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@curados - Abholung/Mangel/Diskussion!

Du hast mich nicht verstanden: Das LG hat deswegen das AG-Urteil aufgehoben, weil der Vk explizit ein perfektes Display und nicht nur den Top-Zustand ausgepriesen hat.

 

Nur das Display war schrott!

 

 

Der Herd wurde angepriesen mit:

Verkaufe alten Gasherd mit Kochfeld, Backofen und Schublade.Funktioniert prima.Kann gerne angeschaut werden.Abholung innerhalb von 7 Tagen nach Ersteigerung.Da Privatverkauf keine Rücknahme oder Garantie.

 

 

Worauf soll sich die Fragerin nun berufenb, um Recht durchzustzen?

 

Das war meine Frage!

 

 

Hier das ausführlicher LG-Urteil zum Monitor-Kauf über ebay mit Abholung.

Nochmal: das LG bezog sich auch die Aussage "Zustand des Displays mit "keine nennenswerten Fehler" bzw. "funktionierte immer (tadellos)" beschrieben hat"

.

So einfach, wie Du es dargestellt hast und mich mal gleich bemerkenswert "korrigiert" hast, ist es wohl nicht!

 

Gesamtes Thema betrachten

Schönen Abend euch.

Mal vorweg: Richter können irren. Sicher bin.

Die Fakten hier:

1. VK schreibt ausdrücklich "Verkaufe alten Gasherd mit Kochfeld, Backofen und Schublade.Funktioniert prima."

2. Käuferin fragt schriftlich und vor dem Kauf, ob der Herd Macken hat. Dies wird verneint.

3. Bei der Abholung stellt sich heraus, dass der Herd einen Fehler hat, der nicht angegeben war - auch nicht nach Nachfrage.

4. Es wird vom VK behauptet, dass sei nur eine relativ kleine Macke, die man leicht werde beheben können (Vorschlag wie).

5. Es stellt sich bei Prüfung heraus, dass es eben nicht um eine kleine Macke geht, sondern um einen Fehler, der den Backofen unbrauchbar macht.

6. Eine wesentliche und vereinbarte Eigenschaft (Funktioniert prima.) ist damit gar nicht erfüllt.

 

 

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