26-08-2012 09:36
Im April 2012 habe ich meine Vampirtrilogie als Ebook bei Ebay zum Ersteigern angeboten. Ebay nahm den Artikel wieder raus, wegen Urheberrechtsverletzung. Ich teilte Ebay mit, daß ich die Autorin der Trilogie bin. Ebay schrieb mir, ich dürfe die Ebooks nur auf gepreßter CD anbieten, nicht als wiederbeschreibbare CD-R, auch nicht über Email versenden. Die CD muß lt. Grundsätze von Ebay vom Presswerk gepreßt werden. Dies habe ich getan. Ich habe 300 CDs pressen lassen. 3 gepreßte CDs habe ich bei Ebay angeboten (2 zum Ersteigern, 1 zum SofortKauf). Heute früh hat mir Ebay die Ersteigerungs-CDs wieder entfernt, mit Begrünung "Urheberechtsverletzung". Nun heißt es auf einmal, ich dürfe nur gepreßte CDs vertreiben, die auch im regulären Handel zu finden sind, d.h. in einem Geschäft zu kaufen sind. Ich bekam eine Rüge, daß es sich um die CD ja evtl. um eine Raubkopie, Sicherheitskopie oder Backup handeln könnte. Dies ist nicht der Fall. Es handelt sich um eine vom Preßwerk hergestellte Original-CD mit meiner Vampirtrilogie. Ich habe den Verdacht, daß ich vom Ebay-Markt verdrängt werden soll. Was haltet Ihr davon?
wenn Du Deinen Status als "Privatverkäufer" änderst, wäre es ggf. möglich, dem "anstehenden" Abmahnprozeß zu entgehen -
auch wenn es sich ggf. merkwürdig anhört:
Du stellst etwas her (hast die Trilogie selber geschrieben) -
dann läßt Du als "Privatverkäufer" 300 CD`s pressen (:O) und stellst den Artikel trotz entsprechender Ebay-Verwarnung wieder ein?
schau` mal in Deinem Verkäufer-Cockpit nach -
da dürften sich einige Einträge zeigen.....
Du solltest Deine Anbieter-Kennzeichnung dringend ändern -
inkl. aller Pflichtangaben......
kurzfrisitig mit el-Fachmann/frau > Rechtsanwalt Kontakt aufnehmen....
bis das Thema geklärt ist, würde ICH den zur Zeit eingestellten Artikel wieder rausnehmen....
rausnehmen würde ICH ebenfalls die Zahlungsmöglichkeit Paypal -
ICH würde auch kostenlose Zugaben rausnehmen:
"Als Bonus wird die CD kostenlos zugesendet."
Ich würde auch nicht so einen Nonsens in der AB aufführen:
KEIN Umtausch nach EU-Recht, da Privatverkauf.
wird Dir. nach Deinem Gespräch mit den Fachleuten ggf. einleuchten....