Hallo, ich habe am 16. Sep. 2012 ein "HTC One S" unter der Artikelnummer: 140851232337 ersteigert. Der Artikelzustand war als "sogut wie neu" angegeben, das Gerät etwa 1 Monat alt. In den Artikelmerkmalen der Beschreibung hat der Verkäufer eine Herstellergarantie von 2 Jahren angegeben. Nachdem ich dem Verkäufer das Geld überwiesen habe, habe ich ihm noch kurz eine Mail geschrieben, das ich soeben das Geld überwiesen habe, und dass er bitte nicht vergessen soll, die Rechnung beim Versand beizulegen. Seine Antwort darauf hin war, das könne er nicht machen, da es ein Vertragshandy wäre, und er mir das Schriftstück, oder eine Kopie davon, nicht mitgeben könne da dort vertrauliche Daten vorzufinden wären. Daraufhin habe ich erstmal nicht mehr geantwortet, und einen Tag später kam dann noch eine Mail von ihm, dass bei dem Versuch, das Handy auf Werkseinstellung zurückzusetzen, ein System-Error aufkam, er es versuchen würde selbst zu bereinigen, und gegebenenfalls das Handy einschicken müsse. Daraufhin habe ich ihm geschrieben, dass ich in diesem Falle von dem Kauf zurücktreten will, da ich bedenken über die Funktion des Gerätes habe, da es jetzt schon erste Mängel aufweist, und er mir zudem keine Rechnung mitliefern kann (was er meiner Meinung nach eigentlich müsste, da er in der Beschreibung ja 2 Jahre Herstellergarantie zugesichert hat). Seine Reaktion darauf war. dass er es nächste Woche losschickt, in der Auktion stände ja nichts von einem Beleg. Jedenfalls habe ich einen eBay-Fall nun eröffnet, ich poste hier kurz den Unterhaltungsverlauf: Falleröffnung vom Käufer: "Kurz vor Versand teilte mir der Verkäufer mit, das Gerät habe einen Defekt und er müsste es evtl. zur Reparatur einschicken. Darum will ich von dem Kauf zurücktreten. Dies hat er jedoch in einer weiteren e-mail abgelehnt, mit der Begründung, es würde jetzt wieder funktionieren. Mir ist dies allerding zu schwammig und Riskant, und möchte darum gerne mein Geld zurück. Dazu kommt noch, dass in der Artikelbeschreibung eine 2-Jährige Gewährleistung beschrieben wurde, welche jedoch nicht gegeben ist, da der Verkäufer mir keine Rechnung mitliefern kann. Dies sind zwei genannte Punkte, wodurch der Artikel von der Beschreibung abweicht, und ich den Kauf somit stornieren möchte. Den Artikel habe ich noch nicht erhalten (auch wenn ich es als "Innerlich beschädigt" markiert habe), möchte ich auch aufgrund der genannten Fakten garnicht mehr. Genauer ist diese Unterhaltung unserem E-Mail Verkehr zu entnehmen. MfG" Nachricht vom Verkäufer: "Hallo es gibts keine Probleme oder sonst was sie haben mein Handy gekauft und ich werde ihnen die Ware zu kommen lassen. lg" Nachricht vom Verkäufer: "Hallo das Handy geht ist alles in ordnung es hat keine software fehler wie ich erst dachte es ist alles heile.mit ihren kauf haben sie sich damit einverstanden erklärt damit ist ihr kauf rechtsglültig es gibts nichts was da gegen spricht ich schicke das Handy los. lg " Ihre Nachricht an den Verkäufer: "Hallo, selbst wenn ich darüber hinwegsehen würde, dass das handy auf einmal wieder funktionieren soll, besteht immernoch das Problem, dass Sie in der Artikelbeschreibung 2-Jahre Garantie zugesichert haben. Ohne einen Kaufbeleg habe ich aber keine 2-Jahre Garantie bei HTC." Ich hoffe, dass ich im Recht bin und würde mich freuen, wenn mir jemand bestätigen kann. Selbst wenn ich, wie schon gesagt, über den anfänglichen Defekt, kurz vor Versand hinwegsehen würde, was eigentlich ohnehin schon finde ich ein Umtauschgrund ist, habe ich immernoch das Problem, dass mir eine 2-Jahre Garantie zugesichert wurde, welche ich ohne Kaufbeleg aber nicht habe.
Was kann mir noch geraten werden, was ich tun soll, um mein Geld zurückzubekommen? Leider habe ich nicht mit PayPal zahlen können, somit fällt der Käuferschutz für mich weg. Sollte ich ersteinmal auf die Ware warten, bevor ich nachher ohne Geld und ohne Ware da stehe? Mit freundlichem Gruß, und danke im Vorraus, G. Schlösser
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