Abmahnung wegen fehlender Grundpreisangaben!
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29-04-2017 16:33
Hallo, liebe Gemeinde, ich habe mal ein Problem:
Heute erhielt ich eine Abmahnung eines Rechtsanwaltes im Auftrag eines Wollshop besitzers wegen fehlender Grundpreisangaben!
Der Kläger hat ebenfalls einen Ebay - Shop, aber erstaunlicherweise ebenfalls keine Grundpreisangaben bei seinen Artikeln!Es müssen laut Gesetzt der Gesamt - und Grundpreis auf einen Blick wahrgenommen werden, so stehts in der Klage!
Ich hatte es bei ca 15 meiner 1200 Artikeln vergessen!
Der Kläger ist wohl kein Kleingewerbetreibender, denn er weist die MWST aus! Ich bin Kleingewerbetreibende!
Gibt es da denn einen Unterschied?
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@bluecardis schrieb:Hallo, liebe Gemeinde, ich habe mal ein Problem:
Heute erhielt ich eine Abmahnung eines Rechtsanwaltes im Auftrag eines Wollshop besitzers wegen fehlender Grundpreisangaben!
Der Kläger hat ebenfalls einen Ebay - Shop, aber erstaunlicherweise ebenfalls keine Grundpreisangaben bei seinen Artikeln!Es müssen laut Gesetzt der Gesamt - und Grundpreis auf einen Blick wahrgenommen werden, so stehts in der Klage!
Ich hatte es bei ca 15 meiner 1200 Artikeln vergessen!
Der Kläger ist wohl kein Kleingewerbetreibender, denn er weist die MWST aus! Ich bin Kleingewerbetreibende!
Gibt es da denn einen Unterschied?
Servus @bluecardis
Kläger ist der Initiator Deiner Abmahnung erst einmal noch nicht.
Die Abmahnung dient,
sehr einfach gesagt,
der Klagevermeidung.
Eine Grundpreisangabe ist natürlich nur erforderlich,
wenn man nach Volumen, Länge, Fläche oder (oft bei Wolle) nach Gewicht verkauft.
Allerdings muß man nicht zwingend einen Grundpreis angeben,
wenn Grundpreis und Endpreis identisch sein sollten.
Gibt man also den Grundpreis pro 100g an,
muß man bei einem 100g Knäuel keinen Grundpreis angeben.
Einen Unterschied der Pflichten gibt es nicht.
Die Preisangaben gelten unabhängig vom "Steuermodell".
Ich könnte mir vorstellen,
daß ein Abmahner auch mal eine Art "Dauerauftrag" von einem Händler bekommt
und dann etwas abmahnt,
was der eigene Klient ebenso falsch macht.
Problematisch bei Abmahnungen sind für mich in erster Linie
die Unterlassungserklärungen.
Die bindet man sich für lange ans Bein
und sie können den einen oder anderen Pferdefuß enthalten,
den der Laie nicht erkennt.
Bei der Höhe der Gebühren fragt man sich mitunter auch,
was den Leuten in den Kopf kommt.
Das ändert aber oftmals nichts daran,
daß eine Abmahnung wegen fehlender Grundpreisangabe an für sich gerechtfertigt ist.
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In dem Fall kann der Haifisch-Anwalt der Abzocker-Gemeinde nicht das bekommen, was er verlangt. Der Aufwand ist wesentlich geringer, da die Burschen lediglich kopieren etc.
Ja, so hat man sich das gedacht: Klagevermeidung. Denen solle man raten, woanders denken zu lassen, statt Abmahnwellen mit ihren verqueren Ansichten entstehen zu lassen.
Auffällig ist, dass die Anwälte der Gegenseite gleich Keywords für Suchmaschinen generieren, indem sie die Namen von den Abzockern auf ihren Internetseiten veröffentlichen und so Mandanten-Phishing betreiben. Mitunter gibt es sogar Abmahnticker, Abmahnhotlines für die genannten Abzocker auf den Anwaltsseiten. Man könnte glauben, die arbeiten alle Hand in Hand um das grosse und rentable Abmahngeschäft betreiben zu können, das weltfremde Richter durch ihre unsinnigen Entscheidungen forcieren bzw. erst ermöglichen.
Es gibt kaum noch einen Bereich, der nicht von Abmahnungen betroffen sein kann. JEDER Verkäufer, egal ob es die Mutter ist, die einmalig alte Klamotten ihrer Kinder verkauft oder der hauptberuflich tätige gewerbliche Verkäufer, steht ständig mit einem Bein in der Abmahn-Welle, zumal sich die Paragraphen ständig ändern.
Schnelles, leicht verdientes Geld und obendrein entledigt man sich Mitbewerbern. Dumm derjenige, wer da nicht in den Zug aufsteigt solange es noch geht ...
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