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Wie kann man nur so unfair sein. Pfui! Denunziant! Stasi!

Wie kann man nur so unfair sein. Pfui! Denunziant! Stasi!   Das wurde mir von einem verkäufer geschrieben weil gemeldet habe das ich keine ware bekommen habe ,er hat mir unterstellt ich hätte die ware bekommen und sie unterschlagen.soll ich es auf sich beruhen lassen oder kann ich ihn bei Ebay melden?

Akzeptiert Lösungen (1)

Akzeptiert Lösungen (1)


@khb-1951 schrieb:

Wie kann man nur so unfair sein. Pfui! Denunziant! Stasi!   Das wurde mir von einem verkäufer geschrieben weil gemeldet habe das ich keine ware bekommen habe ,er hat mir unterstellt ich hätte die ware bekommen und sie unterschlagen.soll ich es auf sich beruhen lassen oder kann ich ihn bei Ebay melden?


Servus @khb-1951

 

Solche Sätze mit unfair, "pfui", Denunziant und Stasi an ein Gegenüber gerichtet,

würde ich tatsächlich noch von der Meinungsfreiheit gedeckt ansehen.

Dir zu unterstellen,

Du hättest unberechtigt einen Fall eröffnet,

weil Du die Ware bereits hast,

würde ich mir allerdings verbitten

und nur einmal eine Warnung aussprechen.


Eine Meldung an Ebay ist dabei wohl nicht wirklich hilfreich.

Das hier ist nicht Amazon.

 

Der Verkäufer ist gewerblich unterwegs

und dürfte erfahren genug sein,

um zu wissen,

wo das Versandrisiko liegt.

Wenn ihm das nicht gefällt,

soll er halt nicht online verkaufen

oder ausschließlich Paketversand anbieten

oder wenigstens Einschreiben.

 

Man wundert sich manchmal...

 

 

Antworten (3)

Antworten (3)


@khb-1951 schrieb:

Wie kann man nur so unfair sein. Pfui! Denunziant! Stasi!   Das wurde mir von einem verkäufer geschrieben weil gemeldet habe das ich keine ware bekommen habe ,er hat mir unterstellt ich hätte die ware bekommen und sie unterschlagen.soll ich es auf sich beruhen lassen oder kann ich ihn bei Ebay melden?


@khb-1951

Kannst Du versuchen, aber erwarte nicht zu viel davon.

Wenn er Dir das per Mail geschrieben hat, könntest Du nur Strafanzeige erstatten.

Auch davon nicht zu viel erwarten, da die Staatsanwaltschaft wohl kein öffentliches

Interesse an einer Strafverfolgung sehen wird. (Dazu hast Du ja schon Antworten

bekommen)

 

Als Bewertungstext könntest Du sowas als unzulässig löschen lassen.

 

 

Mein Rat:

Abhaken. Es lohnt sich nicht, sich über sowas lange zu ärgern.

 

 

 


@khb-1951 schrieb:

Wie kann man nur so unfair sein. Pfui! Denunziant! Stasi!   Das wurde mir von einem verkäufer geschrieben weil gemeldet habe das ich keine ware bekommen habe ,er hat mir unterstellt ich hätte die ware bekommen und sie unterschlagen.soll ich es auf sich beruhen lassen oder kann ich ihn bei Ebay melden?


@khb-1951

 

Der gemeldete Fall ist also seitens Ebay / Paypal geschlossen worden

-

Du hast natürlich als Versandart den "kostenlosen" Versand als "Brief" gewählt.....

 

Hast Du dem VK überhaupt (vor Abgabe Deiner Roten Laterne) die Möglichkeit der Nachlieferung gegeben und Dich vorab bei ihm gemeldet?

 

Dein Kauf war am 09.10.2017 - Zeit genug hast Du für die Meldung / Nachfrage gehabt.....

 

Was willst Du jetzt noch bei Ebay melden - kopfschüttel`?

Anonymous
Nicht anwendbar

khb-1951

 

Was willst du da melden?

 

Ebay kann nicht wissen ob du die Ware bekommen hast oder nicht.

 

Wie wurde versendet?

 

Gruß

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