29-11-2018 16:30
Hallo Leute,
ich habe mir in 10/2017 ein Ulraschallreinigungsgerät gekauft. dieses genau 3 x setdem genutzt . Beim dritten mal ist mir meien FI Sicherung im Raum raus gesprungen. Es war nur das Gerät an. Die Leitungen sind auf 3000 Watt gelastet. nun geh ich von einem Defekt aus.
Als ich die Problematik dem Verkäufer schilderte sagte dieser ich soll es selbst machen oder zu nem Techniker schaffen. Es folgten diverse Mails ohne Einigung
Gibts hier kein 2 Jahre Gewährleistung mehr in Deutschland, oder spinn ich..
Dazu kommt das ich den Artikel zwar in meine Kaufliste habe, ich diesen nicht weiter anklicken kann um weiteres anzuleiern.
grüße und Danke im vorraus
50ct vom Fachmann:
Der Preis für ein gutes Kleines ist neu 15-25€ und größere Profigeräte braucht ein Normalverbraucher i.d.R. nicht. Aldi, Lidl usw. reicht.
Der Käufer muß dem Händler nachweisen, daß der Schaden bei der Übergabe "im Keim" angelegt war und kein Unfall damit passierte.
Gutachten sind teuer, das Gutachterrisiko ist hoch (Piezowandler durch Herunterfallen gebrochen oder Wasserschaden durch versehentliches Untertauchen sind noch die gröbsten Sachen, die schnell mit dem bloßen Auge zu erkennen sind.
I.d.R. reicht eine Inaugenscheinnahme aber nicht und man muß zur Ursachenforschung ein zweites Mal heran. Mit einem Messpark und Profikram (Isolationsprüfungsgerät). Also Öffnen, Fehlersuche, Messen, Lesen (GA, Service-Manual) + Schreibkram, evtl. Recherche. Und selbst dann gibts nicht eindeutige Ergebnisse, die vor Gericht nicht standhalten.
Zeitaufwand in keinem Verhältnis zum Ergebnis und ich weiß wovon ich schreibe.
Ich nutze selbst intensiv US-Reiniger und repariere sie selbst, auch Totalschaden, z.B. Piezowandler geborsten. 1-2 Jahre sind eine übliche Lebensdauer.
Ich würde lieber 20€ in ein Neues investieren - das ist den möglichen Ärger mit Prozeßrisiko nicht Wert.
Hallo @socker2002,
da die Antwort von peterkurer recht kurz gehalten ist, daher etwas ausführlicher (aber trotzdem in Kurzform):
Sachmangelhaftung bezieht sich auf den vertragsgemäßen Zustand der Ware bei Gefahrenübergang.
Der Fehler kann auch schon im Ansatz vorhanden sein. Das ist, wenn das Elektrogerät nach kurzer Zeit den Dienst quittiert.
Frist 2 Jahre um den Beweis anzutreten.
Besonderheit Verbrauchsgüterkauf, also Händler an Endverbraucher:
Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten, d.h. der Händler muss den vertragsgemässen Zustand beweisen.
Den Rest der 2 Jahre müsste der Käufer den Beweis antreten, was schwierig bis unmöglich ist (kommt natürlich auf den Fehler an).
Garantieversprechen geben meist die Hersteller. Die Bedingungen stehen meist in beiglegten Merkblättern und sind unter Umständen
an besondere Bedingungen gebunden. Der "autorisierte" Händler ist oft der Vermittler zwischen Käufer und Hersteller.
Das ist hier wohl oft nicht so. Kein Hersteller mit Garantie, keine Ware für die hiesige Garantieversprechen gültig wären.
Meist weil die Ware für andere Märkte gefertigt und dann grau importiert wurde.
Das viele im fernen Ausland ansässige Verkäufer, weder Sachmangelhaftung noch Garantieverprechen geben, erwähne ich nur ganz beiläufig. Eine Durchsetzbarkeit ist schlicht unmöglich.
Grüße
moebel-halser
socker2002 schrieb:Hallo Leute,
ich habe mir in 10/2017 ein Ulraschallreinigungsgerät gekauft. dieses genau 3 x setdem genutzt . Beim dritten mal ist mir meien FI Sicherung im Raum raus gesprungen. Es war nur das Gerät an. Die Leitungen sind auf 3000 Watt gelastet. nun geh ich von einem Defekt aus.
Als ich die Problematik dem Verkäufer schilderte sagte dieser ich soll es selbst machen oder zu nem Techniker schaffen. Es folgten diverse Mails ohne Einigung
Gibts hier kein 2 Jahre Gewährleistung mehr in Deutschland, oder spinn ich..
Dazu kommt das ich den Artikel zwar in meine Kaufliste habe, ich diesen nicht weiter anklicken kann um weiteres anzuleiern.
grüße und Danke im vorraus
doch doch, es gibt die 2 Jahre Gewährleistung noch
allerdings muss der Käufer, sofern der Defekt über 6 Monate später nach Erhalt auftritt, nachweisen, dass dieser Defekt oder das was zum Defekt geführt hat bereits bei der Übergabe vorhanden war
da das nur selten zu leisten ist (Ausnahmen gibt's sicherlich ...), ist der Händler im allgemeinen nach 6 Monaten raus und man muss sich an den Hersteller wenden, SOFERN dieser überhaupt eine Garantie auf den Artikel gibt - was ja kein "Muss" ist
mit "anleiern" meinst Du vermutlich einen Fall eröffnen? da sind sowohl eBay als ggf. auch PayPal raus, bei PP muss innerhalb von 180 Tagen ein Fall eröffnet werden, bei eBay ist die Frist noch deutlich kürzer
Hallo @socker2002
Ein Händler hat 6 Monate Gewährleistung.
Für eine eventuelle Garantie wäre der Hersteller zuständig.
Gruß