der vereinbarten Summe! Wie sieht das nun rechtlich aus, was gilt?
Vg
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