14-02-2018 19:07
hallo, habe heute defekte ware von einer privat verkäuferin bekommen, es handelt sich dabei um ohrringe, die unzureichend verpackt worden waren. meiner meinung nach liegt der fehler bei der verkäuferin und so habe ich sie um rücknahme und rücküberweisung gebeten. sie beruft sich darauf, daß ich einen unversicherten maxibrief bezahlt hab. bleib ich jetzt auf dem schrott sitzen?
Ob der Maxibrief unversichert oder als Einschreiben mit Haftung war:
Wie um Himmels Willen können denn Ohrringe in einem Maxibrief mit 25x35x5 cm kaputt gehen?
Hat der Verkäufer die einfach nur lose in eine Tüte / Versandhülle geworfen?
darf ich ein wenig klugsch...
Ein Maxibrief ist jeder Brief, der entweder 500 Gramm (bis 1000g) überschreitet oder dicker als 2 cm (max Dicke 5cm) ist.
Ob Umschlag oder Kartonage, ist dabei unerheblich...und jedes Format zwischen der Briefmindestgröße und B4-Format ist möglich....
d.h. wenn die Ohrringe nit Papier umwickelt waren, kann es durchaus sein, daß die 2cm überschritten wurden.
Ein normaler, ungepolsterter Umschlag ist allerdings in der Tat für den Versand von Unterlagen usw. gedacht, aber nicht für den Versand von Gegenständen....