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Ab wann LOHNT sich Gewerblicher Handel auf Ebay denn überhaupt?

Ich habe schon in der Suchmaschine nach speziell DIESER Frage gesucht, aber konnte dazu nichts finden, sondern nur 1000 Beiträge über 'Ab wann IST man ein Gewerblicher Verkäufer'.

 

Ich selber habe schon ein paar Aussagen von anderen Mitgliedern gesehen was für Bestimmungen es gibt und das es gewerbliche VK echt schwer haben, was ich nicht verstehe, aber das ist was anderes.

 

Was mich viel mehr interessiert ist, ab wann sich gewerblicher Handel lohnt.

Also sagen wir ich verkaufe regelmäßig Kunstgegenstände die ich selber herstelle, die aber aus gebrauchten von Privatverkäufern gekauften Dingen bestehen.

Ich verkaufe die auch nur um meine Versicherung zu bezahlen und weitere Gegenstände und Material für dieses handwerk zu finanzieren, denn von nix kommt nix. Reiner Gewinn nach allen Abzügen von einem Gesammtgewinn um die 400€ im Monat sind gerade mal um die 50€ die ich dann noch Privat verwenden kann.

 

Als Existenz kann man das meines Verständnisses nach nicht betrachten denn leben kann man davon nie und nimmer.

Aber wenn ich ja diese Dinge nur anfertige um sie selber zu verkaufen (eben wegen der Versicherung), muss ich dann als Gewerblich gelten oder wie ist das, und wenn das so ist, lohnt sich das bei so einem Niedrigen Gewinn überhaupt?

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Antworten (7)

Antworten (7)

Wenn du auch nur EINEN einzigen Artikel herstellst, um ihn zu verkaufen, dann ist das gewerblicher Handel. Es spielt keine Rolle, wie und wo und wieviel du für die Herstellung gekauft hast. Es spielt auch keine Rolle, ob du hier ein gewerbliches Konto angemeldet oder dich als Künstler oder Gewerbetreibender gemeldet hast.

 

Schon nur ein Verkauf einer selbst hergestellten Ware kann bedeuten, dass dich jemand abmahnt, da du deinen Pflichten nicht nachkommst oder dass sich das Finanzamt bei dir meldet.

 

Du scheinst hier einfach etwas falsch zu verstehen. Man wird nicht gewerblich, durch die An/Ummeldung oder weil man seinen Käufern jetzt ihre Rechte zugestehen will.

Man ist gewerblich schon durch die Art des Handels. Dieses Art ist bei dir gegeben. Du handest gewerblich und hast bereits Pflichten, die du verletzt. Braucht es nur noch den, der dich abmahnt oder meldet.

preedex_yoa

sei mir nicht böse, aber nach den ganzen Problemen mit denen du die letzten Wochen hier aufgeschlagen bist, halte ich dich nicht für einen geeigneten Kandidaten um eine Gewerbe mit Fernabsatz zu betreiben.......ist aber nur meine persönliche Meinung....

das stellen sich viele leichter und lukrativer vor, als es ist.....wenn man dann noch bei Privatverkäufen schon Schwierigkeiten hat, dann halte ich das für keine gute Idee...

Servus @preedex,

 

ob Du HIER gewerblich i.S.d.G. handelst oder nicht, solltest Du tatsächlich erst NACH

dem Rat von @peterkurer entscheiden.

 

Nicht immer ist man per se "gewerblich".

 

Da Du Gegenstände handwerklich (künstlerisch gestaltest) veränderst, kann das durchaus

auch in die Rubrik KÜNSTLER fallen.

DAS solltest Du zunächst klären.

 

Bei Deiner Beispielrechnung glaube ich schon schreiben zu dürfen,

NEIN, SO "rentiert" es sich nicht.

 

Versuche doch mal, diese "Dinge" über andere Wege

zu verkaufen.

(Beschützende Werkstätten, Handarbeitsläden, Flohmärkte (eigener ?) usw.

 

 

 

 

Anonymous
Nicht anwendbar

Geh mal zu einem Steuerberater.

 

Bei "Künstlern" sieht das alles ganz anderst aus.

 

Das kann man mit einem "Normalen" Gewerbe nicht vergleichen.

 

Das ist so speziell das die hier niemand einen wircklich Guten Rat geben kann.

Anonymous
Nicht anwendbar

@preedex_yoa schrieb:

Also sagen wir ich verkaufe regelmäßig Kunstgegenstände die ich selber herstelle, die aber aus gebrauchten von Privatverkäufern gekauften Dingen bestehen.

.

.

Aber wenn ich ja diese Dinge nur anfertige um sie selber zu verkaufen (eben wegen der Versicherung), muss ich dann als Gewerblich gelten oder wie ist das, und wenn das so ist, lohnt sich das bei so einem Niedrigen Gewinn überhaupt?

Du handelst eindeutig gwerblich, ohne wenn und aber:

http://cgi6.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewListedItems&since=31&rows=200&completed=1&userid=preedex_yo...

 

Lektüre:

http://pages.ebay.de/rechtsportal/allg_1.html

 

Die Frage ist nicht, ob es sich für Dich lohnt, Dich als GVK anzumelden, Dir bleibt rechtlich gar keine andere Wahl.

 

Diese Frage kann dir hier auch niemand beantworten, da niemand deine Preise und Kosten kennt.

Diese Kalkulation kannst nur DU oder ein Steuerberater vornehmen.

 

Die Frage stellt sich so aber nicht, denn du handelst bereits gewerblich.

Die Frage müsste richtig lauten:  Wann kommst du deinen gesetzlichen Verpflichtungen nach?

 

 

 

 

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