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Abmahnung

ACHTUNG!!! Der gewerbliche ebay-Verkäufer "vinyl-direct" Christopher Preußel hat es sich zur Aufgabe gemacht in Zusammenarbeit mit einem Anwalt, Lutz Schroeder aus Kiel, privaten Vinyl-Schallplatten-Anbietern eine Abmahnung zu schicken.
In der wird man genötigt eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben in Zukunft keine Artikel mehr auf ebay anzubieten, Zudem werden Kosten von über 600 EURO sofort fällig. Sollte man dem nicht nachkommen wird geklagt, und dann wird es richtig unangenehm und teuer! Man muß innerhalb kurzer Zeit aktiv werden sonst nimmt die Sache tatsächlich seinen unangenehmen Lauf. Das Problem ist, wenn man sich selbst einen Anwalt nimmt kostet es ebenfalls, und selbst eine Rechtsschutzversicherung übernimmt bei Abmahnungen keine Kosten.


Das nächste Problem ist das es schwer wird einen rein privaten Verkauf nachzuweisen da es hier keine klare Richtlinie gibt und diese fließend ist. Das heißt das bei einem Verfahren Richter unterschiedlich entscheiden können. Schon bei einen regelmäßigen Verkauf von 10 Artikeln im Monat kann dies schon als gewerblich ausgelegt werden.


Hier geht es dem Verkäufer "viny.direct" auch nicht um Konkurrenz sondern einzig und allein darum mit dem Anwalt Lutz Schroeder zusammen Kasse zu machen. Man hat hier nämlich eine lohnende Einnahmequelle auf Kosten privater Anbieter gefunden. Es wird auch nicht im Vorfeld gewarnt, sondern es werden über einen Drittnamen Testkäufe getätigt um an die Adressen der Verkäufer zu kommen denen dann sofort eine Abmahnung zugestellt wird.


Der Anwalt Lutz Schroeder macht seinem Namen als sogenannter Abmahnanwalt alle Ehre und ist noch mit anderen gewerblichen Verkäufern auf der Suche nach privaten Verkäufern, die andersartige Artikel anbieten, also auch hier VORSICHT!
Ebay unternimmt trotz Hinweisen nichts dagegen und bietet solchen Unternehmungen weiterhin eine Plattform.

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Anonymous
Nicht anwendbar

Hallo @jegermanjensen

 

Naja. Es ist nunmal das gute Recht des Verkäufers, abzumahnen. Obwohl Abmahnungen natürlich eklig sind, wenn man selbst betroffen ist, keine Frage

 

Das nächste Problem ist das es schwer wird einen rein privaten Verkauf nachzuweisen da es hier keine klare Richtlinie gibt und diese fließend ist. Das heißt das bei einem Verfahren Richter unterschiedlich entscheiden können. Schon bei einen regelmäßigen Verkauf von 10 Artikeln im Monat kann dies schon als gewerblich ausgelegt werden.

 

Da muss ich Dir widersprechen.Ricjetr handhaben das keinesfalls nach Lust und Laune, sondern orientieren sich an Rechtssprechungen.

 

Der Pfälzische OLG Zweibrücken hat im Urteil 4 U 210/06 vom 28.6.2007 generell angemerkt:
„Indizien, aus denen die Unternehmereigenschaft folgen kann, sind Zahl und Häufigkeit der vom Verkäufer durchgeführten Auktionen, wonach auch der Geschäftsgegenstand - Neuware, Veräußerung gleicher oder unterschiedlicher Waren – eine Rolle spielt, der Auktionsumsatz, der Auftritt oder die Verwendung von Werbebeschreibungen, die einen professionellen Eindruck machen oder die Betreibung eines ...-Shops. Allerdings sind allein die Anzahl der Auktionen oder die abgegebenen Bewertungen der Ersteigerer für sich genommen noch kein zuverlässiges Indiz für die Unternehmereigenschaft. Voraussetzung für eine gewerbliche Tätigkeit ist immer auch eine dauerhafte, planmäßige Ausrichtung auf eine Vielzahl von Geschäften. So wird z. B. nicht jemand zum Unternehmer, der seine aus mehreren 100 Teilen bestehende private (Comic-)Sammlung aufösen (vgl. zu allem Micklitz, aaO, Rdnr. 28 m. w. N.).
 
Es macht also demnach einen gravierenden Unterscheid, ob ich eine Sammlung mit 1.000 unterschiedlichen Vinyls aus meinem privaten Besitz veräußere. Oder ob ich auch nur 300 Vinyls, jedoch davon Titel mehrfach anbiete. Für erstgenanntes Beispiel sind z.B. von ebay die monatlich 300 0-Cent Auktionen für Privatverkäufer gedacht. Letztgenannte Auktionsmenge stellt inhaltlich definitiv keinen Charakter einer privaten Sammlung dar und wird daher bei einer Strittigkeit mit einem Händler sicher als gewerbliches Handeln eingestuft werden.  

 

Grüße!

Anonymous
Nicht anwendbar

jegermanjensen

 

Was steht den in der Abmahnung?

 

Geht es um die Menge der angebotenen Platte?

 

Ich würde mich bei einer Abmahnung erst mal anwaltlich beraten lassen.


@jegermanjensen schrieb:

ACHTUNG!!! Der gewerbliche ebay-Verkäufer "vinyl-direct" Christopher Preußel hat es sich zur Aufgabe gemacht in Zusammenarbeit mit einem Anwalt, Lutz Schroeder aus Kiel, privaten Vinyl-Schallplatten-Anbietern eine Abmahnung zu schicken.
In der wird man genötigt eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben in Zukunft keine Artikel mehr auf ebay anzubieten, Zudem werden Kosten von über 600 EURO sofort fällig. Sollte man dem nicht nachkommen wird geklagt, und dann wird es richtig unangenehm und teuer! Man muß innerhalb kurzer Zeit aktiv werden sonst nimmt die Sache tatsächlich seinen unangenehmen Lauf. Das Problem ist, wenn man sich selbst einen Anwalt nimmt kostet es ebenfalls, und selbst eine Rechtsschutzversicherung übernimmt bei Abmahnungen keine Kosten.


Das nächste Problem ist das es schwer wird einen rein privaten Verkauf nachzuweisen da es hier keine klare Richtlinie gibt und diese fließend ist. Das heißt das bei einem Verfahren Richter unterschiedlich entscheiden können. Schon bei einen regelmäßigen Verkauf von 10 Artikeln im Monat kann dies schon als gewerblich ausgelegt werden.


Hier geht es dem Verkäufer "viny.direct" auch nicht um Konkurrenz sondern einzig und allein darum mit dem Anwalt Lutz Schroeder zusammen Kasse zu machen. Man hat hier nämlich eine lohnende Einnahmequelle auf Kosten privater Anbieter gefunden. Es wird auch nicht im Vorfeld gewarnt, sondern es werden über einen Drittnamen Testkäufe getätigt um an die Adressen der Verkäufer zu kommen denen dann sofort eine Abmahnung zugestellt wird.


Der Anwalt Lutz Schroeder macht seinem Namen als sogenannter Abmahnanwalt alle Ehre und ist noch mit anderen gewerblichen Verkäufern auf der Suche nach privaten Verkäufern, die andersartige Artikel anbieten, also auch hier VORSICHT!
Ebay unternimmt trotz Hinweisen nichts dagegen und bietet solchen Unternehmungen weiterhin eine Plattform.


Die auf Kosten gewerblicher Anbieter hier teilweise Platten in Massen verkaufen und deren Sammlungsauflösung mehrere Jahre in Anspruch nimmt .

 

Warum sollte Ebay was dagegen unternehmen ? Ebay unternimmt doch auch nichts gegen die priverblichen Verkäufer die ihre Waren in Massen anbieten und Käufer um ihre Rechte prellen .

Servus @jegermanjensen

 

Du selbst scheinst ja nicht betroffen zu sein,

sehe keine Angebote bei Dir.

 

Eine Abmahnung kann missbräuchlich sein.

Muss sie aber nicht.

Der gewerbliche Plattenverkäufer kann sich freilich von einem

privaten Anbieter,

der sehr viel,

sehr lange und so weiter verkauft,

durchaus angekratzt fühlen.
Schließlich kann ein "privater Verkauf" auch nur privat scheinen.

Das ist aber immer nur im Einzelfall zu entscheiden.

 

Für sich genommen ist eine Abmahnung also so etwas wie die persönliche Bewertung

eines anderen Verkäufers.
Ob diese Einschätzung stimmt,

muss dann im Zweifel ein Gericht entscheiden.

 

Ob ein Abmahner wirklich klagt,

muss sich immer erst zeigen.

Ich bin immer wieder überrascht,

wenn ich einen Schriftwechsel zwischen Abmahnanwalt

und Anwalt des Abgemahnten sehe,

in dem mich alles eher an einen Handel auf dem Basar erinnert.

Da wird mit einer hohen Forderung gestartet,

und je länger sich die Sache zieht,

desto weniger wird am Ende gefordert.

 

Ohne das abgemahnte Angebot zu kennen,

kann man Deinen Beitrag gar nicht bewerten.

Ebay hat es nicht so gern,

wenn Namen genannt werden.

Mal sehen,

ob Dein Beitrag stehenbleibt.

 

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder