Abmahnung
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11-09-2017 20:44
ACHTUNG!!! Der gewerbliche ebay-Verkäufer "vinyl-direct" Christopher Preußel hat es sich zur Aufgabe gemacht in Zusammenarbeit mit einem Anwalt, Lutz Schroeder aus Kiel, privaten Vinyl-Schallplatten-Anbietern eine Abmahnung zu schicken.
In der wird man genötigt eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben in Zukunft keine Artikel mehr auf ebay anzubieten, Zudem werden Kosten von über 600 EURO sofort fällig. Sollte man dem nicht nachkommen wird geklagt, und dann wird es richtig unangenehm und teuer! Man muß innerhalb kurzer Zeit aktiv werden sonst nimmt die Sache tatsächlich seinen unangenehmen Lauf. Das Problem ist, wenn man sich selbst einen Anwalt nimmt kostet es ebenfalls, und selbst eine Rechtsschutzversicherung übernimmt bei Abmahnungen keine Kosten.
Das nächste Problem ist das es schwer wird einen rein privaten Verkauf nachzuweisen da es hier keine klare Richtlinie gibt und diese fließend ist. Das heißt das bei einem Verfahren Richter unterschiedlich entscheiden können. Schon bei einen regelmäßigen Verkauf von 10 Artikeln im Monat kann dies schon als gewerblich ausgelegt werden.
Hier geht es dem Verkäufer "viny.direct" auch nicht um Konkurrenz sondern einzig und allein darum mit dem Anwalt Lutz Schroeder zusammen Kasse zu machen. Man hat hier nämlich eine lohnende Einnahmequelle auf Kosten privater Anbieter gefunden. Es wird auch nicht im Vorfeld gewarnt, sondern es werden über einen Drittnamen Testkäufe getätigt um an die Adressen der Verkäufer zu kommen denen dann sofort eine Abmahnung zugestellt wird.
Der Anwalt Lutz Schroeder macht seinem Namen als sogenannter Abmahnanwalt alle Ehre und ist noch mit anderen gewerblichen Verkäufern auf der Suche nach privaten Verkäufern, die andersartige Artikel anbieten, also auch hier VORSICHT!
Ebay unternimmt trotz Hinweisen nichts dagegen und bietet solchen Unternehmungen weiterhin eine Plattform.
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Hallo @jegermanjensen
Naja. Es ist nunmal das gute Recht des Verkäufers, abzumahnen. Obwohl Abmahnungen natürlich eklig sind, wenn man selbst betroffen ist, keine Frage
Das nächste Problem ist das es schwer wird einen rein privaten Verkauf nachzuweisen da es hier keine klare Richtlinie gibt und diese fließend ist. Das heißt das bei einem Verfahren Richter unterschiedlich entscheiden können. Schon bei einen regelmäßigen Verkauf von 10 Artikeln im Monat kann dies schon als gewerblich ausgelegt werden.
Da muss ich Dir widersprechen.Ricjetr handhaben das keinesfalls nach Lust und Laune, sondern orientieren sich an Rechtssprechungen.
Der Pfälzische OLG Zweibrücken hat im Urteil 4 U 210/06 vom 28.6.2007 generell angemerkt:
„Indizien, aus denen die Unternehmereigenschaft folgen kann, sind Zahl und Häufigkeit der vom Verkäufer durchgeführten Auktionen, wonach auch der Geschäftsgegenstand - Neuware, Veräußerung gleicher oder unterschiedlicher Waren – eine Rolle spielt, der Auktionsumsatz, der Auftritt oder die Verwendung von Werbebeschreibungen, die einen professionellen Eindruck machen oder die Betreibung eines ...-Shops. Allerdings sind allein die Anzahl der Auktionen oder die abgegebenen Bewertungen der Ersteigerer für sich genommen noch kein zuverlässiges Indiz für die Unternehmereigenschaft. Voraussetzung für eine gewerbliche Tätigkeit ist immer auch eine dauerhafte, planmäßige Ausrichtung auf eine Vielzahl von Geschäften. So wird z. B. nicht jemand zum Unternehmer, der seine aus mehreren 100 Teilen bestehende private (Comic-)Sammlung aufösen (vgl. zu allem Micklitz, aaO, Rdnr. 28 m. w. N.).“
Es macht also demnach einen gravierenden Unterscheid, ob ich eine Sammlung mit 1.000 unterschiedlichen Vinyls aus meinem privaten Besitz veräußere. Oder ob ich auch nur 300 Vinyls, jedoch davon Titel mehrfach anbiete. Für erstgenanntes Beispiel sind z.B. von ebay die monatlich 300 0-Cent Auktionen für Privatverkäufer gedacht. Letztgenannte Auktionsmenge stellt inhaltlich definitiv keinen Charakter einer privaten Sammlung dar und wird daher bei einer Strittigkeit mit einem Händler sicher als gewerbliches Handeln eingestuft werden.
Grüße!
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Du schreibst:
Es macht also demnach einen gravierenden Unterscheid, ob ich eine Sammlung mit 1.000 unterschiedlichen Vinyls aus meinem privaten Besitz veräußere. Oder ob ich auch nur 300 Vinyls, jedoch davon Titel mehrfach anbiete. Für erstgenanntes Beispiel sind z.B. von ebay die monatlich 300 0-Cent Auktionen für Privatverkäufer gedacht. Letztgenannte Auktionsmenge stellt inhaltlich definitiv keinen Charakter einer privaten Sammlung dar und wird daher bei einer Strittigkeit mit einem Händler sicher als gewerbliches Handeln eingestuft werden.
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Da bist Du leider auf dem Holzweg! Eine ebay-Verkäuferin die ca. 300 Baby-Sachen ihrer Tochter über etliche Wochen immer wieder angeboten hat, da nicht alles sofort verkauft wurde, wurde ebenfalls abgemahnt. Dem Abmahner wurde vor Gericht Recht zugesprochen das dieses wiederholte Anbieten von gleichen Artikel durchaus als gewerblich zu sehen ist! Es gibt Richter die würden eventuell anders entscheiden. Aber genau deshalb der Hinweis das die Grenzen fließend sind was Menge und Dauer der Angebote betrifft!
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Ich werde mich jetzt nicht darüber auslassen,
warum und in welcher Zahl Streitfälle durch mehrere Instanzen laufen.
Aber auch bei Deinem Beispiel mit den Babysachen bist Du mir zu wenig konkret.
300 Babysachen sind schon eine Hausnummer.
Du versuchst hier, auf relativer allgemeiner Ebene,
Einzelfälle abzuhandeln - und das auch noch ohne Details.

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@jegermanjensen
Ich weiß nicht, auf welches Urteil Du Dich hier beziehst. Wenn es aber das berühmte Urteil der Mutter mit 4 Kindern aus Heilbronn ist: Bitte Entscheidungsbegründung lesen (LG Berlin Az: 103 O 75/06 vom 5. September 2006)
Nein, die Grenzen sind nicht fließend. Es gibt eine klare Definition von handeln und veräußern. Ich habe hier in 5 Jahren ebay Community noch keinen und unzweifelhaften Privatverkäufer gelesen, der ungerechtfertigt aufgrund Angebotsvolumen abgemahnt wurde. Eine Abmahnung war durchaus immer nachvollziehbar. Sorry.
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Es war nur ein Beispiel die ich aus einem konkreten Fall zur Info habe um dem Mitglied @Anonymous darzulegen das es eben nicht unbedingt so ist, das es kein Problem ist wenn man 1.000 unterschiedlichen Vinyls aus meinem privaten Besitz veräußert. 300 verschieden Baybysachen incl. dem dazugehörigen Spielzeug sind eben deutlich unter der Menge von 1.000.
Ansonsten wollte ich nur auf die Machenschaften einiger gewerblichen Verkäufer und deren Abmahnanwälten aufmerksam machen. Es würde doch genügen die Verkäufer die zum allergrößten Teil aus Unwissenheit handeln zu verwarnen bzw. auf ihr Tun aufmerksam machen. Stattdessen wird hier KASSE gemacht, und zwar in einer Art und Weise die expliziet nur darauf aus ist, ohne das Konkurrenzdenken im Vordergrund steht!!!
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daß der Abgemahnte ein solches Fracksausen bekommt,
daß er zahlt,
ohne auch nur in die Gefahr eines entsprechendes Urteils zu geraten.
Das ist das Üble an so mancher Abmahnung.
Der vermeintlich Rechtskundige beeindruckt den Rechtslaien
mit einer Kostennote und der Ankündigung,
diese sei gegenüber den Kosten für ein Verfahren doch noch gering.
Sowohl der Gesetzgeber als auch die Kammern dürften hier auch mal tätig werden.
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Du bist leider erneut auf dem Holzweg. Ich habe einen Anwalt im Gespräch. Es ist zwar richtig das es Richtlinien wie Menge, wiederholtes einstellen gleichartiger Artikel über einen längeren Zeitraum, Neuartikel usw. gibt, aber genau diese Richtlinien "längeren Zeitraum" "Menge" ist von Gericht zu Gericht anders auslegbar und es wurde auch schon unterschiedlich entschieden, das ist Fakt. Ich werde jetzt hier keine Urteile mit Aktenzeichen veröffentlichen, ich verlasse mich ganz einfach auf die Aussagen und Erfahrungen eines FACHMANNS!
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Du hast es leider nicht verstanden was ich hier will. Ich will auf das Problem aufmerksam machen damit sich private Verkäufer vor solchen Machenschaften schützen können.
Und der von mir erwähnte RA ist ein Freund und somit für mich kostenlos!!!
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Mit diesem hast Du eine geraume Zeit auch viele Platten gekauft.
Es wird nicht der einzige sein.
Natürlich wird es irgendwann schwierig,
noch das Auflösen einer Sammlung zu vermitteln,
wenn man immer wieder neu dazukauft.
Oder das womöglich noch mit diversen Accounts tut.
Um wieviele Bewertungen geht es denn ?
Über 1000 ?
Über 2000 ?
Ich verstehe,
daß Du aufgebracht bist,
aber mit offenen Karten spielst Du hier nicht.
Darum wirkt auf mich persönlich Deine Mission zur Aufklärung etwas aufgesetzt.
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Jetzt machst Du dich lächerlich! Natürlich bin ich betroffen, wohlwissend von solchen Machenschaften die ich leider kennenlernen durfte.
So, eine weitere Diskussion mit dir erledigt sich, da Du nicht ernstzunehmen bist, sorry.
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weil das
1. total kalter Kaffee ist
und
2. der priverbliche Verkäufer einfach nicht raffen will,
dass er mit einem Bein in der Gewerblichkeit stehtn könnte.
Eine Abmahnung ist immer übel,
wenn sie im Briefkasten ist,
weil man sie nicht einfach beiseite schieben kann.
Es ist nur aber so,
dass der normale private Verkäufer ab und zu mal ein paar Kleider in einer Größe,
ein Buch hier,
eine Platte da,
einen Teller von Oma
und mal eine Häkeldecke verkauft.
Wenn man aber praktisch immer nur eine ganz bestimmte Art von Artikeln anpreist,
z.B. fast nur Platten
oder nur Kinderkleidung in 15 Größen,
dann kann man damit einem Gewerbetreibenden auf den Schlips treten,
der einen Widerruf einräumen muss,
für den Versand haftet,
Gewährleistung am Hals hat usw.
Die üblen Burschen mit den Abmahnungen ohne Grundlage muss man nicht fürchten.
Denen muss man nur entgegentreten.
Das dies nicht für jeden gleichermaßen einfach ist... geschenkt.

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Auch der Anwalt hat nunmal auch seine Interessen. Um den Abgemahnten vertreten zu können. Und dann, um ihn und seine Interessen dann auch zu vertreten. Man kann hier gar keine objektive Beratung erwarten.
Du hast das Thema als Frage im Hilfeforum gestartet. Bevor wir der Moderation Mühe machen, würde ich vorschlagen, dass Du bei Interesse ein neues Thema im Diskussionforum startest http://community.ebay.de/t5/Diskussionsforen/ct-p/13
Hier von mir ein Ade & Gute N8
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Er hat auch nicht allgemein davor gewarnt,
daß man unter Umständen mit der Auflösung einer Sammlung die Aufmerksamkeit eines
Abmahners auf sich ziehen könnte.
Nach meiner Ansicht wollte er mal zwei Namen nennen
und diese als "böse Buben" darstellen.
Freilich nur wegen eines Freundes...
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Was steht den in der Abmahnung?
Geht es um die Menge der angebotenen Platte?
Ich würde mich bei einer Abmahnung erst mal anwaltlich beraten lassen.
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@jegermanjensen schrieb:ACHTUNG!!! Der gewerbliche ebay-Verkäufer "vinyl-direct" Christopher Preußel hat es sich zur Aufgabe gemacht in Zusammenarbeit mit einem Anwalt, Lutz Schroeder aus Kiel, privaten Vinyl-Schallplatten-Anbietern eine Abmahnung zu schicken.
In der wird man genötigt eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben in Zukunft keine Artikel mehr auf ebay anzubieten, Zudem werden Kosten von über 600 EURO sofort fällig. Sollte man dem nicht nachkommen wird geklagt, und dann wird es richtig unangenehm und teuer! Man muß innerhalb kurzer Zeit aktiv werden sonst nimmt die Sache tatsächlich seinen unangenehmen Lauf. Das Problem ist, wenn man sich selbst einen Anwalt nimmt kostet es ebenfalls, und selbst eine Rechtsschutzversicherung übernimmt bei Abmahnungen keine Kosten.
Das nächste Problem ist das es schwer wird einen rein privaten Verkauf nachzuweisen da es hier keine klare Richtlinie gibt und diese fließend ist. Das heißt das bei einem Verfahren Richter unterschiedlich entscheiden können. Schon bei einen regelmäßigen Verkauf von 10 Artikeln im Monat kann dies schon als gewerblich ausgelegt werden.
Hier geht es dem Verkäufer "viny.direct" auch nicht um Konkurrenz sondern einzig und allein darum mit dem Anwalt Lutz Schroeder zusammen Kasse zu machen. Man hat hier nämlich eine lohnende Einnahmequelle auf Kosten privater Anbieter gefunden. Es wird auch nicht im Vorfeld gewarnt, sondern es werden über einen Drittnamen Testkäufe getätigt um an die Adressen der Verkäufer zu kommen denen dann sofort eine Abmahnung zugestellt wird.
Der Anwalt Lutz Schroeder macht seinem Namen als sogenannter Abmahnanwalt alle Ehre und ist noch mit anderen gewerblichen Verkäufern auf der Suche nach privaten Verkäufern, die andersartige Artikel anbieten, also auch hier VORSICHT!
Ebay unternimmt trotz Hinweisen nichts dagegen und bietet solchen Unternehmungen weiterhin eine Plattform.
Die auf Kosten gewerblicher Anbieter hier teilweise Platten in Massen verkaufen und deren Sammlungsauflösung mehrere Jahre in Anspruch nimmt .
Warum sollte Ebay was dagegen unternehmen ? Ebay unternimmt doch auch nichts gegen die priverblichen Verkäufer die ihre Waren in Massen anbieten und Käufer um ihre Rechte prellen .
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Käufer werden auch nicht um iher Rechte geprellt da die meisten privaten Anbieter bei berechtigten Reklamationen eine Rücknahme akzeptieren, ich worüber ich schreibe.
Da Du anscheinend mit dritt-oder zweitnamen schreibst, und zu den gewerblichen Anbietern gehörst, empfehle ich mal richtige Arbeit!!!
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@jegermanjensen
Hier wird gewerblichen Anbietern unterstellt,
sie hätten keine Lust zu arbeiten.
Dem Mitglied hase-richard empfiehlst Du ebenfalls "richtige Arbeit".
Das ist - wie ich finde - unverschämt.
An anderer Stelle schreibst Du:
"Diskussionen ja, aber ohne blödsinnige Unterstellungen"
Für was hältst Du denn Deine Hinweise zur "richtigen Arbeit" ?
Für sachliche Hinweise ?
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Achgottchen, mir kommen gleich die Mitleidstränen!
Ich empfehle den Namen Christopher Preußel der MissionDirect UG zu googeln. Einer von etlichen gewerbetätigen auf ebay die genau das bestätigen was Du als unverschämt bezeichnest.
Deine Reaktionen deuten darauf hin das es durchaus denkbar wäre wenn Du mit anderem Namen ebenfalls in dieser Sparte tätig bist. Denn nur getroffene Hunde bellen!
Damit ist die Diskussion beendet!
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Das entscheidest natürlich Du...
Schon klar.
Man ist ja wer...
Diese Threads sollen aber auch anderen Nutzern dazu dienen,
sich einen Einblick in die Thematik und deren Wahrnehmung in der Community zu verschaffen.
Deshalb bleiben sie in der Regel stehen und sind öffentlich.
Eins würde ich Dir aber gerne noch mitgeben, weil Du geschrieben hattest:
1. "Das heißt das bei einem Verfahren Richter unterschiedlich entscheiden können."
und
2. "Ebay unternimmt trotz Hinweisen nichts dagegen und bietet solchen Unternehmungen weiterhin eine Plattform."
Zu 1.:
Dass Richter unterschiedlich entscheiden können,
muss auch so sein,
weil die Konstellationen immer unterschiedlich sind.
Es gibt eine Reihe von Abmahnungen und daraus folgenden Schriftwechseln,
die man in ihrer Kombination aus Höhe der Forderung und Zahl der abgesetzten Abmahnungen
in Massenschreibenformat durchaus als missbräuchlich empfindet,
aber leider ändert das bei genauerer Betrachtung der Sachlage dann oftmals nichts daran,
dass der Vorwurf eines scheinprivaten Verkaufs dann letztlich doch oftmals auch berechtigt war.
Anders ausgedrückt: Die Herrschaften Abmahner haben immer auch wieder Treffer,
weil private Anbieter wirklich Grenzen überschreiten,
es aber nicht wahrhaben wollen.
So führen auch die Scheinprivaten mit ihrem Handeln dazu,
dass die Abmahnerei eine Erfolgsgeschichte bleibt.
Zu 2.:
Ebay kann nicht beurteilen,
ob und wann eine Abmahnung missbräuchlich ist.
Es ist erst einmal ein zulässiges Mittel,
um den Wettbewerb ausgeglichen und sauber zu halten.
Würde von behördlicher Seite aus geprüft,
ob Anbieter sich konform verhalten,
kostete das Geld, Resourcen, Personal etc.
Man privatisiert so gern...
Du kannst Dich nun gerne auf einen Abmahner und seinen Anwalt stürzen.
Sie bilden nur ein Team von sehr vielen.
Das Geld nicht stinkt,
ist eine Binsenweisheit,
die so alt ist wie die öffentlichen Toiletten...
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Servus @jegermanjensen
Du selbst scheinst ja nicht betroffen zu sein,
sehe keine Angebote bei Dir.
Eine Abmahnung kann missbräuchlich sein.
Muss sie aber nicht.
Der gewerbliche Plattenverkäufer kann sich freilich von einem
privaten Anbieter,
der sehr viel,
sehr lange und so weiter verkauft,
durchaus angekratzt fühlen.
Schließlich kann ein "privater Verkauf" auch nur privat scheinen.
Das ist aber immer nur im Einzelfall zu entscheiden.
Für sich genommen ist eine Abmahnung also so etwas wie die persönliche Bewertung
eines anderen Verkäufers.
Ob diese Einschätzung stimmt,
muss dann im Zweifel ein Gericht entscheiden.
Ob ein Abmahner wirklich klagt,
muss sich immer erst zeigen.
Ich bin immer wieder überrascht,
wenn ich einen Schriftwechsel zwischen Abmahnanwalt
und Anwalt des Abgemahnten sehe,
in dem mich alles eher an einen Handel auf dem Basar erinnert.
Da wird mit einer hohen Forderung gestartet,
und je länger sich die Sache zieht,
desto weniger wird am Ende gefordert.
Ohne das abgemahnte Angebot zu kennen,
kann man Deinen Beitrag gar nicht bewerten.
Ebay hat es nicht so gern,
wenn Namen genannt werden.
Mal sehen,
ob Dein Beitrag stehenbleibt.