11-06-2018 21:49
Hallo. Wer von euch hat schon einmal von einem Rechtsanwaltsbüro im Auftrage der Firma Swarovski eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung erhalten, weil er im Text im Zusammenhang mit einer Konplott Kette den Markennamen Swarovski genannt hat und Erfahrungen damit gemacht? Es handelt sich um einen Privatverkauf. Danke für eure Antworten.
@mikey200069@ schrieb:Hallo. Wer von euch hat schon einmal von einem Rechtsanwaltsbüro im Auftrage der Firma Swarovski eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung erhalten, weil er im Text im Zusammenhang mit einer Konplott Kette den Markennamen Swarovski genannt hat und Erfahrungen damit gemacht? Es handelt sich um einen Privatverkauf. Danke für eure Antworten.
verstehe ich das richtig: du hast den Namen im Zusammenhang mit einer anderen Kette genannt?
Konplott Kette+Ohrringe+Ring Swarovski Schmuckset grün Vintage XXL Paket !!!!!!!
Was hat das mit Swarovski zu tun?
Oder Gegenfrage: ist das von Swarovski
Ob das "privat" oder "gewerblich" ist, ist irrelevant .. es wird der Markenname missbraucht, darauf zielt das ganze ab.
Lass dich anwaltlich beraten .. zu mehr kann ich nicht raten - NUR sagen: Unterschreibe die Unterlassungserklärung
@mikey200069@ schrieb:Hallo. Wer von euch hat schon einmal von einem Rechtsanwaltsbüro im Auftrage der Firma Swarovski eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung erhalten, weil er im Text im Zusammenhang mit einer Konplott Kette den Markennamen Swarovski genannt hat und Erfahrungen damit gemacht? Es handelt sich um einen Privatverkauf. Danke für eure Antworten.
Ohne Anwalt wist du nicht weiterkommen,es gibt Fristen zu beachten,die sehr kurz sind,meist nur 3 Tage. Die kann nur ein Anwalt umgehen bzw. beinflussen. Zudem kommt noch,dass die meisten Unterlassungserklärungen so formuliert sind,dass dir schnell ein "Strick" draus gedreht werden kann,wenn du sie blindlinks unterschreibst.Der Anwalt weiß,wie was in deinem Sinn zu formulieren ist ,was auch vor Gericht Bestand hat.
Aber noch etwas-(ich will nicht Lehrmeister spielen,aber dich doch darauf hinweisen)
In deinem Angebot hast du gleich 2 Fehler gemacht,worauf scheinbar die Abmahnung zurück zu führen ist.
1.Du hast den Namen Swarovski zwar in der Artikelbeschreibung verwendet, aber warum nicht in der direkten Artikelbeschreibung, wenn du da doch schon so ausführlich den Ring (...RING BY Miranda Konstantinidou)und die anderen Schmuckstücke in Größe, Länge und Farbe beschrieben hast.
Da wäre es doch wohl passend gewesen auch die Swarovski-Steine zu erwähnen,wenn das Schmuckstück sie besitzt.( Vermisse ich im übrigen in all deinen Schmuckangeboten,die den Namen in der Überschrift haben...)
Natürlich mußt du -da kommen wir zum 2. Fehler- auch explizit erwähnen, dass der Name markenrechtlich geschützt ist und nur Verwendung findet, da er das Angebot beschreibt.( so oder so ähnlich formuliert)
Es ist völlig egal,ob es sich um privaten oder geschäftlichen Verkauf handelt,glaub mir,ich habe das letztes Jahr durchgemacht..zwar nicht mit Swarovski,aber mit einem anderen Markenprodukt.
Noch ein kleiner Tipp: Paß auf,dass du nicht noch eine weitere Abmahnung kassierst wegen ------Unlauterem Wettbewerb->Irreführende geschäftliche Handlungen ->irreführende Werbung--- ,da du in einigen Angeboten in der Artikelkbezeichnung schreibst....(gross XXL) ...(Paket)... in weiteren Auktionen! ! , aber nur Einzelteile anbietest.
Falls du deinen Accaunt weiter nutzen willst,überarbeite deine Angebote.
Ich habe meinen nach dem ganzen SCH... dicht gemacht.
Viel Glück und starke Nerven!!
Servus @mikey200069
Ganz so einfach ist es nicht.
Es läuft doch so:
Ein Markenrechteinhaber sucht Angebote,
in denen sein Markenname falsch, unberechtigt bzw. irreführend verwendet wird.
Was möchte er:
Dass dies unterbleibt,
dass sich dies nicht wiederholt.
Nun findet er bei Dir ein solches Angebot.
Manche mahnen bei einmaliger Verwendung nicht ab,
sondern betrachten sich das Tun über einen längeren Zeitraum.
Man schaut sich Deine Bewertungen an
und stellt fest,
dass der Markenname in Deinen BW als Verkäufer wiederholt auftaucht.
Und dass über einen langen Zeitraum.
Bei alten Angeboten kann man nicht mehr sehen,
ob Du originale Teile des Rechteinhabers angeboten hast
oder den Namen zum Keywordspamming verwendet hast.
Lässt man sich 200 Bewertungen als VK anzeigen,
liest man den Markennamen dort mehr als zehnmal.
Schaut man in die betroffenen beendeten Angebot von Dir,
sind es seit Mai auch mehrere.
Was könnte der Rechteinhaber nun daraus schließen ?
Dass Du über einen längeren Zeitraum regelmäßig Deine eigenen Produkte
zur Erhöhung der Verkaufschance und des Verkaufserlöses mit seinem geschützten Namen bewirbst.
Nun muss er noch Deine Daten erlangen...
das braucht alles seine Zeit.
Tatsache ist jedenfalls,
dass bei Dir erst gestern ein entsprechendes Angebot beendet wurde.
Eine Markenrechtsverletzung ist und bleibt eine Markenrechtsverletzung - egal,
ob der Verletzer privat oder gewerblich agiert.
Aber wenn es um die Höhe der geforderten Summe geht,
gibt es in der Tat Unterschiede.
Einem Gewerbetreibenden,
der in der Regel in größerem Umfang verkauft und eine nachhaltige und Gewinnerzielungsabsicht hat,
darf man andere Summen aufdrücken als einem Privaten,
der womöglich versehentlich einmal was falsch gemacht hat.
Bei Dir - tut mir leid - sieht es für mich eben auch aus,
als habest Du längere Zeit und wiederholt und bewusst mit dem Namen beworben.
So darf man schließen,
dass Du das weiterhin tun wirst,
außer man setzt Dir diesbezüglich einen Schuss vor den Bug.
Zumal Du auch in Deine Angebote schreibst,
dass Du eine Sammlung auflöst.
Du solltest beim Besuch bei Deinem Rechtsbeistand unbedingt
alle Bewertungen bzw. Angebote mit dem Markennamen erwähnen
bzw. vorlegen.
Der Zeitraum und die Zahl der Wiederholungen ist hier alles andere als unwesentlich,
wie ich meine.
@mikey200069@ schrieb:Hallo. Wer von euch hat schon einmal von einem Rechtsanwaltsbüro im Auftrage der Firma Swarovski eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung erhalten, weil er im Text im Zusammenhang mit einer Konplott Kette den Markennamen Swarovski genannt hat und Erfahrungen damit gemacht? Es handelt sich um einen Privatverkauf. Danke für eure Antworten.
Servus @mikey200069
Es geht Swarovski weniger darum,
dass Du den Namen genannt hast,
sondern eher um das Wie.
Man kann beschreiben,
dass Swarovski Kristalle oder Swarovski Elements "verbaut" wurden.
Aber in Deinem Angebot beschreibst Du da nichts,
sondern hast durch die Menge an Stichworten
in der Überschrift auch "Swarovski Schmuckset" stehen.
So hast Du es vermutlich nicht gemeint,
sondern wolltest alle möglichen "geeigneten" Stichworte nennen.
Keine nähere Erläuterung im Text.
Das mahnt Swarovski schon seit ein paar Jahren ab.
Um welchen Betrag geht es bei Dir ?