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@curados - Abholung/Mangel/Diskussion!

Du hast mich nicht verstanden: Das LG hat deswegen das AG-Urteil aufgehoben, weil der Vk explizit ein perfektes Display und nicht nur den Top-Zustand ausgepriesen hat.

 

Nur das Display war schrott!

 

 

Der Herd wurde angepriesen mit:

Verkaufe alten Gasherd mit Kochfeld, Backofen und Schublade.Funktioniert prima.Kann gerne angeschaut werden.Abholung innerhalb von 7 Tagen nach Ersteigerung.Da Privatverkauf keine Rücknahme oder Garantie.

 

 

Worauf soll sich die Fragerin nun berufenb, um Recht durchzustzen?

 

Das war meine Frage!

 

 

Hier das ausführlicher LG-Urteil zum Monitor-Kauf über ebay mit Abholung.

Nochmal: das LG bezog sich auch die Aussage "Zustand des Displays mit "keine nennenswerten Fehler" bzw. "funktionierte immer (tadellos)" beschrieben hat"

.

So einfach, wie Du es dargestellt hast und mich mal gleich bemerkenswert "korrigiert" hast, ist es wohl nicht!

 

Gesamtes Thema betrachten

@grimminalboliseiauto:

 

Du übersiehst hier folgendes:

 

a) der Vertrag und die Ausübung irgendwelcher Rechte daraus obliegt den Vertragsparteien, nicht dem Abholungsgehilfen

 

b) selbst wenn man von einer rechtswirksamen Minderung ausgeht, so wurde diese unter bestimmten Voraussetzungen geschlossen, die sich als nicht erfüllbar erwiesen haben

 

c) "funktionsfähig" beschreibt einen Zustand, der keinesfalls Mängel, wie sie hier vorliegen, umfassen kann, sondern darf von einem beliebigen Dritten durchaus so verstanden werden, dass noch alles in der Weise dran ist, wie man es von einer funktionsfähigen Sache gleicher Art für gewöhnlich erwarten kann. Solche Spitzfindigkeiten, wie du sie hier anführen willst, scheitern regelmäßig an der Rechtspraxis.

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