17-07-2013 00:56 - bearbeitet 17-07-2013 01:28
Hallo Community,
ich habe heute erfolgreich meine gebrauchte Waschmaschine verkauft. In der Auktion habe ich auch den Versand ausgeschlossen und eben nur die Abholung als Versandmethode gewählt. Der Käufer ist damit natürlich/ oder eben auch notgedrungen einverstanden. Nun hat er mir geschrieben, dass ich bitte die Waschmaschine ebenerdig zum Abholen bereitstellen soll. Ist der Erfüllungsort nicht meine Wohnung und er muss sich um den Abtransport kümmern? (auch wenn diese sich im dritten Stock befindet) Das bedeutet doch, dass er sich um die Abholung kümmern muss oder gilt bei Abholung die Bordsteinkante?
Vielen Dank schon mal im voraus.
Lg Chigget
naja, wenn ich etwas zur Abholung kaufe, erwarte ich mit Sicherheit nicht, daß mir der Verkäufer beim tragen hilft - da bringe ich entweder noch jemanden mit, oder ich kaufe vor Ort mit Lieferservice oder gleich im Versandhandel
moinmoin
also mal ehrlich, wenn ich zB eine Waschmaschine ersteiger mit Selbstabholer, habe ich mit 100% Wahrscheinlichkeit jemanden dabei, der mit anpackt.
Ersteigert als Selbstabholer = ich hole ab, nämlich da wo dat Dingen steht, ergo auch aus dem 3. Stock.
Wenn der VK mithilft, superlieb, aber kein Muss.
Aber **bleep**frech zu fordern... neee, no-go!
Deine Entscheidung, aber wenn man so etwas kaufen möchte, kläre ich vorab die Dinge und nicht im Nachhinein frech fordern, das Beispiel mit der Oma finde ich perfekt, kann aber auch schlicht jemand sein, der keine Möbelpackerqualitäten hat.