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Artike für private Zwecke über Praxis als Betriebsausgaben abrechnen?

Ich = Privatkäufer/-verkäufer

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Ist wohl alles was ich getippt habe im Nirvana des Internets verschwunden...^^

also nochmal:

 

Käufer hat mich um eine Privatrechnung gebeten, weil er die Kosten über die Praxis als Betriebskosten abrehcnen möchte. Zuvor hat er gesagt er möchte den Artikel verschenken.

Nun frage ich mich ob er zum privaten Zweck erworbene Sachen über die Praxis abrehcnenn lassen kann und ob ich bedenkenlos eine Rechnung mitsenden kann.

 

Im Grunde kann er ja eine Rechnung von mir verlangen und was er damit macht, kann mir doch egal sein oder?

 

Danke

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