05-10-2012 22:17
Du hast mich nicht verstanden: Das LG hat deswegen das AG-Urteil aufgehoben, weil der Vk explizit ein perfektes Display und nicht nur den Top-Zustand ausgepriesen hat.
Nur das Display war schrott!
Der Herd wurde angepriesen mit:
Verkaufe alten Gasherd mit Kochfeld, Backofen und Schublade.Funktioniert prima.Kann gerne angeschaut werden.Abholung innerhalb von 7 Tagen nach Ersteigerung.Da Privatverkauf keine Rücknahme oder Garantie.
Worauf soll sich die Fragerin nun berufenb, um Recht durchzustzen?
Das war meine Frage!
Hier das ausführlicher LG-Urteil zum Monitor-Kauf über ebay mit Abholung.
Nochmal: das LG bezog sich auch die Aussage "Zustand des Displays mit "keine nennenswerten Fehler" bzw. "funktionierte immer (tadellos)" beschrieben hat"
.
So einfach, wie Du es dargestellt hast und mich mal gleich bemerkenswert "korrigiert" hast, ist es wohl nicht!
Damas, ich verstehe es so: TE hat gekauft und vorher beim VK nach Macken gefragt.
Sie hat ihn aber für jemand anderen gekauft - für eine Freundin.
Diese hat den Herd auch abgeholt.
Sie hat den Fehler bemerkt und den VK darauf angesprochen.
Der hat - und er ist der Benutzer des Herdes, also somit in der Konstellation ne Art Fachmann - gemeint, es sei ein ganz kleiner Fehler, den man leicht beheben kann.
Wäre das wirklich so gewesen, hätte der K kaum das Recht gehabt, einfach vom Kauf zurück zu treten, denn bei kleinen Fehlern ist nicht unbedingt eine wesentliche Eigenschaft der Kaufsache ausgefallen.
Ich frage mich jetzt nur, ob man jetzt Nacherfüllung verlangen sollte (Wenn der VK meint, der Fehler sei so leicht zu beheben, soll er es doch machen!) oder man schon von Arglist ausgehen kann.