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Anleitung für Privatverkäufer: So bekomme ich eine Rote Bewertung

Wer bei ebay lange und viel verkauft, sollte die Regeln kennen. Sonst passiert das Folgende, wenn Käufer sich veräppelt fühlt:

 

Artikel 171256842483 eingestellt, nach Foto und Beschreibung in gutem Zustand.

Für 1 EUR verkauft.

Anfrage, ob Artikel auch in Brief verschickt werden kann, da  Käufer das Verlustrisiko übernimmt.

Antwort V: Ich muss leider vom Verkauf zurücktreten, weil Artikel überraschend kaputt gegangen ist, schönen Tag noch.

Reaktion K: Bitte kurz Fotos als Nachweis schicken, dann einvernehmlicher Transaktionsabbruch. Ohne Fotos sonst evtl. Ersatzbeschaffung mit Mehrkosten, die in Rechnung gestellt werden.

Antwort V: Mann hat Müll bereits entsorgt, Pech.

Tja, und dann habe ich aber auch Null Mitleid oder Bedenken mit der Bewertung.

 

Wenn ich verkaufe, dann habe ich auf die Sachen aufzupassen, wenn mir sie Summe nicht gefällt, muss ich eben höher verkaufen. verkauft ist verkauft. Ich verschicke auch Dinge, die mit 1 EUR versteigert werden. Oder erstatte aus Kulanz verloren gegangene Sendungsinhalte. Aber ich irgendwann alleine das mache, bin ich der Blöde sowohl beim Kaufen als auch beim Verkaufen.

 

Es gab mal einen Grundsatz in Deutschland, der hieß pacta sunt servanda - Verträge sind einzuhalten. Die Guten und die Schlechten. Hat sich wohl nicht bis zu jedem rumgesprochen.

 

Ebay macht so keine Freude mehr, sondern mehr Stress. Ich verkaufe meine aktuell vorbereiteten Dinge noch und dann bin ich wieder weg hier. Schade, denn die Idee von ebay war mal richtig toll....

 

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Antworten (4)

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"...ich bin nicht gewerblicher Verkäufer,

sondern im echten Leben Rechtsanwältin mit einem gehobenen Lebensstil.

Ich kaufe hier ausschließlich für meinen privaten Bedarf

und verkaufe einiges, was ich nicht brauche..."

 

 

Da war doch mal was... wer...

 

Du spielst nicht zufällig Golf, fährst einen Porsche

und wirfst gern "schmunzelnd" deine schönen, langen Locken zurück...??

 

*gg

von bootyooty am ‎12-03-2014 16:39
Häh? Nachverhandlung?
So wie Te schildert, hat er g e f r a g t ! Daraufhin ist der Artikel zufällig kaputt gegangen. Wer's glaub, wird selig.
 
 

 

 
 
von karlheinzzz am ‎12-03-2014 16:45
Ich halte ein Anfrage bei Warenwert 1 EUR für legitim. Zumal bei einer Privatauktion der Käufer das Verlustrisiko trägt, der Verkäufer muss nur versenden und das nachweisen.

Also wenn ich sage, ich würde den Verlust riskieren und frage an, ist das nicht ansatzweise Vertragsbruch.
Hier wird viel gefährliches juristisches Viertelwissen verbreitet.

Ja, mir als Verkäufer hat auch schon die Post eine Brief gehäckselt, aber das ist dann eben ein kalkuliertes Risiko.
 
 
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Wenn man halt noch dran verdienen will:-)
 
 
 
Als Liebhaber hätte ich eben die vetraglich bereinbarte Summe bezahlt!

 

 

Für 5,50 Päckchen hätte dich auch nicht umgebracht, Vertrag ist Vertrag.

 

Da du dich deinerseits nicht dran halten wolltest, brauchst du dich jetzt auch nicht beschweren.

 

Ich für meinen Teil runde bei solchen Schnäppchen immer noch auf. Du hast wohl noch keine Umschläge von den Post- Sortiermaschinen zerschreddert bekommen?

 

Als Vk wäre ich auch nicht auf Nachverhandlucgen eingegangen, allerdings hätte ich meinen Vertrag erfüllt!

Dann setz aber lieber schnell noch den Account auf deine Bietersperrliste,

 

http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BidderBlockLogin

 

nicht dass dein VK bei dir kauft und rachebwerten möchte.

Im übrigen hätte ich wohl ebenfalls so reagiert wie du.

Wenn keine Fotos über das Missgeschick vorliegen, halte ich die Geschichte für erfunden und dann gibt es eben rot.

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder