Zusage per Nachchricht

Hallo 🙂
Ich habe per Nachricht  zugesagt, dass ich den Artikel kaufen werde, da ich zu dem gegebenen Zeitpunkt nicht die Möglichkeit hatte dies zu tun.

Später wurde der Artikel allerdings per Sofort-Kauf verkauft, obwohl ich bereits zugesagt hatte...

Habe ich ein Recht auf den Artikel?

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Nein, hast Du nicht.

 

 

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