Hallo, ich habe eine Funkmaus gekauft, die nicht richtig funktioniert hat, sie hat derarzt gezittert, dass ein Klicken unmöglich war. Nach Rückfrage beim Verkäufer habe ich sie nochmal an einem anderen PC angeschlossen, an dem sie auch nicht richtig funktioniert hat. Nach Absprache mit dem Verkäufer habe ich sie zurück gesendet. Als nach etlichen Tagen keine Rückmeldung einging, dass die Ware eingetroffen ist, habe ich mich wieder gemeldet und nach der Rückzahlung gefragt. Nun schreibt der Verkäufer, dass meine zurück gesendet Maus nicht identisch mit der gekauften sei - die Seriennummer sei anders. Ausserdem weise sie starke Gebrauchsspuren auf und am Gehäuse sei etwas angebrochen. Er würde mir die Maus auf meine Kosten wieder zurück senden, wenn ich das möchte oder die Maus auf meine Kosten an den Hersteller senden. Das kann unmöglich die Maus sein, die ich ihm geschickt habe, die hatte keine Gebrauchsspuren und ich habe sie sorgsam eingepackt, damit auf dem Transportweg nichts beschädigt wird. Auf eine Seriennummer habe ich nicht geachtet, ich wußte gar nicht, dass Mäuse sowas haben. Meine Nachfrage beim ebay Kundenservice hat auch nicht viel ergeben, man meinte, dass ein solcher geöffneter Fall wohl geschlossen wird ohne Einigung, d.h. ich soll mich mit dem Verkäufer einigen - aber wie ist denn mein Käuferrecht? Welche gesetzlichen Möglichkeiten habe ich denn jetzt im Moment? Ich habe nichts in der Hand, ich kann nicht beweisen welche Maus ich denn nun hatte, welche Sereiennummer, keine Beschädigung.... Kann mir jemand einen Tipp geben? Danke! frauhohmann
... Mehr anzeigen