30-10-2012 16:40
hat vorhin irgendwie nicht geklappt, daher:
Hallo,
ich hab ein Auto ersteigert Art. Nr. 110967189402
leider hab ich im Eifer des Gefechts nicht auf den Artikelstandort geachtet. Ich dachte ich bin in der Umkreissuche und dem war dann scheinbar doch nicht so.
Ich hab den VK angeschrieben, ob er das Auto dem Unterlegenen Bieter für mich anbieten kann, und ich Ihm die Differenz vom Unterlegenen Bieter zu meinem Gebot + die VK-Gebühren überweise.
hab echt höflich gefragt, und auch, dass ich, wenn er das nicht will, ich eine Abholung mit Barzahlung organisiere.
Der VK hat mir nicht geantwortet, aber gleich einen Fall wegen einem nicht bezahlten Artikel eröffnet.
ich würde ja zahlen und abholen, wenn er darauf besteht. war ja meine Schuld und ich weiß, das der KV bindend ist.
Aber der VK kommunieziert überhaupt nicht mit mir.
Leider finde ich auch keine Möglichkeit, auf den Fall zu antworten, Bezahlen kann ich auch nicht, da der VK nur Barzahlung anbietet, mir aber keinen Termin nennt. Bankverbindung ist keine hinterlegt.
Was mach ich jetzt? ich möchte wegen dem keine Verwarnung
Gruß
Naja, der Ergänzungskommentar zeigt sehr deutlich, wie der Verkäufer tickt.
Das befreit TE aber nicht von seinem Fehler, den Artikelstandort übersehen zu haben. Er hat dem Verkäufer damit Umstände bereitet, die nicht nötig gewesen wären.
Der Verkäufer kann, aber er muß das Angebot nicht annehmen.
Ich denke auch, dass ein Vermerk das kleinere Übel ist.
@ baba
Eine Bewertung, wie sie Dir vorschwebt, würde ich nicht abgeben. Der ursprüngliche Fehler liegt bei Dir. Wenn der Verkäufer wahrheitsgemäß kommentiert, fällt die Bewertung auf Dich zurück. Das wäre öffentlich und damit wesentlich schlimmer als ein Vermerk, von dem nur Ebay und Du selber Kenntniss erhalten. Problematisch wird es erst, wenn Du schon Vermerke erhalten hast bzw. noch weitere hinzukommen.