05-09-2012 16:04
1.Wer trägt die Rücksendekosten bei Privatverkauf wenn der Artikel nicht der Beschreibung entspricht?
2.Der Verkäufer will erst die Ware zurück haben angeblich zur Prüfung ( hat aber kein Kenntisse von der Technik um das Gerät zu prüfen )
Will also das Geld vorerst behalten und die Ware zurückbekommen; hat also dann die Ware und das Geld soll man da drauf eingehen ist es rechtens? Wer trägt die Rücksendekosten bei einem falsch gelieferten Artikel der Käufer oder der Verkäufer, hat der Verkäufer das Recht die Ware erst mal die Ware zu Prüfen und vorerst das Geld zu behalten??
danke
Moin
und sollte der Artikel doch in Ordnung sein,
geht er an Dich auf Deine Kosten zurück.
Das ist noch lange nicht vorbei:
http://community.ebay.de/search.jspa?q=&dateRange=all&userID=bosnrw&numResults=15&rankBy=9 :O:^O:_|
ist doch gar nicht soooo schwül heute . . .
was soll ich tun.?
Die Antworten lesen!!! :_|
Hallo habe einen Artikel gekauft der nicht der Beschreibung entspicht der Verkäufer will erst die Ware zur Prüfung zurück er kennt sich aber nicht mit der Technik aus um das Gerät zu Prüfen. Das Gerät hatte ich hier geprüft es ist in Ortung aber die beim Verkauf angegebenen Daten stimmen nicht mit der Verkaufsantzeige überein..es sollte VHF haben ist aber UHF wie gesagt es ist sonst in Ortnung nur die Frequenz stimmt nicht mit den in der Verkaufsanzeige überein also falsche Angaben aus Unkenntis, er will nun erst das Gerät zurück senden nach einer angeblichen zur Prüfung obwohl er keine Kenntisse hat das zu tun. Ich als Käufer solle die Rücksendekosten tragen, er meinte das brauche er nicht zu tun, ich solle alles Bezahlen. Er hat dann die Ware und das Geld keiner weis was dann kommt? Erkann sagen es ist Kaputt trotzdem es ok ist was soll ich tun.?
Danke
hat der Verkäufer das Recht erst mal die Ware zu Prüfen
Nein, dieses "Prüfungsrecht" gibt es nicht. Du hast allerdings die Pflicht, das Vorliegen des angezeigten Mangels nachzuweisen.
Wenn du das kannst und der VK nicht nachbessern kann oder will (dafür müsstest du den Artikel ja auch zurücksenden) hast du Anspruch auf Wandlung (Rückabwicklung) und in dem Fall haben eigentlich beide Parteien unabhängig voneinander zu agieren, keine Vertragspartei hat dann das Recht, die eigene Leistung von der erbrachten Leistung der Gegenseite abhängig zu machen und dabei spielt auch keine Rolle, was bei Ebay oder sonstwo "üblich" ist oder das per Vorkasse bezahlt wurde.
Letztendlich ist das aber graue Theorie und hilft einem in der Praxis überhaupt nicht weiter, da der VK in der Regel schlicht und einfach nicht zurückerstatten wird, solange er den Artikel nicht hat und ich bin mir ziemlich sicher, dass du selbst das als VK auch nicht tun würdest. 😉
Der VK hatte doch schonmal Ware UND Geld.
In der Zeit zwischen Zahlungseingang und Versand.
Melde sicherheitshalber bei eBay einen von der Beschreibung abweichenden Artikel.
Das macht die Sache irgendwie offizieller.
Dir auch ein freundliches Hallo! 🙂
1. Bei einer berechtigten Mängelrüge trägt der Verkäufer alle anfallenden Kosten.
2. Das ist die übliche Vorgehensweise.
Völlig legitim, erst mal die Ware zu prüfen, bevor es das Geld zurück gibt.
Sollte es sich rausstellen, dass der Artikel tatsächlich defekt ist, hat der VK alle Kosten an Dich zu erstatten.