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Angebliche Urheberrechtsverletzung

Im April 2012 habe ich meine Vampirtrilogie als Ebook bei Ebay zum Ersteigern angeboten. Ebay nahm den Artikel wieder raus, wegen Urheberrechtsverletzung. Ich teilte Ebay mit, daß ich die Autorin der Trilogie bin. Ebay schrieb mir, ich dürfe die Ebooks nur auf gepreßter CD anbieten, nicht als wiederbeschreibbare CD-R, auch nicht über Email versenden. Die CD muß lt. Grundsätze von Ebay vom Presswerk gepreßt werden. Dies habe ich getan. Ich habe 300 CDs pressen lassen. 3 gepreßte CDs habe ich bei Ebay angeboten (2 zum  Ersteigern, 1 zum SofortKauf). Heute früh hat mir Ebay die Ersteigerungs-CDs wieder entfernt, mit Begrünung "Urheberechtsverletzung". Nun heißt es auf einmal, ich dürfe nur gepreßte CDs vertreiben, die auch im regulären Handel zu finden sind, d.h. in einem Geschäft zu kaufen sind. Ich bekam eine Rüge, daß es sich um die CD ja evtl. um eine Raubkopie, Sicherheitskopie oder Backup handeln könnte. Dies ist nicht der Fall. Es handelt sich um eine vom Preßwerk hergestellte Original-CD mit meiner Vampirtrilogie. Ich habe den Verdacht, daß ich vom Ebay-Markt verdrängt werden soll. Was haltet Ihr davon?

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iwi.2012
Auf Erkundungstour

>Es handelt sich um eine vom Preßwerk hergestellte Original-CD mit meiner Vampirtrilogie.

 

Moin

Du solltest ebay nicht länger auf die Probe stellen,

wenn Du nicht eine Komplettsperrung als Verkäufer in Kauf nehmen willst

und endlich aufhören, Deine "Trilogie" hier verkaufen zu wollen.

Mal abgesehen davon,

dass das einem privaten VK gar nicht gestattet ist.

Selbsthergestellte Artikel usw.

sind ausschliesslich einem gewerblichen VK gestattet, zu verkaufen,

nicht Dir . . .

schliesslich Du hast diese CDs ja explizit für den Verkauf bei ebay herstellen lassen . . .

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder