Ich kopiere den Text nochmal hier hin, wußte vorher nicht, dass bei "Mitglieder helfen Mitgliedern" keine Kommentarfunktion vorhanden ist. ABER auch hier BITTE nur reagieren, wenn ernstgemeinte freundliche Hilfe und Ratschläge. Ich wundere mich über den Zynismus und dich herablassende Art, die ich hier leider öfter gelesen habe, helfen oder halt nicht äußern ...müsste doch möglich sein, oder 🙂 ------------------------------------------------------------------------- Ich habe eine Kamera bei Saturn gekauft, hier die Original-Angebotsbezeichnung: OLYMPUS E-M 10 II+14-42+40-150MM, Systemkamera, Silber, NEU & OVP Geliefert wurde aber das Vorgängermodell E-M 10. Auch nach mehrfachem Schriftverkehr ist Saturn nicht bereit, das bezeichnete Kameramodell zu liefern, obwohl es offiziell lieferbar ist. Es wird mit einem Versehen bei Übernahme der Überschrift argumentiert. Allerdings fällt auf, dass in der Artikelbeschreibung ausgerechnet die genauere Beschreibung der 5- (E-M 10 II) bzw. 3-Achsenstabilisierung (E-M 10) nicht zu finden ist, die ja sonst gerade wegen des werbewirksamen Unterschiedes vorhanden ist. Die E-M 10 (altes Modell) ist außerdem nicht mehr im aktuellen Saturn-Angebot vorhanden, dafür aber das angebotene Modell und zwar zu exakt dem Preis der im o.g. ebay-Angebot (werbewirkam) als "bisheriger Preis" angegeben wurde. Ich habe definitiv noch 3 weitere Verkäufe unter gleichen Bedingungen beobachtet. Ob diese Kunden (wie in einer Mail zugesagt) darüber informiert wurden weiß ich natürlich auch nicht. Angeboten wurde mir natürlich die Rückgabe oder ein Preisnachlass, zurückschicken werde ich das "falsche" Modell auf jeden Fall erst mal, aber dies sollte eigentlich als Umtausch gehandhabt werden. Ich möchte das Modell E-M 10 II , wie im Angebot beschrieben und ja auch bezahlt. Meiner Meinung und Recherche nach, müsste das doch eigentlich rechtlich eindeutig sein. Die Bezeichnung des Artikels enthielt eindeutig und unzweifelhaft dieses Kameramodell und dieses ist auch lieferbar. Somit müsste doch der Händler verpflichtet sein, den Artikel wie beschrieben zu liefern. Soll ich mich nun auf einen Rechtsstreit einlassen??? Außerdem möchte ich natürlich auch wirksam ebay informieren, damit die klären, ob die anderen Kunden wirklich informiert wurden. PS: habe Ebay -Hilfe per Rückruf angefordert, aber da meldet sich leider niemand, obwohl da stand "Wartezeit ca. 1 Min." vor mittlerweile 1 1/2 Stunden, auch nach 2. Versuch keine Meldung. (...morgen versuch ich halt dann doch selbst anzurufen). ------------------------------------------------------------------------------- ------------------------------------------------------------------------------- Scheinbar kann man hier nicht mal auf die Kommentare reagieren, schade! Also ich wollte - zu meiner Entlastung - schon mal die Falschlieferung zurückschicken, aber auf den Unterlagen fürs Rücksendelabel steht ja immer noch die Bezeichnung E-M 10 II, also würde ich ja bestätigen dass ich diese zurückschicke. Habe zurückgeschrieben, dass ich korrekte Rücksendeunterlagen möchte und dies nur als Rücksendung der Falschlieferung ansehe, aber noch auf Nachlieferung des korrekten Artikels warte. ...mal schaun was passiert.
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