19-09-2012 19:33
Ich bin ein Privatverkäufer. Ich habe die Angewohnheit Sachen zu kaufen, ohne sie im Laden zu probieren. Ich finde das schlichtweg lästig. Also habe ich immer ein paar Teile die mir nicht passen. Die packe ich dann bei Ebay als neu mit etikett rein.
Nun war es wieder soweit... Und der Käufer teilte mir per Mail mit das ein Loch im Artikel wäre und fragt nun wie wir uns einigen. MUSS ich ihm das Geld zurück geben?
Oder ist er in der "Beweispflicht" und muss ein Foto machen?
Oder kann ich einfachen sagen:"Dies war ein Privatverkauf, keine Garantie, keine Rücknahme?"
Danke im voraus für hilfreiche Antworten
Hallo,
das kommt leider in letzter Zeit immer häufiger vor. Käufer drohen und erpressen die privaten Verkäufer. Am Besten ist es, man untersucht selber alle Sachen und holt sich dann noch 20 andere von der Straße als Zeugen. Jetzt mal ganz ehrlich. Hier bei Ebay wollen alle Schnäppchen machen und lassen alle Wut dann an die Verkäufer aus. Freundliche Umgangstöne kennen viel Leute heute nicht mehr. Habe selbergerade so einen Käufer, habe als privater die Rücknahme und Kaufpreiserstattung angeboten, aber er bedroht und erpresst mich weiter, droht mit Gerichtsverfahren. Ich weiss nicht wie man da reagieren soll. Fehler können jedem passieren und ich bin ja bereit auf Rücknahme aber solch ein Verhalten zeigt nur, das der Käufer von vornherein schon Stress machen wollte. Und das Schöne ist, die privaten sollen dann nächtes Jahr sogar für die Post etc. haften, weil Ebay erst das Geld vom Käufer erhält und dem Verkäufer erst in 4 Wochen das erstattet, sofern keinerlei Beschwerden vom Käufer kommen. Na dann kommen bestimmt nur "Betrügereien" dabei heraus. MfG
Ja,mein Hase Richard,da gebe Ich dir recht,ich bin in der Beziehung ein Pedant,ich achte sehr darauf,manchmal riecht man es auch schon,wenn es öfters anprobiert wurde,natürlich kaufe Ich auch von der Stange,aber immer mit Vorsicht. Ist vielleicht blöde von mir,aber auch neue Textilien bringe ich erst zur Reinigung.Also das ist nur meine Meinung Mfg Peter
Wenn die Verkäuferin im Laden die Sachen aus der Anprobekabine wieder auf die Stange gehangen hat weißt du nicht wer die vorher anprobiert hat 😉
AN mein Hase Richard,Ich sehe das so,wenn man sieht was für SCHWEIßPERLEN sich Sachen im Laden anprobieren vergeht mir alles,ist für mich natürlich nicht mehr neu,oder würden Sie sowas anziehen,es ist nur meine Einstellung Gruß Peter
Peter ... Tausende Leute probieren im Laden Sachen an .
Sind die deshalb nicht mehr neu ?
Wie willst du wissen,das die Sachen nicht passen,also hast du Sie schon mal angehabt und wieder eingepackt,ALSO NICHT MEHR NEU ???? oder ,Vielleicht hast du beim anprobieren ein Loch reingerissen ohne das du das merkst,also erstatte lieber Mfg Peter
schwierig....natürlich kannst du ein Foto fordern....möglicherweise aber paßt ihm das Teil nicht und er produziert jetzt ein Loch..
oder du hast was übersehen...
ich würde nur dann zurücknehmen wenn ich den Mangel nicht ausschließen kann, weil ich den Artikel nicht zu 100% begutachtet habe...
Hallo,
nachdem ich dem Käufer per Mail nach einem Foto vom beschädigten Artikel gefragt habe, hat er nun einen Fall eröffnet !
Ich würde nicht antworten und mich nicht einigen können. Er möchte eine volle Erstattung.
Er sendet mir den Artikel nicht zurück und ich bekomme auch kein Foto, was denn nun?
Was sind meine Möglichkeiten?
Danke im voraus für Antworten
"Ich habe die Angewohnheit Sachen zu kaufen, ohne sie im Laden zu probieren. Ich finde das schlichtweg lästig."
Na, klar macht doch jeder so!
Und dann geh ich nicht hin und tausche um, sondern vertick es bei ebay.
Wers glaubt!?
So einfach behaupten kann er natürlich viel .
Lass dir ein Foto vom "Schaden" schicken .
Hat dein Käufer recht solltest du ihm den Artikelpreis plus 2x Porto zurückerstatten .
Wie hat er denn gezahlt ?
PP oder Überweisung .
Du hast ja wohl eine XXXXXXXXS FigurB-)
Die vielen Kleinkinder Klamotten Neu, weil du sie im Laden nicht anprobierst.]:)
Lass dir ein Foto schicken.
Oder einmal Porto für den Rückversand. Du prüfst.
Dann entweder Porto und Auktionspreis zurück.
Oder wenn berechtigt zahlt der äufer erneut Porto.