Rechtsanwalt Schwartmann berichtet in seinem Blog Rheinrecht über die Abmahnung eines seiner Mandanten.
Dieser wollte eine handelsübliche CD “Bravo Hits 56″ über ebay verkaufen und erhielt daraufhin ein Abmahnschreiben mit Anwaltsgebühren in Höhe von 1.500€.
Auf der CD befindet sich ein Titel des Berliner Proll-Rappers Bushido, der wiederum nicht geklärte Samples enthält. Die gesampelten Künstler finden das gar nicht so toll und haben eine Anwaltskanzlei damit beauftragt, diese Bravo-CDs aus dem Handel zu nehmen.
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