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was kann ich tun, wenn ich aus dem Ausland einen Artikel ersteigert habe und nun für igendwelche gerichtskosten tragen soll,wg Falsifikats?

kleinepueppisissy
Auf Erkundungstour

Ich habe über E-bay einen Artikel aus dem Ausland gekauft und nun soll ich diverse Gerichtskosten tragen in bezug auf Falsifikats. Ich war in der Annahme das wenn ich über E-bay dinge erwerbe, dass das mit den Gesetzen in Einklang ist und nicht das ich mit einem Verfahren rechnen muss. Hat jemand von euch schon ähnliche Erfahrungen gemacht oder kann mir einen guten Tip geben. Vielen lieben Dank

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zB Artikelnummer und Username des VK nennen ?

 

Generell bist du als Käufer = Einführer verantwortlich, wenn es zB am Preis und/oder anderen Details klar war, dass da nix echtes kommen kann.

 

Um was geht es denn ?

 

China ? Türkei ?