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@curados - Abholung/Mangel/Diskussion!

Du hast mich nicht verstanden: Das LG hat deswegen das AG-Urteil aufgehoben, weil der Vk explizit ein perfektes Display und nicht nur den Top-Zustand ausgepriesen hat.

 

Nur das Display war schrott!

 

 

Der Herd wurde angepriesen mit:

Verkaufe alten Gasherd mit Kochfeld, Backofen und Schublade.Funktioniert prima.Kann gerne angeschaut werden.Abholung innerhalb von 7 Tagen nach Ersteigerung.Da Privatverkauf keine Rücknahme oder Garantie.

 

 

Worauf soll sich die Fragerin nun berufenb, um Recht durchzustzen?

 

Das war meine Frage!

 

 

Hier das ausführlicher LG-Urteil zum Monitor-Kauf über ebay mit Abholung.

Nochmal: das LG bezog sich auch die Aussage "Zustand des Displays mit "keine nennenswerten Fehler" bzw. "funktionierte immer (tadellos)" beschrieben hat"

.

So einfach, wie Du es dargestellt hast und mich mal gleich bemerkenswert "korrigiert" hast, ist es wohl nicht!

 

Gesamtes Thema betrachten

In dem Angebot wurde nicht nur die Funktionsfähigkeit nicht eingeschränkt, sondern darüber hinaus sogar explizit vereinbart. Bei Abholung aber hat sich bereits herausgestellt, dass diese nicht gegeben ist. Dafür gibt es zudem noch die Abholerin als Zeugin, dass dieser Mangel bereits zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs bestand. Obendrein hat der Verkäufer die Gewährleistung nicht rechtswirksam ausgeschlossen, sodass er auch für Mängel haftet, die er nicht kannte.

 

Gegenfrage: worauf soll sich der Verkäufer berufen, dass der Vertrag auch einen nicht funktionsfähigen Ofen beinhalten kann?

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