Ab wann gewerblich?

Hallo,

 

und zwar hat mich ein anderer User im Diskussionsforum aufmerksam gemacht, dass ich meinen privaten Status als Verkäufer zu einen gewerblichen machen sollte.

 

Nun ist es so das ich gar keine Ahnung habe wie man sowas macht und ob ich mit der Menge die ich habe überhaupt sowas machen kann.

 

Ich würde doch mehr drauf zahlen, statt verkaufen? 

 

Ich verkaufe meistens Sachen aus daheim, bzw Sachen die auf der Gamescom bekommen habe die ich aber nicht will. Oder ich verkaufe weil ich essen brauche und manchmal verkaufe ich Sachen die ich eigentlich gar nicht verkaufen will.

 

Macht mich das zu einen gewerblichen Verkäufer?

 

 

 

Akzeptiert Lösungen (0)

Antworten (5)

Antworten (5)

...und zwar hat mich ein anderer User im Diskussionsforum aufmerksam gemacht,

dass ich meinen privaten Status als Verkäufer zu einen gewerblichen machen sollte.

___________________________________________________________________

 

 

Was war DAS denn wieder für ein "Gschaftlhuber"...??

Gibt immer wieder Leute, die andere triezen und verunsichern wollen.

Die haben wahrscheinlich im "echten Leben" nix zu melden.

 

Was du hier in 9 Jahren verkauft hast, ist mengenmäßig ein Sparwitz.

 

Das Einzige, was eventuell auffällt,

sind ein bisschen viele gleichartige, neue Armbänder.

Verkaufe sowas lieber nur ab und zu,

gleichzeitig höchstens zwei oder drei, nicht so im Pulk.

http://community.ebay.de/t5/Einstellen-und-Verkaufen/Falsches-Artikel-verschickt-und-Artikel-verkauf...

 

Als Verkäufer oder Käufer müssen Sie sich entscheiden, ob Sie ein gewerbliches oder privates Mitgliedskonto anmelden. Falls Sie schon bei eBay registriert sind, können Sie die Kennzeichnung Ihres Kontos auch nachträglich in Mein eBay vornehmen. Beachten Sie dabei, dass für gewerbliche Verkäufer besondere gesetzliche Rahmenbedingungen gelten.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier

Wann Sie auf dem eBay-Marktplatz gewerblich handeln, ist rechtlich umstritten und kann immer nur für den Einzelfall beurteilt werden. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass ein Verkäufer gewerblich tätig wird, wenn er planmäßig und dauerhaft Waren und/oder Leistungen gegen Entgelt anbietet.

Bei der Einordnung Ihres Status ist unerheblich, ob Sie nur "nebenberuflich" bei eBay handeln oder ausschließlich mit eBay Ihr Geld verdienen.

Die Feststellung, ob Sie privat oder gewerblich handeln, kann nur anhand der Umstände Ihres konkreten Einzelfalls getroffen werden. Wenn Sie sich über Ihren Status nicht sicher sind, wenden Sie sich bitte an einen Anwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle.

Die folgenden Anhaltspunkte helfen Ihnen bei der Einschätzung Ihres Status. Bitte beachten Sie, dass diese Aufzählung nicht abschließend ist und Ihnen lediglich Anhaltspunkte zur Verfügung stellen soll.

Sie handeln typischerweise als Privatperson, wenn Sie:

  • gelegentlich unterschiedliche Artikel aus Ihrem Privatbesitz verkaufen, die Sie nicht mehr benötigen
  • Artikel für Ihren privaten Gebrauch kaufen

Sie handeln typischerweise gewerblich, wenn Sie:

  • Artikel kaufen, um sie wieder zu verkaufen
  • Artikel verkaufen, die Sie für den Weiterverkauf hergestellt haben
  • regelmäßig große Artikelmengen verkaufen
  • über einen längeren Zeitraum gleichartige Waren, vor allem Neuwaren verkaufen
  • häufig neue Artikel verkaufen, die Sie nicht für den eigenen Gebrauch erworben haben
  • eBay-Verkaufsagent sind
  • für Ihr Unternehmen einkaufen

das ganze bedeutet auch, das es nicht auf die Menge oder den Erlös ankommt,

unter Umständen also schon mit dem ersten Artikel gewerblich handelt

 

hier mal die Threads von heute

 

http://community.ebay.de/t5/Verkaufen-bei-eBay/Verstoss-gegen-UWG-Anwaltsschreiben-Abmahung-angeblic...

 

http://community.ebay.de/t5/Verkaufen-bei-eBay/hat-jemand-Erfahrung-mit-Rechtsanwaltbriefen-bez-KSch...

Hallo 😃

 

Vorab: Auch gewerbliche VK verkaufen Dinge, weil sie Essen brauchen oder insgesamt einen Teil ihres Lebensunterhaltes oder ihren ganzen Lebensunterhalt davon bestreiten wollen.

 

Wenn du Sachen kaufst, um sie hier weiterzuveräußern, stehst du zumindest mit einem Bein in der Gewerblichkeit.

Wenn du das über einen längeren Zeitraum machst, dann auch.

Das Problem mit der Gewerblichkeit ist dabei aber imho eher, wie Konkurrenten dich wahrnehmen.

Also wenn du mit deinem Armbandverkauf einem gewerblichen VK ins Auge fällst, der Gewährleistung auf "dem Buckel" hat, das Risiko des Versandverlustes tragen, ein Widerrufsrecht einräumen muss etc., kann der sich auf den Schlips getreten fühlen und eine Abmahnung veranlassen.

 

Ob das je passieren wird, weiß man nicht.

Du solltest dir nur bewusst sein, dass dies passieren könnte, wenn du mit neuen Artikeln regelmäßig "wildern" gehst.


@minjin22 schrieb:

Hallo,

 

und zwar hat mich ein anderer User im Diskussionsforum aufmerksam gemacht, dass ich meinen privaten Status als Verkäufer zu einen gewerblichen machen sollte.

 

Nun ist es so das ich gar keine Ahnung habe wie man sowas macht und ob ich mit der Menge die ich habe überhaupt sowas machen kann.

 

Ich würde doch mehr drauf zahlen, statt verkaufen? 

 

Ich verkaufe meistens Sachen aus daheim, bzw Sachen die auf der Gamescom bekommen habe die ich aber nicht will. Oder ich verkaufe weil ich essen brauche und manchmal verkaufe ich Sachen die ich eigentlich gar nicht verkaufen will.

 

Macht mich das zu einen gewerblichen Verkäufer?

 

 

 


Hallo,

 

wenn es mit deiner Sternchenbewertung so weiter geht, dann machst du bald eine Diät.

Moin

 

Bevor Du über Gewerblichkeit nachdenkst, solltest Du erstmal Dein Bewertungsprofil in Ordnung bringen.

 

Das ist miserabel!

 

Artikel wie beschriebenSternchenSternchenSternchenSternchenSternchen27
KommunikationSternchenSternchenSternchenSternchenSternchen27
VersandzeitSternchenSternchenSternchenSternchenSternchen27
Versand- und VerpackungskostenSternchenSternchenSternchenSternchenSternchen28

 

 

 

Davon abgesehen, sehe ich bei Dir nichts Gewerbliches.

 

 

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder