Abgebrochene Transaktion

cukut
Auf Erkundungstour

Hallo Leute,

 

brauche eure Hilfe...

 

ich habe ein Angebot über einen I Phone 36 Stunden vor Ende abgebrochen, weil ich es verloren habe, mit dem Verweis"Artikelsteht nicht mehr zur Verfügung". Ich wußte jedoch nicht das man dies dem Höchstbietenden nochmals extra mitteilen muss. Eigentlich ist das doch für Ihn auch ersichtlich, oder? Bekommt er dann nicht automatisch eine Info, das abgebrochen wurde?

Jedenfalls meldet der Höchstbietende sich jetzt nach 17 Tagen(war wohl zur Kur) und droht mit dem Anwalt. Wie seht Ihr die Sache, wie soll ich vorgehen? Oh man, das bereitet mir mittlerweile schlaflose Nächte. Lohnt sich da der Gang zum Anwalt(ohne Rechtsschutz) oder muss ich Ihm jetzt ein neues I Phone 4S kaufen? Ist das OK das er sich erst nach 17 Tagen meldet, oder gibt es da auch eine Frist die er hätte einhalten müssen?

 

Im Voraus schon mal Danke für die Antworten

 

 

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Na zu der Meldung, die du beim Fundbüro aufgegeben hast,kannst du ja auch bestimmt belegen, daß du sofort deine SIM-Karte hast sperren lassen, oder? ]:)

 

Wie kommst du eigentlich dazu, so leichtfertig mit "fremden" Eigentum umzugehen? Ich würde nochmal genau schauen, ob sich das Handy nicht doch noch irgendwie findet.......

 

Ich weiß auch nicht, was an dem Satz: "Der Artikel ist OHNE Ihr Verschulden ...." so schwer zu verstehen ist.

 

Nen bissel wirr biste auch,

da verkoofste erst nen Schulrucksack und dann koofste ihn wieder :^O

 

http://cgi6.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewListedItems&since=31&rows=200&completed=1&userid=cukut

 

 

 

http://cgi6.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewListedItems&since=31&rows=200&completed=1&userid=nidu25

 

 

Ja des kommt von der Dummpusherei :^O

Der nidu25 mopst übrigens deine Bilder :^O

 

 

Liebe Grüße auch an teotop]:)

Hallo, das sich das " verloren " nach einer Ausrede anhört, ist dir schon klar? Oder hast du eine Verlustanzeige aufgegeben?

Dein K hat durch seinen Kuraufenthalt doch eine glaubwürdigen Beweis, das er sich nicht eher melden konnte. Er liegt doch bei 17 Tagen noch im Rahmen.

Du versuchst jetzt krampfhaft, deinen Fehler dem K unterzuschieben.

Dann wirst du ihm wohl ein gleichwertiges  Iphone besorgen müßen.Oder dein K besorgt sich dieses und du trägst die Kosten.

Kann mich bazi und kogo nur anschließen.

Einen Artikel, der zum Verkauf steht, behandelt man wie ein rohes Ei und trägt es nicht mit sich herum.

Da wird dir auch ein Anwalt nichts anderes sagen.

LG ete210

 

Der Artikel hat dir zu dem Zeitpunkt nicht mehr gehört, als das erste Gebot darauf war, danach gehörte es dem höchstbietenden.

 

Man rennt nicht mit einem IPhone das einem gar nicht mehr gehört durch die gegend, vorallem da es bei weiterer Benutzung nicht der der eigenen AB entsprechen kann.

 

Der Käufer ist da im recht.

etienne_jordan
Auf Erkundungstour

 

Wie kann man einen eingestellten Artikel verlieren? Bei mir liegen eingestellte Artikel sicher im Schrank.... Denn ab dem 1. Gebot gehören sie mir nicht mehr !

 

 

@gernot

 

http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewBids&_trksid=p4340.l2565&rt=nc&item=281057057336

 

Das sieht in der Tat nach einem Systemfehler aus, normalerweise hätte das Gebot ebenfalls gestrichen werden müssen, wenn du du die Option "alle Gebote streichen" gewählt hattest.

 

Wie dem auch sei: Der 1 € Bieter war bereits überboten und ist nur durch die Gebotsstreichungen wieder Höchstbieter geworden, lt. Ebay AGB kommt in solchen Fällen kein Vertrag zustande. Kannst man hier unter §10 1. nachlesen:

http://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html?rt=nc

 

In dem Fall könnte allerdings der beim vorzeitigen Beenden gestrichene Höchstbietende Ansprüche anmelden, wenn du nicht zum vorzeitigen Beenden mit Gebotsstreichung berechtigt warst.

 

 

 

 

@cukut

Bezüglich deines iphones: Wenn du das Handy tatsächlich verloren hast (ohne grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz!), wäre das nach neuester Rechtsprechung tatsächlich ein Grund zum vorzeitigen Beenden mit Gebotsstreichung ohne Rechtsfolgen.


Du hast im Streitfall allerdings die Beweislast. 😐

 

Wenn Du das tatsächlich verloren hast ist Dein beenden in Ordnung.

Kann aber sein daß der Richter (falls der Käufer Dich wirlich verklagt) einen Nachweis haben will.

Eine Anzeigte irgendwelcher Art gehört eher nicht dazu. Ee gibt in Deutschland keine Anzeigenpflicht.

Abgehshen davon,was will man Anzeigen wenn man was verloren hat?

gernot0664
Auf Erkundungstour

hallo mir ist etwas ähnliches passiert,,angebot beendet und normal werden alle gebote gestrichen,,aber ein gebot in der höhe von 1 euro wurde nicht von ebay gestrichen,,nun will der käufer den artikel um einen euro haben,,,,ebay hilft da nicht  ,,,das darf ja net sein das da ein gebot übrig bleibt,,,wenn man beendet steht ja ,,sämtliche gebote werden gestriechen,,was is da los

 

Leider gibt es Bieter die nur auf so eine Gelegenheit lauern. Sende ihm die Verlustanzeige zu. Denn so ein Teil meldet man ja, mit Glück erhält man es ja zurück. Du bist doch zumindest zum Fundbüro gegangen bei so einem Wert?

kogo2004
Auf Erkundungstour

http://www.ebay.de/itm/190784272185?nma=true&si=SCL%2FJgCu0mDvWVs%2FqaQnrReMuXQ%3D&rt=nc&_trksid=p43...

 

Du hast das Gerät "verloren" :O?

 

dann warste sicher bei den Blauen Jungs und Mädels um ne entsprechende Verlustanzeige aufzugeben, oder?

 

und/oder Verlustanzeige bei Deiner Versicherung gemacht?

 

wie lautet der Ebay-Nick des Rotsterns

(zum Zeitpunkt des Abbruchs Höchstbieter)?

 

http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewBids&_trksid=p4340.l2565&rt=nc&item=190784272185

 

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