abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Angebliche Urheberrechtsverletzung

Im April 2012 habe ich meine Vampirtrilogie als Ebook bei Ebay zum Ersteigern angeboten. Ebay nahm den Artikel wieder raus, wegen Urheberrechtsverletzung. Ich teilte Ebay mit, daß ich die Autorin der Trilogie bin. Ebay schrieb mir, ich dürfe die Ebooks nur auf gepreßter CD anbieten, nicht als wiederbeschreibbare CD-R, auch nicht über Email versenden. Die CD muß lt. Grundsätze von Ebay vom Presswerk gepreßt werden. Dies habe ich getan. Ich habe 300 CDs pressen lassen. 3 gepreßte CDs habe ich bei Ebay angeboten (2 zum  Ersteigern, 1 zum SofortKauf). Heute früh hat mir Ebay die Ersteigerungs-CDs wieder entfernt, mit Begrünung "Urheberechtsverletzung". Nun heißt es auf einmal, ich dürfe nur gepreßte CDs vertreiben, die auch im regulären Handel zu finden sind, d.h. in einem Geschäft zu kaufen sind. Ich bekam eine Rüge, daß es sich um die CD ja evtl. um eine Raubkopie, Sicherheitskopie oder Backup handeln könnte. Dies ist nicht der Fall. Es handelt sich um eine vom Preßwerk hergestellte Original-CD mit meiner Vampirtrilogie. Ich habe den Verdacht, daß ich vom Ebay-Markt verdrängt werden soll. Was haltet Ihr davon?

Gesamtes Thema betrachten

5. "KEIN Umtausch nach EU-Recht, da Privatverkauf", lese ich in ähnlicher Weise auf alle per Auktion angebotene Artikel. Damit ist klar und deutlich, daß es sich um einen Privatverkauf handelt, und diese Angabe ist daher korrekt.

 

Da unterliegst du gleich mehreren gewaltigen Irrtümern, die teuer werden können:

 

Abgesehen, dass das "EU-Recht" in dieser Formuliering hirnloser Dummfug ist (es wird auch nicht besser, wenn noch so viele es dahinschreiben), bist du schlicht nicht privat hier unterwegs, sondern gewerblich.

 

Die Tipps weiter oben sind gut gemeint. Ob du sie jetzt beherzigst und die Angebote entweder sein lässt oder aber einen sauberen gewerblichen Auftritt hinlegst, bleibt dir überlassen.

 

Mal von der möglichen lebenslangen Sperre auf dieser Plattform abgesehen bist du auch ein gefundenes Fressen für Abmahnanwälte. Die Kosten, die dann auf diech zukommen, sind auf jeden Fall 4-stellig - vor dem Komma!

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder