07-02-2013 17:09
Hallo Leute,
brauche eure Hilfe...
ich habe ein Angebot über einen I Phone 36 Stunden vor Ende abgebrochen, weil ich es verloren habe, mit dem Verweis"Artikelsteht nicht mehr zur Verfügung". Ich wußte jedoch nicht das man dies dem Höchstbietenden nochmals extra mitteilen muss. Eigentlich ist das doch für Ihn auch ersichtlich, oder? Bekommt er dann nicht automatisch eine Info, das abgebrochen wurde?
Jedenfalls meldet der Höchstbietende sich jetzt nach 17 Tagen(war wohl zur Kur) und droht mit dem Anwalt. Wie seht Ihr die Sache, wie soll ich vorgehen? Oh man, das bereitet mir mittlerweile schlaflose Nächte. Lohnt sich da der Gang zum Anwalt(ohne Rechtsschutz) oder muss ich Ihm jetzt ein neues I Phone 4S kaufen? Ist das OK das er sich erst nach 17 Tagen meldet, oder gibt es da auch eine Frist die er hätte einhalten müssen?
Im Voraus schon mal Danke für die Antworten
@gernot
http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewBids&_trksid=p4340.l2565&rt=nc&item=281057057336
Das sieht in der Tat nach einem Systemfehler aus, normalerweise hätte das Gebot ebenfalls gestrichen werden müssen, wenn du du die Option "alle Gebote streichen" gewählt hattest.
Wie dem auch sei: Der 1 € Bieter war bereits überboten und ist nur durch die Gebotsstreichungen wieder Höchstbieter geworden, lt. Ebay AGB kommt in solchen Fällen kein Vertrag zustande. Kannst man hier unter §10 1. nachlesen:
http://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html?rt=nc
In dem Fall könnte allerdings der beim vorzeitigen Beenden gestrichene Höchstbietende Ansprüche anmelden, wenn du nicht zum vorzeitigen Beenden mit Gebotsstreichung berechtigt warst.
@cukut
Bezüglich deines iphones: Wenn du das Handy tatsächlich verloren hast (ohne grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz!), wäre das nach neuester Rechtsprechung tatsächlich ein Grund zum vorzeitigen Beenden mit Gebotsstreichung ohne Rechtsfolgen.
Du hast im Streitfall allerdings die Beweislast. 😐