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Wie ebay einsclhalten für einen noch offenen Fall von vor 4 Monaten gekauften Artikeln?

Ich habe vor 4 Monaten Artikel im Ausland gekauft und wegen Nicht Erhaltens noch innerhalb der 90-Tage-Frist einen Fall eröffnet. Der Verkäufer hat meine Anfrage mit mehreren Nachrichten von mir in diesem Fall komplett ignoriert. Jetzt will ich ebay einschalten nachdem der 90-Tage-Frist abgelaufen ist, aber mein Fall ist noch offen. Laut der ebay.Anleitung kann ich das nur über die Artikeldetails, aber die Artikel sind jetzt nicht mehr aufrufbar. Es wird nur noch das Bild der Artikel im Archiv angezeigt, und als Aktionen kann ich nur auswählen "Ähnliche Artikel finden" und "Verkäufer kontaktieren". Dummerweie aber ignoriert der Verkäufer meine Nachrichten. Wie kann ich jetzt ebay einschlaten? Ich habe das Gefühl, daß der Verkäufer mit Absicht zugewartet hat, damit ich nichts mehr tun kann. Ich kann nichteinmal die gerechtfertigten schlechten Bewertungen agbeben. Wenn ich nicht bald etwas tue, wird der Fall automaisch von ebay geschlossen.

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@octapoda

 

Hast Du hier irgendwas verwürfelt? 90-Tage-Frist?

Oder meinst Du die Tatsache, dass Artikel nach 90 Tagen aus Deinen Listen verschwinden und auf eBay nicht mehr angezeigt werden?

 

eBay ist dafür längstens 30 Tage  nach spätestem, angegebenem Lieferdatum zuständig.

War die längste Lieferfrist also 60 Tage?

 

Wenn dem so wäre, hättest Du Dich vom Verkäufer (evtl. China?) tatsächlich schön verschaukeln lassen.

 

Ruf doch mal den eBay-Kundenservice über die Hilfe an (oder lass Dich anrufen).

Falls dort der Artikel unter "Kaufen" auch nicht mehr geführt wird, nimmst Du ein naheliegendes Thema.

 

Aber noch zwei weitere Anmerkungen:

 

1) Hast Du per PayPal bezahlt? Dann hättest Du direkt über PayPal ab Kauf 180 Tage lang Zeit, einen Konflikt zu melden.

 

2) Hat der Verkäufer eine Sendungsnummer hinzugefügt?

 

Wenn ja,

- dann scheidet der Käuferschutz über PayPal wohl wieder aus, weil der Versand belegbar wäre.

- Was sagt denn eigentlich die Sendungsverfolgung bei dem Versandunternehmen im Heimatland des Verkäufers aus? Und die der Deutschen Post AG / DHL?

 

Wenn nein,

- dann aber mal los mit dem PayPal-Käuferschutz.

 

 

P.S.

Durchaus möglich, dass je nach Art der Ware das gute Stück beim Zoll liegt, wenn durch Dich von außerhalb des EU-Wirtschaftsraumes importiert wurde.

Da ich den Artikel nicht kenne:

Sollte es sich um Plagiate / Produktfälschungen gehandelt haben, ist der Zoll zur ersatzlosen Einziehung und Vernichtung berechtigt. Zu Lasten des Importeurs, also zu Deinen Lasten.

 

Warum ich soviel schreibe?

Weil es ohne Kenntnis der exakten Umstände so unendlich viele Fallstricke beim internationalen Shopping gibt.

Ist bei weitem noch nicht abschließend, was ich hier geschrieben habe.

Hast du mit PayPal gezahlt ? Dann findest du die Transaktion(en) in deinem PayPal Konto und könntest einen (mehrere) Konfliktfälle wegen Nichterhalt eröffnen.

Mit Überweisung und evtl sogar Ausland (China ?) ? Dann bliebe dir nur der zivilrechtliche Weg gegen den Kontoinhaber, was du aber im Ausland fast vergessen kannst.

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