20-12-2013 10:17
Hallo Gemeinde,
ich benutze ebay nun auch schon seit Jahren und bin ja schon einiges gewöhnt,
nun gibt es, zumindestens für mich, anscheinend was Neues.
Ich habe also einen Artikel zum verkaufen eingestellt, in den letzten Sekunden kamen
dann überhöhte Angebote. Wenn es jetzt nur ein Bieter gewesen wäre, hätte ich gesagt,
ok hat sich vertippt. Aber es waren zwei unterschiedliche Bieter. Beide gewerblich und mit
guten Bewertungen.
Dann bekam ich folgende Mail:
"""Guten Abend,
ich habe bei Ihnen versehentlich ein viel zu hohes Gebot abgegeben.
Ich wollte 91,55 Euro eingeben , habe aber 9.155 Euro eingetippt.
Da dieses Gerät neu 248 Euro kostet , bitte ich Sie die Transaktion in beiderseitigen Einverständnis abzubrechen.
Ich werde dann sofort dem Transaktionsabbruch zustimmen.
Ihnen werden dann auch sofort die Verkaufsgebühren in Höhe von 67,05 Euro von Ebay erlassen.
Sie haben auch die Möglichkeit das Gerät nocheinmal kostenlos einzustellen oder dem unterlegenen Bieter anzubieten, so die Auskunft von Ebay.
Ich kann Ihnen aber auch noch anbieten, das Gerät zu dem von mir realen Preis zur Auktion von 91,55 Euro zu kaufen.
Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, werde ich die 4 Tage der Wartezeit für Artikel zum Rücktritt vom Kauf wahrnehmen, dann wird die Verkaufsgebühr bei Ebay aber für Sie dennoch fällig- auch wenn sich der Fall zwischen uns so nicht lösen lässt.
Ich hoffe auf eine gütige Einigung."""
Zum Zeitpunkt seiner angeblichen Falscheingabe war der Auktionsbetrag bereits bei 102 €,
ich habe live vor dem PC gesessen und das Ende der Auktion miterlebt.
Ich gehe also davon aus, das es wohl Bieter gibt, die sich dadurch einen Vorteil erhoffen
und der ein oder andere Verkäufer wird sich wohl sagen, besser das angebotene Geld
nehmen, als nochmal einzustellen oder bekommen das garnicht so genau mit
und lassen sich dann darauf ein, davon abgesehen, bekommt ebay dann auch keine
Verkaufsgebühren.
Also Vorsicht bei überhöhten Auktionsangeboten !
LG
Elena
"Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, werde ich die 4 Tage der Wartezeit für Artikel zum Rücktritt vom Kauf wahrnehmen, dann wird die Verkaufsgebühr bei Ebay aber für Sie dennoch fällig- auch wenn sich der Fall zwischen uns so nicht lösen lässt."
Das würde ich übrigens mal an Ebay ggf. weiterleiten.
Verstehe ich das richtig, dass er dann nicht bereit ist, dem Transaktionsabbruch zuzustimmen?