09-01-2019 09:32
Hallo,
ich habe bezüglich des Kaufabbruchs eine Frage.
https://www.ebay.de/help/selling/getting-paid/cancelling-transaction?id=4136
ich habe mir die Seite durchgelesen, aber eine Sache verstehe ich nicht.
Muss ich denn als Verkäufer warten, bis ein Artikel bezahlt wurde, bevor ich den Kauf abbrechen kann?
Folgende Satzpassage stört mich ein wenig:
Nach dem Abbruch teilen wir dies dem Käufer mit. Sollte der Käufer bereits gezahlt haben, erhält er eine Rückerstattung. Nachdem der Käufer seine Rückerstattung erhalten hat, wird Ihnen die Verkaufsprovision gutgeschrieben.
Was passiert, wenn ein verkaufter Artikel noch nicht bezahlt wurde und ich den Kauf abbreche? Bekomme ich in diesem Fall auch die Verkaufsprovision gutgeschrieben?
Mit freundlichen Grüßen
wais20
Hallo @wais20
nenn mal bitte einen Grund warum der Verkäufer bei Nichtzahlung einen Kaufabbruch machen soll?
Wie man mit Nichtzahlern umgeht den Beitrag von "bootyooty "lesen:
Da vermehrt Nichtzahler die Kaufabwicklung durchlaufen und die Zahlung als gesendet markieren, in der Hoffnung der blöde Verkäufer versendet die Ware, ziehe ich den Nichtzahlerfall vor.
Beim Kaufabbrechen sollte der Verkäufer sehr aufpassen, da schnell einen Mangel einfangen kann.
Weshalb soll denn ein Kauf (Verkauf) abgebrochen werden, wenn noch nicht bezahlt wurde ?
Die Verkaufsprovision wird von eBay erstattet:
1. Wenn die Transaktion bereits abgeschlossen ist; sprich der Käufer hat bezahlt.
2. Wenn ein Fall wegen Nichtzahlung eröffnet wurde und dieser wegen Nichtzahlung innerhalb von 4-30 Tagen mit Verwarnung
/ Nichtzahlung geschlossen wird.
Mal ganz abgesehen von der zutreffend geschilderten Verfahrensweise bei Nichtzahlern
(etwas mehr Lesestoff für TE hier:
https://www.ebay.de/help/selling/getting-paid/flle-wegen-nicht-bezahlter-artikel-klren?id=4137 ),
gibt es derzeit zumindest unter Verwendung des Verkäufer-Cockpit Pro drei Möglichkeiten für Verkäufer, einen Kauf abzubrechen:
Diese können (nicht nur der gelb markierte) auch vor Zahlung zutreffend sein.
Nachtrag:
Natürlich muss unabhängig davon dem Käufer unter letztmaliger angemessener Fristsetzung für eine Zahlung der Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt werden, falls die Zahlung bis zum genannten Termin nicht eintrifft.
Doch.
Dein eBay-Verkäuferkonto wird unter "Kontobewegungen" mit der Verkaufsprovision bereits binnen weniger Sekunden nach einem Kauf durch Höchstgebot oder Sofortkauf belastet.
Bei einem Kaufabbruch wird die Provision nach Abschluss des Verfahrens diesem eBay-Verkäuferkonto wieder gutgeschrieben und mit folgenden Provisionen verrechnet.
Hier der Grundsatz:
https://www.ebay.de/help/selling/getting-paid/einen-kauf-abbrechen-wenn-sie-verkufer-sind?id=4136
Und hier Ergänzungen dazu:
https://verkaeuferportal.ebay.de/gutschrift-von-ebay-gebuehren
Ja, habe ich. Ich hab den Kauf mit der Begründung "Ich kann die Ware nicht wie vereinbart liefern." abgebrochen.
Meinst du, der zivilrechtliche Weg macht bei einem solchen Betrag überhaupt Sinn? Welcher Anwalt würde für die Summe tätig werden? Ich hoffe nicht, dass das dazu kommt. Immerhin habe ich den wahren Grund genannt und warte auf eine Reaktion des Käufers. Ich habe auch um seine Bankdaten gebeten, damit ich ihm das Geld zurücküberweisen kann. Leider habe ich bis heute keine Antworten bekommen. Heißt wohl warten...
Die Sache mit dem Deckungskauf: Ich habe einen Verkäufer gefunden, der die CD für einen billigeren Preis anbietet. Theoretisch müsste ich die Mehrkosten in dem Fall nicht bezahen, aber so weit ist es noch gar nicht. Ich will auch nicht weiter pingelig sein, aber irgendwie nervt es mich doch. Solange auf eine Antwort warten zu müssen, ist nicht nachvollziehbar. Ich habe auch schon den Ebay-Kundenservice um Mithilfe gebeten. Aber die können auch nichts weiter tun. Sie haben dem Käufer lediglich eine Nachricht geschickt und über den Kaufabbruch informiert. Mehr geht hier nicht.