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Abmahnung wegen fehlender Grundpreisangaben!

Hallo, liebe Gemeinde, ich habe mal ein Problem:

Heute erhielt ich eine Abmahnung eines Rechtsanwaltes im Auftrag eines Wollshop besitzers wegen fehlender Grundpreisangaben!

Der Kläger hat ebenfalls einen Ebay - Shop, aber erstaunlicherweise ebenfalls keine Grundpreisangaben bei seinen Artikeln!Es müssen laut Gesetzt der Gesamt - und Grundpreis auf einen Blick wahrgenommen werden, so stehts in der Klage!

Ich hatte es bei ca 15 meiner 1200 Artikeln vergessen!

Der Kläger ist wohl kein Kleingewerbetreibender, denn er weist die MWST aus! Ich bin Kleingewerbetreibende!

Gibt es da denn einen Unterschied?

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@bluecardis schrieb:

Hallo, liebe Gemeinde, ich habe mal ein Problem:

Heute erhielt ich eine Abmahnung eines Rechtsanwaltes im Auftrag eines Wollshop besitzers wegen fehlender Grundpreisangaben!

Der Kläger hat ebenfalls einen Ebay - Shop, aber erstaunlicherweise ebenfalls keine Grundpreisangaben bei seinen Artikeln!Es müssen laut Gesetzt der Gesamt - und Grundpreis auf einen Blick wahrgenommen werden, so stehts in der Klage!

Ich hatte es bei ca 15 meiner 1200 Artikeln vergessen!

Der Kläger ist wohl kein Kleingewerbetreibender, denn er weist die MWST aus! Ich bin Kleingewerbetreibende!

Gibt es da denn einen Unterschied?


Servus @bluecardis

 

Kläger ist der Initiator Deiner Abmahnung erst einmal noch nicht.

Die Abmahnung dient,

sehr einfach gesagt,

der Klagevermeidung.

 

Eine Grundpreisangabe ist natürlich nur erforderlich,

wenn man nach Volumen, Länge, Fläche oder (oft bei Wolle) nach Gewicht verkauft.

Allerdings muß man nicht zwingend einen Grundpreis angeben,

wenn Grundpreis und Endpreis identisch sein sollten.

Gibt man also den Grundpreis pro 100g an,

muß man bei einem 100g Knäuel keinen Grundpreis angeben.

 

Einen Unterschied der Pflichten gibt es nicht.

Die Preisangaben gelten unabhängig vom "Steuermodell".

 

Ich könnte mir vorstellen,

daß ein Abmahner auch mal eine Art "Dauerauftrag" von einem Händler bekommt

und dann etwas abmahnt,

was der eigene Klient ebenso falsch macht.

 

Problematisch bei Abmahnungen sind für mich in erster Linie

die Unterlassungserklärungen.

Die bindet man sich für lange ans Bein

und sie können den einen oder anderen Pferdefuß enthalten,

den der Laie nicht erkennt.

 

Bei der Höhe der Gebühren fragt man sich mitunter auch,

was den Leuten in den Kopf kommt.

Das ändert aber oftmals nichts daran,

daß eine Abmahnung wegen fehlender Grundpreisangabe an für sich gerechtfertigt ist.

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