07-04-2017 13:28 - bearbeitet 07-04-2017 14:00
Hallo zusammen,
Ich habe vor kurzem einen Preisvorschlag von 2800€ gesendet, daraufhin hat mir der Verkäufer per Mail einen Preis von 2990€ unterbreitet den ich auch zugestimmt habe, jedoch hat er dem Preisvorschlag von 2800€ akzeptiert. Ein User hier meinte der in der Mail abgemachte Preis ist gültig da auch wenn er den niedrigen Preisvorschlag akzeptiert hat, begründung: er musste das ja annehmen bevor jemand anderes auf Sofort kauf drückt. Aber dann hätte mir der VK ja auch einen Gegenvorschlag senden können mit der vereinbarten Summe! Wie sieht das denn nun aus, was gilt?
Vg
In der Regel sind Absprachen per mail wohl bindend.
Da das Angebot aber wohl an ebay vorbeigelaufen ist verstößt es gegen ebays Grundsätze,
Wie das allerdings zivilrechtlich gehändelt wird ?????