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@curados - Abholung/Mangel/Diskussion!

Du hast mich nicht verstanden: Das LG hat deswegen das AG-Urteil aufgehoben, weil der Vk explizit ein perfektes Display und nicht nur den Top-Zustand ausgepriesen hat.

 

Nur das Display war schrott!

 

 

Der Herd wurde angepriesen mit:

Verkaufe alten Gasherd mit Kochfeld, Backofen und Schublade.Funktioniert prima.Kann gerne angeschaut werden.Abholung innerhalb von 7 Tagen nach Ersteigerung.Da Privatverkauf keine Rücknahme oder Garantie.

 

 

Worauf soll sich die Fragerin nun berufenb, um Recht durchzustzen?

 

Das war meine Frage!

 

 

Hier das ausführlicher LG-Urteil zum Monitor-Kauf über ebay mit Abholung.

Nochmal: das LG bezog sich auch die Aussage "Zustand des Displays mit "keine nennenswerten Fehler" bzw. "funktionierte immer (tadellos)" beschrieben hat"

.

So einfach, wie Du es dargestellt hast und mich mal gleich bemerkenswert "korrigiert" hast, ist es wohl nicht!

 

Gesamtes Thema betrachten

@damascenon

 

"Funktioniert prima" ist eine zugesicherte Eigenschaft dieses Herdes, also Vertragsbestandteil, auf dieser Basis ist der Vertrag geschlossen worden und zwar mit Angebotsende durch Zeitablauf mit dem Höchstbietenden.

 

Der Käufer braucht bei Abholung nicht extra nochmal zu prüfen, ob der Herd tatsächlich prima funktioniert, er darf sich auf diese Angabe verlassen und wenn er nicht prima funktioniert, hat er die gleichen Ansprüche wie er sie auch bei Zusendung des Artikels hat. Er muss im Streitfall nachweisen, dass er bereits beim Gefahrübergang, also der Übergabe, nicht mehr prima funktioniert hat, da er zu diesem Zeitpunkt bereits mängelbehaftet war, dürfte das kein Problem sein.

 

Ob mit den 20 € Preisnachlass alle Mängel abgegolten sind bzw. der Käufer damit auf weitere Ansprüche verzichtet hat, werden wir hier ganz sicher nicht klären können, aber dass es bei Ebayverträgen in Verbindung mit Selbstabholung kein "gekauft wie gesehen" gibt, das schon. 😉

 

 

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