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berechtigte Reklamation aber keine Erstattung der Rücksendekosten

Guten Tag zusammen!

 

Leider gestattet es ebay nach wie vor Verkäufern, berechtigte Reklamationen zum Schaden des Käufers ab zu wickeln.

 

Mein Fall sieht folgendermaßen aus:

 

- Kauf eines Kabels für 2,84 EUR.

- Kabel kam beschädigt an, Kunststoffstecker gebrochen. Einfacher Umschlag, kein Luftpolster.

- Reklamation des beschädigten Kabels. Fall wurde eröffnet. Ich habe Foto des Kabels inkl, abgebrochenem Teil hochgeladen.

- Verkäufer schreibt: "Einfach Kabel zurück schicken, Fehlerbeschreibung beilegen und Konto-Nr. angeben. Wir schicken nach Erhalt ein neues Kabel zu und erstatten das Porto auf Ihr Konto".

- Meine Antwort:" Zur Sicherheit frage ich nochmals nach. Ich soll wirklich das defekte Kabel im Wert von 2,84 EUR zurück schicken? Wegen der notwendigen Sendungs-Nr. wäre dies nur als 2kg Paket für 4,99 EUR möglich. Ich finde dies unsinnig, mache es aber so, wenn Sie es wünschen. Sollte ich in den nächsten 3 Tagen nichts gegenteiliges von Ihnen hören, geht das Pakte auf die Reise. Ich bekomme dann von Ihnen ein neues Kabel zu geschickt und das Rücksendeporto in Höhe von 4,99 EUR erstattet".

- Automatische Meldung des offenen Falles: Verkäufter stimmt Rückerstattung zu.

- Ich sende also als Paket nach 4 Tagen zurück und tippe Sendungs-Nr. ein.

- Rückerstattung des Kaufpreises in Höhe von 2,84 EUR per Paypal.

- Fall geschlossen.

 

Das war´s. Hmmmm..... was war denn da vermutlich der Hintergrund, dass der Verkäufer eine teure Rücksendung wollte? Das Vorgehen könnte man als hinterhältig bezeichnen.

 

Verkäufer reagiert natürlich auf nicht mehr. Logisch.

 

Nun habe ich beim ebay Kundendienst angerufen. Ich habe gebeten, sich den Fall an zu schauen und mir zu sagen, was ich nun weiter unternehmen kann. Die Auskunft war interessant. Aus dem Gedächtnis: "Da kann man nichts mehr machen, der Fall ist geschlossen. Nach neuen gesetzlichen Regelungen muss der Verkäufer die Rücksendekosten nicht mehr erstatten."

 

Da bin ich dann doch etwas ärgerlich geworden und habe die junge Dame erst einmal über die korrekte Rechtslage bei einer berechtigten Reklamation aufgeklärt. Ich finde es ein starkes Stück von ebay, so ein Vorgehen nicht nur zu ermöglichen, sondern auch noch falsch zu informieren. Wüsste ich nicht so gut Bescheid, wäre ein weiterer Käufer abgefertigt worden.

 

Nun wird der Verkäufer von ebay emahnt. Versprechen tue ich mir allerdings nichts davon. Die wenigsten Käufer werde bei solchen Beträgen etwas unternehmen. Damit kalkulieren diese Verkäufer und kommen massenhaft durch.

 

In meinem Fall wird das nicht funktionieren. Aus Prinzip nicht. Alles wird sorgfältig ausgedruckt und gesammelt. Jede Mahnung, jeder Schriftverkehr mit einer vorher angekündigten Gebühr belegt. Porto, Papier, Toner, Zeit sind auch nicht gratis. Die Kosten werden addiert und von mir durchgesetzt. Bis zum Mahnbescheid und notfalls  folgender Klage.

 

Anders geht es leider nicht mehr, jeder der sich nicht wehrt ermuntert solch unseriöse Geschäftspraxis.

 

In diesem Sinne, herzliche Grüße an alle ehrlichen und aufrichtigen Menschen. Und lasst euch nicht alles Gefallen!

 

Gesamtes Thema betrachten

@only-fair-trade schrieb:

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- Verkäufer schreibt: "Einfach Kabel zurück schicken, Fehlerbeschreibung beilegen und Konto-Nr. angeben. Wir schicken nach Erhalt ein neues Kabel zu und erstatten das Porto auf Ihr Konto".

................

- Automatische Meldung des offenen Falles: Verkäufter stimmt Rückerstattung zu.

...................................

- Rückerstattung des Kaufpreises in Höhe von 2,84 EUR per Paypal.

- Fall geschlossen.

................

 


 

Hallo @only-fair-trade

 

bei dem oben Zitierten lag/liegt der Hase im Pfeffer:

 

Der Verkäufer sichert dir Nacherfüllung und Erstattung der Transportkosten gem. § 439 BGB zu.

 

Du eröffnest ohne Not einen Problemfall und beantragst Käuferschutz über PayPal. PayPal erstattet dir gem. AGB (lediglich) den Zahlbetrag.

 

Warum hast du dich nicht mit dem Verkäufer wie vorgesehen geeinigt und PayPal außen vor gelassen ?

Du willst dem Verkäufer also nun das Recht auf Nacherfüllung nehmen und nur noch die Rücksendekosten erstattet haben ? Dann musst du dich entsprechend mit ihm auseinandersetzen. eBay und PayPal sind nun raus aus der Nummer.

 

Du hast dann tatsächlich auch noch erwartet, dass man dir im Callcenter, das den Kundenservice für eBay abwickelt, eine fundierte Rechtsberatung angedeihen lässt ?

 

 

 

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