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Abmahnung

Guten Tag.

Ich verkaufe in meinem Ebay Shop Modeschmuck, heute habe ich eine Abmahnung erhalten.

Da ich in meiner Artikelbeschreibung  Schmuck ist Nickelfrei verwendet habe. Ich habe nicht gewust das Nickelfrei Patentlich geschützt ist. Hat vieleicht auch jemand diese Erfahrung gemacht und kann mir vieleicht sagen ob es wircklich geschützt ist.

Ich möchte mich schon jetzt für eine Anrwort bedanken.

Mfg

jevpromotion

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Antworten (6)

"Jegliche Art von irreführender Werbung ist unzulässig, d.h. jede werbende Aussage muss wahrheitsgemäß und ggf. auch beweisbar sein.

Zur Vermeidung eigener Verstöße empfehlen wir dringend, die von Ihnen in Ihrem Shop angebotenen Artikel hinsichtlich der tatsächlichen Nickel-Bestandteile zu kontrollieren. Wir empfehlen deshalb diesen Zusatz aus Ihren Artikelbeschreibung zu entfernen, sollten Sie sich bezüglich dieser Aussage nicht sicher sein."

 

steht jedenfalls hier....

 

 

http://www.onlinehaendler-news.de/recht/abmahnungen/1058-wettbewerbsrechtliche-abmahnungen-wegen-unw...

 

 

 

Hallo,

 

habe vor ein paar Tagen eine Armbanduhr verkauft.Auf der Uhr stand hinten Nickelfrei drauf.Da ich dies in der Artikelbeschreibung erwähnte soll ich jetzt wegen einer Urheberverletzung 3000,-€ an einer Kanzlei mit dem Namen Bauer und Partner bezahlen.

Werde natürlich nichts bezahlen,denn der Begriff Nickelfrei kann garnicht Patentgeschützt sein.Steht auf Millionen von Artikeln drauf.

Außerdem habe ich nur das erwähnt was drauf stand.Ärgerlich ist der Datenschutz von eBay,es kann ja nicht sein das eBay meine Privatadresse einfach so weiter gibt.

 

Mfg, Franz

Anonymous
Nicht anwendbar

Moin jevpromotion!

 

Hat vieleicht auch jemand diese Erfahrung gemacht und kann mir vieleicht sagen ob es wircklich geschützt ist.

 

In einer meist von Laien frequentierten Community sollte man nicht zuviel für so ein Anliegen erwarten. Auch ich bin weder Händler, noch habe ich die Erfahrung gemacht. Dem allgemeinen Gegoogle trifft die Vorhaltung zu (davon kann man auch bei Abmahnungen fast immer ausgehen).

 

Sogar der Bundesgerichtshof hat sich mit so einer Klage konkret zum Thema befasst, deren Revision von der Beklagten (der abgemahnten Händlerin) zurückgewiesen wurde

 

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=e11b4a84...

 

"Das Berufungsgericht habe dem Unterlassungsantrag, der auf ein Verbot der Bewerbung von Schmuckwaren mit „nickelfrei“ gerichtet ist, sofern diese nicht völlig frei von Nickel sind (vgl. Rn.15), daher mit Recht ohne Einschränkungen stattgegeben (BGH, aaO, Rnn. 36, 41). "

 

Es bieten sich meiner Meinung nur 2 Möglichkeiten

 

  • Anwaltliche Beratung/Vertretung
    Modifizierte Unterlassungserklärung unterschreiben, Kosten begleichen oder den Beweis der Antragsstellerin anzweifeln und notfalls auch ne Runde klachen inkl. Prozessrisiko
  • oder Unterlassungserklärung ohne anwaltliche Beratung/Vertretung unterzeichnen, Kosten begleichen und abschreiben
    und einfach nicht mehr die Auslobung "nickelfrei" verwenden.

 

Ich persönlich würde mich bei sowas eigtl. Übersichtlichem sicher für die kostengünstigere Variante entscheiden. Muss aber jeder selbst entscheiden.

 

Eventuell hast Du einen guten Lieferantenkontakt mit einem Hausjuristen als Ratgeber. Wenn Du im Netz googelst, wirst Du meist nur Anwaltsseiten finden, die Dich gerne vertreten möchten. Wie neutral dann die Information gehalten ist, kann man abwägen.

du solltest dich absichern, sonst steht die nächste unangenehme Post an ....

 

http://de.dawanda.com/topic/21/2587450

" Ich habe nicht gewust  Ich habe nicht gewust ---"

 

Ist leider so: Unkenntnis schützt vor Strafe nicht

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