am 03-11-2019 18:03 - zuletzt bearbeitet am 03-11-2019 20:23 von wierz-ester
Wie ich im ersten Thread schon geschrieben habe - Dein Verkäufer kann den Versand nachweisen, laut Sendungsverfolgung sind die Hütten angekommen. Damit ist für PayPal der Fall erledigt, da die online einsehbaren Fakten gegen Dich sprechen.
Wenn Du schon bei PayPal einen Fall geöffnet hattest, ist die Chance dies bei eBay zu tun vertan. Man kann immer nur einen Fall öffnen, entweder bei eBay oder bei PayPal. Da muss man sich vorher entscheiden.
den Mund etwas zu voll genommen?
"Meinem Rechtsanwalt zur Kenntnis!!"
dann biste ja gut aufgehoben - warum postest Du hier im Forum?
Habe Deinen Beitrag gemeldet - es ist unzulässig hier Schriftverkehr zu veröffentlichen!
Ggf. ist es auch sinnvoll wenn Du aufhörst schlechtes Laminat zu rauchen:
"Außerdem verlange ich Schadensersatz und Zinsen in Höhe von 25% pro Woche"
rofl