13-11-2011 18:02
Was ist, wenn ich das Angebot auf Anfrage des Höchstbietenden an den unterliegenden Bieter weitergebe. Wenn dieser nicht annimmt, habe ich dann trotzdem einen Anspruch darauf, das der Höchstbietende das Angebot anzunehmen hat?
Falls der Kauvertrag mit dem Höchstbietenden nicht aufgelöst wurde, kannst Du den Artikel jedem verkaufen, falls Du den Artikel mehrfach besitzt.
Einem Zweitbietenden würde ich nie und nimmer einen Artikel anbieten, das hat immer eine "Pushergschmägle."
Warum will der Höchstbieter den Artikel nicht abnehmen?