07-11-2017 17:50
Wie kann man nur so unfair sein. Pfui! Denunziant! Stasi! Das wurde mir von einem verkäufer geschrieben weil gemeldet habe das ich keine ware bekommen habe ,er hat mir unterstellt ich hätte die ware bekommen und sie unterschlagen.soll ich es auf sich beruhen lassen oder kann ich ihn bei Ebay melden?
@khb-1951 schrieb:Wie kann man nur so unfair sein. Pfui! Denunziant! Stasi! Das wurde mir von einem verkäufer geschrieben weil gemeldet habe das ich keine ware bekommen habe ,er hat mir unterstellt ich hätte die ware bekommen und sie unterschlagen.soll ich es auf sich beruhen lassen oder kann ich ihn bei Ebay melden?
Servus @khb-1951
Solche Sätze mit unfair, "pfui", Denunziant und Stasi an ein Gegenüber gerichtet,
würde ich tatsächlich noch von der Meinungsfreiheit gedeckt ansehen.
Dir zu unterstellen,
Du hättest unberechtigt einen Fall eröffnet,
weil Du die Ware bereits hast,
würde ich mir allerdings verbitten
und nur einmal eine Warnung aussprechen.
Eine Meldung an Ebay ist dabei wohl nicht wirklich hilfreich.
Das hier ist nicht Amazon.
Der Verkäufer ist gewerblich unterwegs
und dürfte erfahren genug sein,
um zu wissen,
wo das Versandrisiko liegt.
Wenn ihm das nicht gefällt,
soll er halt nicht online verkaufen
oder ausschließlich Paketversand anbieten
oder wenigstens Einschreiben.
Man wundert sich manchmal...
Das sieht man,
indem man das Bewertungsprofil des Themenerstellers aufruft.
Dort auf "Für andere Mitglieder abgegebene BW" klickt.
Dann erscheint gleich oben eine rote Bewertung.
Den Nutzernamen anklicken... und siehe da...ein Händler.
Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut.
Auch wenn unser noch amtierender JM zu meinen scheint,
MA bei Facebook et cetera wären eine geeignete Instanz für die Entscheidung,
was von Meinungsfreiheit abgedeckt ist.
Weil die Meinungsfreiheit ein so hohes Gut ist,
braucht es auch eine gewisse Toleranz dafür,
wie Menschen das Verhalten anderer einschätzen
oder woran sie sich erinnert fühlen.
Das ist auch gut so.
Maulkörbe machen eine Gesellschaft nicht besser.
@khb-1951 schrieb:Wie kann man nur so unfair sein. Pfui! Denunziant! Stasi! Das wurde mir von einem verkäufer geschrieben weil gemeldet habe das ich keine ware bekommen habe ,er hat mir unterstellt ich hätte die ware bekommen und sie unterschlagen.soll ich es auf sich beruhen lassen oder kann ich ihn bei Ebay melden?
Kannst Du versuchen, aber erwarte nicht zu viel davon.
Wenn er Dir das per Mail geschrieben hat, könntest Du nur Strafanzeige erstatten.
Auch davon nicht zu viel erwarten, da die Staatsanwaltschaft wohl kein öffentliches
Interesse an einer Strafverfolgung sehen wird. (Dazu hast Du ja schon Antworten
bekommen)
Als Bewertungstext könntest Du sowas als unzulässig löschen lassen.
Mein Rat:
Abhaken. Es lohnt sich nicht, sich über sowas lange zu ärgern.
@khb-1951 schrieb:Wie kann man nur so unfair sein. Pfui! Denunziant! Stasi! Das wurde mir von einem verkäufer geschrieben weil gemeldet habe das ich keine ware bekommen habe ,er hat mir unterstellt ich hätte die ware bekommen und sie unterschlagen.soll ich es auf sich beruhen lassen oder kann ich ihn bei Ebay melden?
Der gemeldete Fall ist also seitens Ebay / Paypal geschlossen worden
-
Du hast natürlich als Versandart den "kostenlosen" Versand als "Brief" gewählt.....
Hast Du dem VK überhaupt (vor Abgabe Deiner Roten Laterne) die Möglichkeit der Nachlieferung gegeben und Dich vorab bei ihm gemeldet?
Dein Kauf war am 09.10.2017 - Zeit genug hast Du für die Meldung / Nachfrage gehabt.....
Was willst Du jetzt noch bei Ebay melden - kopfschüttel`?
Was willst du da melden?
Ebay kann nicht wissen ob du die Ware bekommen hast oder nicht.
Wie wurde versendet?
Gruß