05-10-2012 22:17
Du hast mich nicht verstanden: Das LG hat deswegen das AG-Urteil aufgehoben, weil der Vk explizit ein perfektes Display und nicht nur den Top-Zustand ausgepriesen hat.
Nur das Display war schrott!
Der Herd wurde angepriesen mit:
Verkaufe alten Gasherd mit Kochfeld, Backofen und Schublade.Funktioniert prima.Kann gerne angeschaut werden.Abholung innerhalb von 7 Tagen nach Ersteigerung.Da Privatverkauf keine Rücknahme oder Garantie.
Worauf soll sich die Fragerin nun berufenb, um Recht durchzustzen?
Das war meine Frage!
Hier das ausführlicher LG-Urteil zum Monitor-Kauf über ebay mit Abholung.
Nochmal: das LG bezog sich auch die Aussage "Zustand des Displays mit "keine nennenswerten Fehler" bzw. "funktionierte immer (tadellos)" beschrieben hat"
.
So einfach, wie Du es dargestellt hast und mich mal gleich bemerkenswert "korrigiert" hast, ist es wohl nicht!
@damascenon:
das AG hat sich schlichtweg über den Fakt hinweggesetzt, dass gegen Beschaffenheitsvereinbarungen nicht nachträglich ein Gewährleistungsausschluss geltend gemacht werden kann. Solche Urteile habe ich in ähnlich gelagerten Fällen von Amtsgerichten schon etliche Male gehabt. Wieso manche Amtsgerichte den Gewährleistungsausschluss dermaßen rechtsfalsch interpretieren, ist mir ein absolutes Rätsel. Erst recht, nachdem hierzu sogar höchstrichterliche Urteile existieren, die sich eigentlich in die Amtsgerichtsstuben schon herumgesprochen haben müssten.