26-08-2012 09:36
Im April 2012 habe ich meine Vampirtrilogie als Ebook bei Ebay zum Ersteigern angeboten. Ebay nahm den Artikel wieder raus, wegen Urheberrechtsverletzung. Ich teilte Ebay mit, daß ich die Autorin der Trilogie bin. Ebay schrieb mir, ich dürfe die Ebooks nur auf gepreßter CD anbieten, nicht als wiederbeschreibbare CD-R, auch nicht über Email versenden. Die CD muß lt. Grundsätze von Ebay vom Presswerk gepreßt werden. Dies habe ich getan. Ich habe 300 CDs pressen lassen. 3 gepreßte CDs habe ich bei Ebay angeboten (2 zum Ersteigern, 1 zum SofortKauf). Heute früh hat mir Ebay die Ersteigerungs-CDs wieder entfernt, mit Begrünung "Urheberechtsverletzung". Nun heißt es auf einmal, ich dürfe nur gepreßte CDs vertreiben, die auch im regulären Handel zu finden sind, d.h. in einem Geschäft zu kaufen sind. Ich bekam eine Rüge, daß es sich um die CD ja evtl. um eine Raubkopie, Sicherheitskopie oder Backup handeln könnte. Dies ist nicht der Fall. Es handelt sich um eine vom Preßwerk hergestellte Original-CD mit meiner Vampirtrilogie. Ich habe den Verdacht, daß ich vom Ebay-Markt verdrängt werden soll. Was haltet Ihr davon?
Es gibt einen Unterschied zwischen Kunst und Kunsthandwerk.
Kunsthandwerk ist gewerblich, Kunst nicht.
Nicht gewerblich, also Kunst wäre es, wenn du jeweils -pro Hörbuch - ein Teil anbieten würdest.
Aber ein Hörbuch mehrfach anbieten, ist Kunsthandwerk und deswegen gewerblich.
Deswegen sind z.B. Maler, die ihre selbstgemalten Bilder anbieten, nicht gewerblich, weil sie normalerweise die Bilder nicht kopieren lassen.