05-10-2012 22:17
Du hast mich nicht verstanden: Das LG hat deswegen das AG-Urteil aufgehoben, weil der Vk explizit ein perfektes Display und nicht nur den Top-Zustand ausgepriesen hat.
Nur das Display war schrott!
Der Herd wurde angepriesen mit:
Verkaufe alten Gasherd mit Kochfeld, Backofen und Schublade.Funktioniert prima.Kann gerne angeschaut werden.Abholung innerhalb von 7 Tagen nach Ersteigerung.Da Privatverkauf keine Rücknahme oder Garantie.
Worauf soll sich die Fragerin nun berufenb, um Recht durchzustzen?
Das war meine Frage!
Hier das ausführlicher LG-Urteil zum Monitor-Kauf über ebay mit Abholung.
Nochmal: das LG bezog sich auch die Aussage "Zustand des Displays mit "keine nennenswerten Fehler" bzw. "funktionierte immer (tadellos)" beschrieben hat"
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So einfach, wie Du es dargestellt hast und mich mal gleich bemerkenswert "korrigiert" hast, ist es wohl nicht!
Schau Dir mal Post #18 in der Frage an
http://community.ebay.de/question/Kaufen-Bei-Ebay/Artikel-Gasherd-Ist/1900078048?#msg1901823963
Allgemeine Frage - allgemeine Antwort.
Wie nun arglistig nachweisen?
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Und es spielt m.M. nach auch keinen Rolle, dass die Abholerin mit dem Teil von der Käuferin beschenkt wurde.
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Das LG-Urteil:
Und wenn es letztlich bei Abholung mit Internetkaufvertragsabschluss nicht notwendig ist zu prüfen von privat zu privat, wie nun 2x behauptet wurde, wie ist das AG zu seinem Urteil gekommen und warum musste das LG denn die besondere Auslobung des Displays im Text, dass dann moniert wurde, zur Urteilsbegründung extra bemühen?
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Kann mir das irgendjemand von den die meinen der K hat Recht und der Vk Unrecht - zumal noch 20 EUR angenommen wurden - mal erklären?