05-10-2012 22:17
Du hast mich nicht verstanden: Das LG hat deswegen das AG-Urteil aufgehoben, weil der Vk explizit ein perfektes Display und nicht nur den Top-Zustand ausgepriesen hat.
Nur das Display war schrott!
Der Herd wurde angepriesen mit:
Verkaufe alten Gasherd mit Kochfeld, Backofen und Schublade.Funktioniert prima.Kann gerne angeschaut werden.Abholung innerhalb von 7 Tagen nach Ersteigerung.Da Privatverkauf keine Rücknahme oder Garantie.
Worauf soll sich die Fragerin nun berufenb, um Recht durchzustzen?
Das war meine Frage!
Hier das ausführlicher LG-Urteil zum Monitor-Kauf über ebay mit Abholung.
Nochmal: das LG bezog sich auch die Aussage "Zustand des Displays mit "keine nennenswerten Fehler" bzw. "funktionierte immer (tadellos)" beschrieben hat"
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So einfach, wie Du es dargestellt hast und mich mal gleich bemerkenswert "korrigiert" hast, ist es wohl nicht!
Und Ansatzmöglichkeiten sind da, aber ich würde mich eher mal umsehen, wer sich mit Magneten und Ofentüren von so alten Teilen auskennt, bevor ich den Rechtsweg beschreite. Erscheint mir doch etwas erfolgsverprechender 😉
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Magneten, Hitzeeinwirkung und Erschütterungen - keine Ahnung, was da anno Schnuff als Material gewählt wurde?
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Die Offentüre besteht wahrscheinlich aus zwei "ineinandergelegte Bleche". Möglicherweise ist der Griff die Zauberstelle, diese auseinanderzubekommen. Wobei jahrzentelanges Weihnachtsgänsebraten die Übergänge verklebt haben könnte.