05-10-2012 22:17
Du hast mich nicht verstanden: Das LG hat deswegen das AG-Urteil aufgehoben, weil der Vk explizit ein perfektes Display und nicht nur den Top-Zustand ausgepriesen hat.
Nur das Display war schrott!
Der Herd wurde angepriesen mit:
Verkaufe alten Gasherd mit Kochfeld, Backofen und Schublade.Funktioniert prima.Kann gerne angeschaut werden.Abholung innerhalb von 7 Tagen nach Ersteigerung.Da Privatverkauf keine Rücknahme oder Garantie.
Worauf soll sich die Fragerin nun berufenb, um Recht durchzustzen?
Das war meine Frage!
Hier das ausführlicher LG-Urteil zum Monitor-Kauf über ebay mit Abholung.
Nochmal: das LG bezog sich auch die Aussage "Zustand des Displays mit "keine nennenswerten Fehler" bzw. "funktionierte immer (tadellos)" beschrieben hat"
.
So einfach, wie Du es dargestellt hast und mich mal gleich bemerkenswert "korrigiert" hast, ist es wohl nicht!
Moin...
Bei dem Herd lag ganz eindeutig ein Sachmangel vor. Soweit sind wir uns einig?
Dann der Käufer also das Recht auf Nachbesserung, Kaufrücktritt oder Minderung.
Hier hat doch der Käufer die Minderung gewählt und sich mit dem angebotenen Preisnachlass zufrieden gegeben. Damit ist die Sache erledigt, denn...
Folgen der Minderung
Die Ausübung des Minderungsrechts führt zum Erlöschen des Nacherfüllungsanspruchs. Da das Minderungsrecht "statt" dem Rücktritt ausgeübt werden kann, ist demnach auch der Rücktritt wegen der geminderten Mängel ausgeschlossen.
Und habt Ihr auch folgendes bedacht:
Der Herd wurde zwar mit dem Mangel übergeben, kann aber trotzdem funktionsfähig gewesen sein. Es ist durchaus möglich, dass der Käufer bzw. sein Erfüllunggehilfe dem Herd beim Transport oder bei Inbetriebnahme den Rest gegeben hat.