22-01-2014 13:20
Hallo,
ich möchte auf AGBs verzichten und habe diese auch erfolgreich in meinen Kontoeinstellungen/ rechtliche Hinweise gelöscht.
Sie werden aber immer noch in den Angeboten (im entsprechenden Fenster) angezeigt.
Dauert das nur ein wenig, oder muss (kann) ich die jetzt händisch aus jedem Angebot löschen?
Ausserdem muss man bei Verzicht auf AGBs zB auch auf die "40€ Rücksendeklausel" verzichten.
Diese scheint aber (in dem Fenster "Widerruf und Rücknahme") fest eingebrannt zu sein ("Rücksendekosten", über der eigentlichen (langen) Belehrung.
Kann mir da vielleicht jemand auf die Sprünge helfen?
Dank im Voraus
Um deine Frage zu beantworten:
Du musst in den Verkaufsmanager gehen und ldie aktiven Artikel aufrufen.
Über dem ersten Artikel gibts den Button "Bearbeiten". Dort kannst du dann wählen "Alle xxx Angebote bearbeiten" und den Anweisungen folgen.
Warum möchtest du keine AGB mehr haben ?
@schmuckwerkstatt-nf schrieb:Ausserdem muss man bei Verzicht auf AGBs zB auch auf die "40€ Rücksendeklausel" verzichten.
Diese scheint aber (in dem Fenster "Widerruf und Rücknahme") fest eingebrannt zu sein ("Rücksendekosten", über der eigentlichen (langen) Belehrung.
Mein eBay -> eBay-Konto -> Rahmenbedingungen für meine Angebote.
Dir ist der Unterschied zwischen "AGB" und den gesetzlichen Informationspflichten nach Artikel 246 EGBGB klar, bekannt und bewußt ?
Nicht das wir uns mißverstehen, aber ich rede nicht von den AGB, sondern von den "gesetzlichen Informationspflichten nach Artikel 246 EGBGB ".
Das sind weitere Pflichtangaben, neben Impressum und WRB, die in einem Angebot stehen müssen, ansonsten die Widerrufsfrist nicht zu laufen beginnt.
Du kannst natürlich gerne auf die 40-Euro-Klausel verzichten, die Pflichtangaben müssen sein.
U.a. ist das der Spruch "Die Vertragssprache ist deutsch".
Diese Klausel ist keine Höflichkeit oder weils es sich gut anhört,sondern das ist eine der GESETZLICHEN PFLICHTANGABEN.
Artikel 246 §3 Informationspflichten bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr:
Bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr muss der Unternehmer den Kunden unterrichten:
4. über die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehenden Sprachen ...
Den ganzen Artikel 246 EGBGB kannste dir aber jetzt selbst durchlesen oder lässt es bleiben. 😉
Du willst auf die AGB´s verzichten, vielleicht noch auf die WRB??? Dann geb ich dir einen gut gemeinten Rat, verzichte darauf, hier zu verkaufen!!! Könnte sonst sehr teuer werden. Und ich rede hier nicht von ein paar hundert Euro, sondern von 50000€